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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petitioner not public
Petition is addressed to
Bundesfinanzministerium Deutschland

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  1. Launched 2020
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News

12/30/2021, 16:58

Hallo zusammen,
anbei übersende ich Euch an Mail vom MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ zur Kenntnis.
Unsere Petition wurde nun neu angelegt für den Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages, um dem ganzen einen noch offizielleren Charakter zu verleihen.
Sobald diese freigeschaltet ist, werde ich Euch hier informieren.
Ich wünsche Euch allen einen guten Start ins neue Jahr und viel Glück und Gesundheit
Viele Grüße und immer dran bleiben .
Ralf Päßler

Sehr geehrter Herr Päßler,

zunächst darf ich mich für die verzögerte Antwort auf Ihre Nachricht an Frau Ministerin Schmitt entschuldigen. Frau Ministerin Schmitt hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern mittels Absprache und Verfügung vom 6.12.21 bis zumindest 31. März 2022 verlängert.

Ganz entscheidend war, dass Grenzpendlerinnen und -pendler keine steuerlichen Nachteile haben, wenn Sie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Home-Office arbeiten. Dies hatte die Bundesregierung durch eine Vereinbarung mit Luxemburg sichergestellt.
Das Bundesfinanzministerium weist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass der deutsche Staat durch das mit Luxemburg geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen auf Steuereinnahmen verzichtet. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg regelt die Besteuerung nach dem sogenannten Tätigkeitsortprinzip, d.h. das Besteuerungsrecht hat der Staat, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jeweils ausübt. Demgegenüber sehen die Abkommen mit anderen Staaten, z.B. Frankreich oder Belgien vor, die Besteuerung grundsätzlich nach dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zu richten. In allen Fällen gilt, dass derjenige Staat das Recht zur Besteuerung hat, in dem die Beschäftigten mehr als 183 Tage ihrer Tätigkeit nachgehen.
Eine weitergehende Regelung nach dem Ende der Pandemie über die derzeitige Grenze von 19 Tagen hinaus hat das Bundesfinanzministerium bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ich darf Sie daher ermuntern, Ihre Petition weiter voran zu treiben und diese beim Deutschen Bundestag einzureichen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Grenzregion vom gegenseitigen Austausch lebt. Gerade für die Region Trier sind Besucherinnen und Besuchern aus Luxemburg ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Als Ministerin für Wirtschaft und auch für Tourismus ist es Frau Schmitt ein großes Anliegen, dass die Menschen in Deutschland und Luxemburg es möglichst leicht haben, die Staatengrenzen zu überqueren und das vereinte Europa zu leben.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, vor allem Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen.

Mit freundlichen Grüßen

--
Andreas Homann
Leiter des Ministerinbüros

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9
55116 Mainz


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