Taxes

Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petition is directed to
Bundesfinanzministerium Deutschland
5,149 supporters

Petition has contributed to the success

5,149 supporters

Petition has contributed to the success

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Success

The petition was successful!

12/30/2021, 16:58

Hallo zusammen,
anbei übersende ich Euch an Mail vom MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ zur Kenntnis.
Unsere Petition wurde nun neu angelegt für den Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages, um dem ganzen einen noch offizielleren Charakter zu verleihen.
Sobald diese freigeschaltet ist, werde ich Euch hier informieren.
Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins neue Jahr und viel Glück und Gesundheit
Viele Grüße und immer dran bleiben .
Ralf Päßler

Sehr geehrter Herr Päßler,

zunächst darf ich mich für die verzögerte Antwort auf Ihre Nachricht an Frau Ministerin Schmitt entschuldigen. Frau Ministerin Schmitt hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern mittels Absprache und Verfügung vom 6.12.21 bis zumindest 31. März 2022 verlängert.

Ganz entscheidend war, dass Grenzpendlerinnen und -pendler keine steuerlichen Nachteile haben, wenn Sie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Home-Office arbeiten. Dies hatte die Bundesregierung durch eine Vereinbarung mit Luxemburg sichergestellt.
Das Bundesfinanzministerium weist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass der deutsche Staat durch das mit Luxemburg geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen auf Steuereinnahmen verzichtet. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg regelt die Besteuerung nach dem sogenannten Tätigkeitsortprinzip, d.h. das Besteuerungsrecht hat der Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jeweils ausübt. Demgegenüber sehen die Abkommen mit anderen Staaten, z.B. Frankreich oder Belgien vor, die Besteuerung grundsätzlich nach dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zu richten. In allen Fällen gilt, dass derjenige Staat das Recht zur Besteuerung hat, in dem die Beschäftigten mehr als 183 Tage ihrer Tätigkeit nachgehen.
Eine weitergehende Regelung nach dem Ende der Pandemie über die derzeitige Grenze von 19 Tagen hinaus hat das Bundesfinanzministerium bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ich darf Sie daher ermuntern, Ihre Petition weiter voran zu treiben und diese beim Deutschen Bundestag einzureichen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Grenzregion vom gegenseitigen Austausch lebt. Gerade für die Region Trier sind Besucherinnen und Besuchern aus Luxemburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Als Ministerin für Wirtschaft und auch für Tourismus ist es Frau Schmitt ein großes Anliegen, dass die Menschen in Deutschland und Luxemburg es möglichst leicht haben, die Staatengrenzen zu überqueren und das vereinte Europa zu leben.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, vor allem Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen.

Mit freundlichen Grüßen

--
Andreas Homann
Leiter des Ministerinbüros

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9
55116 Mainz


11/21/2021, 20:33

Liebe Petitionszeichner,

viele Fragen sich jetzt wie es weitergeht mit der Freistellung der Steuertage und der Sozialversicherungspflicht in Corona Phase.
Wir hatten hierzu am Freitag eine Diskussionsrunde von Betriebsratsvorsitzenden und der Gewerkschaft.
Der Stand zur Zeit ist, dass man sich in den Betrieben darauf vorbereitet wie ein solches Szenario eines Wegfall der Sozialsversicherungspflicht Befreiung aussehen könnte.
Wir waren uns aber auch alle in der Runde einig, dass es aufgrund der angespannten Pandemielage, immer noch kurz vor Ablauf der Befreiung der Sozialversicherungspflicht zu einer Verlängerung dieser Befreiung kommen kann. (31.12.2021). Abwarten ist angesagt und weiter die lokalen Politiker ansprechen, damit diese sich hier für die Grenzgänger einsetzen.
Viele Grüße
Ralf
Hier noch weitere Informationen zu den Themen:
Der Luxemburg Staat hat hierzu den Betrieben die Möglichkeit gegeben im Rahmen von"Covid Check", den Zutritt in die Betriebe etc. unter der 3G Regel zu erlauben. Was Covid Check genau bedeutet, habe ich beigefügt. Zu dem technischen Vorgang wäre es nach meinen Informationen so, dass die Daten für zwei Minuten in der App vorgehalten und dann gelöscht werden, dh. der Vorgang wäre tagtäglich zu wiederholen. Der Mitarbeiter könnte dem Betrieb freiwillig erklären, dass er geimpft ist und somit von diesem Kontrollweg befreien, so meine Infos.
Gegenüber den Deutschen Mitarbeitern wäre eine Aufhebung in dieser Lage, eine große finanzielle Benachteiligung. 25 % ist hier die Grenze die ein Grenzgänger in Deutschland tätig sein darf, ohne dass die Sozialversicherungspflicht wechseln würde. Nehmen wir grob 200 Arbeitstag an, wären dieses ca. 50 Tage. Zu berücksichtigen bleibt immer die persönlichen Verhältnis, u.a. auch die im Bereitschaftsdienste geleisteten Aktivzeiten, zählen zu den Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten. Bei der 19 Tage Regel würde nach meinen Informationen ab dem 20. Tag, ,die Tage in Deutschland komplett vom ersten Tag an versteuert werden müssen. Das ganze hört sich alles sehr komplex und persönliche Rückfragen bitte immer mit einem Steuerberater klären, da ich hier alles nur unverbindlich aufzeigen kann.
Genauere Ausführung findet ihr u.a. auf der Finanzamtseite von Trier unter diesem Link:
finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/informationen/LUXFAQ.pdf
Hier findet Ihr mehr zur Sozialversicherungspflicht:
www.xn--grenzgnger-spezialisten-07b.de/home-office-als-grenzgaenger/
"Die Regelung: "Gemäß EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) sind Grenzgänger in ihrem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig, wenn sie ihre Tätigkeit dort zu mindestens 25 Prozent ausüben. Dies würde bei einem Grenzgänger im Home-Office bedeuten, dass er in Deutschland der Renten- und Krankenversicherung beitreten muss.""
Hier die Informationen zum Covid Check:
Quelle: covid19.public.lu/de/covidcheck.html
Das CovidCheck-Zertifikat (EU Digital COVID Certificate - EU DCC) vereinfacht den freien und sicheren Personenverkehr in der EU während der COVID-19-Pandemie.
Die Bürger müssen ihr Zertifikat in digitaler Form (z. B. als PDF auf ihrem mobilen Gerät) oder in Papierform mit sich führen.
Die Luxemburger Regierung hat außerdem ein CovidCheck-System eingerichtet, das in Luxemburg für Einrichtungen, Demonstrationen, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Publikumsverkehr gilt.
Seit dem 1. November 2021 ist diese Regelung für Restaurants, Cafés und Bars verbindlich.
Das CovidCheck-System ist am Arbeitsplatz (privater und öffentlicher Sektor) freiwillig.
In der Tat kann jeder Leiter eines Unternehmens oder einer Verwaltung beschließen, sein Unternehmen oder seine Verwaltung ganz oder teilweise dem CovidCheck-System zu unterstellen. Im öffentlichen Sektor ist es die Aufgabe des Verwaltungschefs, dafür zu sorgen, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst gewährleistet bleibt.
Die luxemburgische Regierung stellt die mobile App CovidCheck.lu zur Verfügung, um die Authentizität und Gültigkeit der Zertifikate gemäß den in Luxemburg geltenden Regeln zu überprüfen. Sie brauchen sie nur zu installieren, wenn Sie die Authentizität und Gültigkeit eines Zertifikats überprüfen müssen. Ihr CovidCheck-Zertifikat wird nicht auf dieser App gespeichert.


11/14/2021, 14:35

Hallo zusammen,

die Grenzgänger aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland machen sich Gedanken wie es nun weitergeht. Sollte die Sozialversicherungspflichtbefreiung am 31.12.2021 enden, werden viele ins Büro gehen müssen, da ein Wechsel in die Sozialversicherungspflicht nach Deutschland für viele finanziell nicht tragt ist. Nun hatte vor zwei Wochen in Facebook Joerg Reifenberg von der CDU Trier folgendes gepostet zu einer Veranstaltung in Luxemburg: " „Luxemburg und Rheinland-Pfalz - Gemeinsam gestärkt aus der Krise“ lautete das Thema beim heutigen Deutsch-Luxemburgischen Wirtschaftsabend in der Chambre des Métiers. 🇩🇪🇱🇺
Es diskutierten die Wirtschaftsminister Daniela Schmitt (RLP) und Franz Fayot (Lux) über die wirtschaftlichen Lehren der Corona-Krise für unsere Grenzregion.
Man war sich einig darin, dass die einseitigen deutschen Grenzschließungen im letzten Jahr dem europäischen Gedanken einen schweren Schlag versetzten und eine Lehre für zukünftiges Handeln sein sollte.
Bezüglich der 19-Tage-Regel führte Ministerin Schmitt auf Nachfrage aus, dass es aufseiten des Landes RLP hierzu noch keine Meinungsbildung gibt, sie persönlich aber hierzu eine Initiative starten wolle. Man darf gespannt sein!"

Meine Frage an Euch, wer kann hier einen Kontakt zu Frau Schmitt herstellen, ich habe auch schon über die Rheinland-Pfalz Seite sie angeschrieben aber keine Antwort erhalten. Als nächstes hat ein Arbeitskollege von mir auf die Seite
mission-saarland.de hingewiesen. Es geht auch für die Landesregierung im Saarland um viel bei der nächsten Wahl, hier könnt ihr gerne um Unterstützung für eine Modifizierung des Doppelbesteuerungsabkommen werben und Eure Meinung dazu hinsenden.

In einer Luxemburger Gruppe von Deutschen Firmen wird diskutiert ob und wann der Covid Check eingeführt wird, hier wird oft das Datum nach Aufhebung der Sozialversicherungspflicht genannt.

Sollte sich in den nächsten zwei Wochen kein Lösungsweg auftun, bin ich der Meinung das wir durchaus über eine Demonstration mit Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden nachdenken sollte und sei es Coronakonform mit dem Auto.

Ich informiere Euch sobald ich was neues habe und baue auf Eure Unterstützung.

Viele Grüße, einen schönen Sonntag noch und bleibt Gesund
Ralf Päßler


11/04/2021, 15:08

Hallo zusammen, zur Zeit erarbeiten wir mit unserer Arbeitsgruppe ein Presseanschreiben mit Argumenten, die für eine Modifizierung sprechen. Neben Umweltschutz, Entlastung Straßenverkehr, Ungleichbehandlung von Grenzgängern, bleibt immer wieder zu erwähnen, welche Kaufkraft und auch Entlastung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region steckt. Wir möchten in diesem Rahmen einen kleinen Videoclip erstellen, der für eine Modifizierung wirbt und dieses auf einer Europäischen Ebene. Die Frage an Euch, wer könnte uns hier mit Technik unterstützen ?
Das Presseschreiben, stelle ich Euch nach Fertigstellung zu.

Viele Grüße und immer dran bleiben
Ralf


10/28/2021, 20:43

Gestern Abend hatten wir ein Online Treffen mit einigen Petitionsunterstützern, mit dem Ziel eine Modifikation des Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne aller voran zu treiben.

Warum ist das ganze so wichtig, es gibt da mehrere Gesichtspunkte die man offen und transparent diskutieren sollte und vielleicht kann der ein oder andere von Euch uns hier unterstützen.
Wie wir alle mittlerweile wissen, ist das entscheidende für eine flexible Home Office Lösung, neben der Anpassung der 19 Tage Regel, die Sozialversicherungspflicht. Hier gibt es schon bei den Grenzgängern aus Belgien, Frankreich und Deutschland unterschiedliche Lösungen mit verschiedenen Tagesgrenzen. Auch sollte die Grenzgänger die im Luxemburger öffentlichen Dienst nicht von dieser Regelung ausgenommen werden. .
Nach dem die Gespräche zwischen Luxemburg und Deutschland, hier scheinbar ergebnislos beendet wurden, stellt sich uns als Deutsche Bürger die Frage, wie wir hier das ganze nochmals in Gang bringen können.

Die Vorteile für beiden Seiten liegen bei einer Home Office Lösung klar auf der Hand, Mehreinnahmen in den Deutschen Grenzregionen und eine Verkehrsentlastung durch die Grenzgänger bei einer Home Office Lösung, welche sich sicherlich auch in den CO2 Werten niederschlägt. Eine Lösung, die die Angestellten in Deutschland ohne finanzielle Nachteile nutzen können. In vielen Artikeln wird immer wieder davon gesprochen, dass die Pendler eine gut ausgebaute Infrastruktur in Form eines Moselaufstieges oder einer Brücken-Tunnellösung benötigen. Wir sagen, dieses schwer von den Steuerzahler verdiente Geld könnte man auch in eine gute Lösung mit Luxemburg investieren, in Form eines modifizierten Abkommens und ganz ohne Wälder zu beseitigen oder Ortschaften aufwendig zu untertunneln.

Der Deutschen Forderung nach einer Ausgleichszahlung, könnte Luxemburg entgegenkommen , insofern das man mit einer vernünftigen Home Office Lösung auch die CO2 Werte im Rahmen einer EU Vorgabe senken könnte.

Zuletzt noch ein klarer Vorteil für die Pendler, wäre mehr Zeit für das Familienleben, Ehrenamtliche Tätigkeiten wovon die Region auch profitiert und mehr Lebensqualität.
In vielen Kommentaren habe ich gelesen, dass das Jammern der Grenzgänger auf hohem Niveau ist. Ja wir haben oft mehr Netto, aber nicht immer mehr Brutto und es kostet oft auch viel Zeit, die An- und Abfahrt zur Arbeit, der Arbeitsmarkt in Luxemburg ist gut und viele die in der Deutschen Grenzregion arbeiten, hätten die Möglichkeit dieses auch in Luxemburg zu tun.

Die Lohnsteuerbelastung in Luxemburg ist niedriger, aber dass heißt nicht das es noch oben angepasst, sondern auch mal unten gesenkt werden könnte, in Deutschland.
Ich hoffe im Sinne unserer Familien, Lebensgemeinschaften, Vereine, Freiwillige Feuerwehren etc, dass es zu einer Einigung kommt, die der Europäischen Gemeinschaft gerecht wird.

Die Ideallösung wäre die Home Office Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht auszunehmen und die Auslandstage direkt zu versteuern, auch hier würde der Deutsche Staat profitieren.

Wir brauchen hierzu Eure Unterstützung, wir suchen jemanden der uns vor der EU vertreten mit einer evtl. Diskriminierungsklage bzw. die Chancen hierfür bewertet, weil wir unterschiedlich zu Belgien und Frankreich behandelt werden.

Zudem suchen wir Kontakte zu Deutschen und Luxemburger Politiker, um hier eine Gesprächsebene herzustellen.

Wir suchen auch Kontakte zur Presse und verfassen hierzu eine Brief, den wir dann entsprechend verteilen werden

Viele Grüße und immer dran bleiben
Ralf Päßler


10/07/2021, 21:22

Hallo zusammen,

die große Frage die sich alle stellen, wie geht es weiter ?

Im Bankensektor bereiten sich viele Banken auf eine ab 50 % Anwesenheitspflicht vor Ort, vor. Auch eine Anweisung für die zukünftige Telearbeit, wird in vielen Betrieben erarbeitet. Die Tendenz in vielen Betrieben ist, dass aufgrund der Sozialversicherungspflicht und der Beschränkung durch die 19 Tage Regel, es zukünftig in den meisten Betrieben maximal 1 Tag pro Woche Home Office geben könnte. . Auch wer gerne mehr machen möchte und sogar einen Sozialversicherungspflichtwechsel nach Deutschland in Kauf nehmen würde, muss damit rechnen, dass dieses aufgrund der Komplexität nicht durchführbar ist.

Viele Fragen sich, sind die Grenzgänger weniger Wert als Deutsche Angestellte in der Grenzregion in Sachen Home Office und ist es dem Deutschen Staat nicht wichtig genug für diese Menschen mit ihren Angehörigen und Familien, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, welches man in Deutschland auch vorfindet?

Was sagt Frau Dreyer, die Mutter von Rheinland-Pfalz und unsere Vertreter im Bundestag hierzu ?

Auch die Neiddebatten gegenüber den Luxemburger Angestellten finde ich persönlich sehr traurig, könnte die Deutsche Lohnsteuer auch deutlich geringer ausfallen könnte.

Eine Ausgleichszahlung von Luxemburg soll her, doch was passiert damit.
Für mich ist klar wozu dieses Geld verwendet wird, um weiterhin die 20 Milliarden Steuerverschwendungen, XXL Bundestag und die nicht durchgeführten Bundesländerreformen zu finanzieren.

Ich würde gerne für nächste Woche eine Webex Session ansetzen um weitere Mitstreiter zu suchen. Wir brauchen hier nochmals eine Familien/Umweltfreundliche Lösung für die Grenzgänger, die ganze Region profitiert hiervon.

Wer sich an der Runde beteiligen möchte, kann mir bitte seine Emailadresse zusenden, dann sprechen wir einen Termin ab.

Viele Grüße und einen schönen Abend noch
Ralf Päßler


09/27/2021, 13:18

Hallo zusammen,

dass Wahlergebnis war für unsere Petition unerheblich. Alle Parteien haben im Vorfeld gesagt, dass man eine Ausgleichszahlung von Luxemburg haben möchte.

Nicht berücksichtigt wurde:

die Wichtigkeit der Kaufkraft für die Region, insbesondere auch noch in Home Office Zeiten

das Grenzgänger auch Bundesbürger sind und es zu einer Ungleichbehandlung kommt

Umweltaspekte uvm.

Nun eine Frage die noch aufgekommen ist, "Wenn ein Mitarbeiter in Deutschland auf der Infrastruktur der Firma in Luxemburg arbeitet, ob dann wirklich die Dienststätte sich in Deutschland befindet und somit dieses dann Sozialversicherungspflichtig ist "

Vielleicht hat hier jemand die entsprechenden Kenntnisse, um dieses zu bewerten.

Ich habe mir überlegt, wie es nun weitergeht. Eine Aufstockung der Deutschlandtage, löst das Problem nicht wirklich, eine Aussetzung der Sozialversicherungspflicht schon. Dann könnte eine entsprechende Versteuerung ab dem 19. Tag stattfinden und die Grenzgänger könnten Home Office, ähnlich den Voraussetzung wie in Deutschland machen. Der Deutsche Staat würde Einnahmen über die Steuererklärungen generieren.

Um uns Gehör zu verschaffen, sollten wir nochmals alle Politiker, Gewerkschaften und Presse mit ins Boot nehmen und auch überlegen ggf. eine Demonstration der Grenzgänger in der Stadt Trier zum Beispiel, durchzuführen.
Eine Organisation würde ich übernehmen.

Schreibt mir Eure Meinung und habt einen guten Wochenstart

Viele Grüße
Ralf Päßler


09/07/2021, 23:05

www.

Corinna Rüffers Antwort vom 07. September 2021 - 13:19
Zeit bis zur Antwort: 2 Wochen 4 Tage
Sehr geehrter Herr Päßler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir wollen ein Steuerrecht, das keine Grenzen für grenzübergreifende Erwerbstätigkeit aufbaut. Wir schätzen die Mobilität der Berufstätigen und wollen die darin liegende Offenheit und den europäischen Austausch unterstützen. Klar ist aber auch, dass das Pendeln über die Grenzen nicht Grundlage von steuerlichen Gestaltungsmodellen sein darf. Daher können insbesondere im Kontext niedrig besteuernder Jurisdiktionen wie Luxemburg bestimmte Einschränkungen angebracht sein. Denn: die Arbeit in einem anderen europäischen Mitgliedstaat darf auf keinen Fall mit steuerlichen oder anderen Nachteilen verbunden sein. Sie soll aber auch aus sich heraus nicht zu einer steuerlichen Besserstellung gegenüber den im Inland tätigen Menschen führen.

Wir wollen den Nahverkehr mit unseren Nachbarländern ausbauen und dafür die noch fehlenden Verbindungen aufbauen. Bereits bestehende Ausbauprojekte in diesem Bereich sollen fortgeführt werden. Insbesondere die Vernetzung im öffentlichen Verkehr gilt es zu stärken. Die bestehenden Programme in Grenzregionen mit Belgien, Luxemburg und Frankreich wollen wir verlängern und neue Partnerschaften aufbauen.

Mit herzlichen Grüßen

Corinna Rüffer


09/06/2021, 16:18

www.
COVID-19: Weitergeltung bis zum 31. Dezember 2021 der deutsch-luxemburgischen Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit (06.09.2021)
Luxemburg und Deutschland haben sich darauf verständigt, dass die anlässlich der COVID-19-Pandemie abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung der Telearbeit bis zum 31. Dezember 2021 weiter gelten wird.

Fie Vereinbarung, die Anfang April 2020 getroffen wurde, sieht vor, dass Arbeitstage in denen die Arbeitnehmer aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ihre Tätigkeit von ihrem Hauptwohnsitz in Telearbeit ausüben, als Arbeitstage in dem Staat gelten können, in dem die Tätigkeit üblicherweise ausgeübt worden wäre. Die Arbeitstage, in denen Grenzgänger in der Zeit der COVID-19 Pandemie von zuhause arbeiten, müssen also nicht für die Berechnung der 19-Tage-Toleranzregelung, die im Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg vom 26. Mai 2011 festgehalten wurde, berücksichtigt werden.

Finanzminister Pierre Gramegna kommentiert: "Ich freue mich sehr über diese Vereinbarung mit unseren deutschen Nachbarn und bedanke mich bei der deutschen Regierung für die gute Zusammenarbeit in der COVID-19 Krise. Die Weitergeltung bis zum 31. Dezember 2021 der deutsch-luxemburgischen Verständigungsvereinbarung gibt den 50.000 deutschen Pendlern und ihren luxemburgischen Arbeitgebern weiterhin die nötige Flexibilität und Planungssicherheit im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie."


08/30/2021, 21:52

www.abgeordnetenwatch.de

Nochmals Hallo zusammen, diesen Kommentar habe ich Facebook erhalten, vielen Dank hierfür. Wer von Euch kann was zum DBA in die Facebookgruppe "Saarland Info" zum Thema posten, Neutral nur als Info. Die Gruppe hat 39000 Mitglieder und im Saarland sind viele betroffene Grenzgänger.

Viele Grüße
Ralf

Nicht nur im Kreis Trier-Saarburg gibt es Initiativen zum Homeoffice bei Grenzpendlern, auch im Saarland ist das ein Thema. Bei uns hatte Andreas Steier, MdB, zum Thema einen Digitalgipfel veranstaltet, in Merzig setzen sich laut Saarbrücker Zeitung der Merziger Bürgermeister Marcus Hoffeld und Philip Hoffmann, Vorsitzender der Finanzkommission der Jungen Union Deutschlands, für eine Verbesserung der Situation ein.:
www.saarbruecker-zeitung.de/app/consent/?ref=https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/merzig-wadern/merzig/cdu-in-merzig-pocht-auf-homeoffice-loesung-fuer-luxemburg-grenzgaenger_aid-58052255?fbclid=IwAR1Pdm2hADwzVgAqLn62XtxP-xpD90xcveCEb6Em_vCs7y6StsDZTSQGeWU

Aus Luxemburg kommen sogar noch weitergehende Vorschläge von der Idea Foundation und es haben auch schon Gespräche mit dem Luxemburger Ministerium für Energie und Raumordnung, einem Vertreter der Grand Est und dem Bürgermeister von Thionville stattgefunden, wie man einer Meldung der Idea Foundation entnehmen kann:

www.fondation-idea.lu/2021/04/01/le-teletravail-dans-lespace-transfrontalier-une-solution-miracle/?fbclid=IwAR3MEU3YPaze2hbSC2Dc5cRoAiIKdqxLu6ESWO17Ol9bSXLgqdxpv6zdIGw


Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now