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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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Bundesfinanzministerium Deutschland

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News

10/30/2023, 07:32

Hallo zusammen,

nach einem Bericht im TV und einer Bearbeitung vom Finanzamt Trier bei einigen Grenzgängern
wird nun die Pflegeversicherungsbeiträge offiziell anerkannt.

Hintergrund war folgender Vorgang:

Der BFH hat in 3 Urteilen entschieden, dass die luxemburgische Pflegeversicherung in Deutschland steuerlich abzugsfähig ist. Dies beruht auf dem EuGH Urteil Bechtel vom 22.06.2017 - C-20/16 (EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271). Die Aktenzeichen sind:
·
BFH vom 27.10.2021 – X R 11/20 und
·
BFH vom 27.10.2021 X R 28/20 sowie
·
BFH vom 10.11.2021 – X R 13/20

In Deutschland ist es so, dass Urteile des BFH von der Finanzverwaltung nur angewendet werden dürfen, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Wenn sie nicht veröffentlicht werden, gelten sie als "Einzelfälle".

Die Veröffentlichung der genannten BFH-Urteile im Bundessteuerblatt Teil II wird erfolgen. Im Vorgriff auf einen aus den Entscheidungen resultierenden gesetzlichen Anpassungsbedarf wurde dieses mit einem begleitenden BMF-Schreiben veröffentlicht.

Viele Grüße
Ralf Päßler

www.volksfreund.de/region/luxemburg/grenzgaenger-duerfen-ausgaben-fuer-pflegeversicherung-nicht-steuermindernd-geltend-machen_aid-38671469


10/29/2023, 19:41

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Hallo zusammen,

ein Veranstaltungshinweis der DLWI zum Thema "Aktuelles im internationalen Sozialversicherungsrecht (Stichwort „49%-Regel“)"

In der Regel sehr Interessant für alle die mehr als 34 Tage Home Office machen möchten bzw. auch Teilzeitkräfte mit Home Office je nach Teilzeitgrad.
Ein sehr komplexes Thema, da es doch einiges bei der Inanspruchnahme der 49 % Regel zu beachten gibt auf Sozialversicherungsseiten und auch bei der Steuer in Luxemburg (Stichwort 50 Tage Regel)

Insgesamt hoffe ich, dass wir das Thema Home Office in Europa mehr vereinheitlicht und es leichter wird für die Arbeitnehmer.
Deshalb, immer Eure Politiker ansprechen.

Mit der Absetzbarkeit der Luxemburger Pflegeversicherungsbeiträge in der Deutschen Steuererklärung bin ich weiter dran.

Viele Grüße und staufreien Wochenstart

Ralf Päßler


10/02/2023, 14:54

Hallo zusammen,

ich habe folgende Rückmeldung vom BMF erhalten:

"vielen Dank für Ihr Schreiben (s.u.), in dem Sie die aktuelle Problematik bei der Abzugsfähigkeit von luxemburgischen Pflegeversicherungen schildern und unter anderem Bezug auf die einschlägigen BFH-Urteile nehmen.

Ich kann Ihnen diesbezüglich rückmelden, dass eine Veröffentlichung der genannten BFH-Urteile im Bundessteuerblatt Teil II beabsichtigt ist. Im Vorgriff auf einen aus den Entscheidungen resultierenden gesetzlichen Anpassungsbedarf soll dies mit einem begleitenden BMF-Schreiben erfolgen, das sich derzeit in Erstellung befindet."

Ich hoffe das dann auch zeitnah nach Veröffentlichung im Bundessteuerblatt II alle Einsprüche bearbeitet werden.

Viele Grüße
Ralf Päßler


09/09/2023, 13:59

Hallo zusammen,

es ist mehr als enttäuschend das man weder von der FDP noch vom BFMI eine Antwort auf eine Anfrage bezüglich
Veröffentlichung, ich werde jetzt nochmals die FDP über verschiedene soziale Netzwerke kontaktieren.
Sprecht Eure Politiker auf dieses Vorgehen an, es ist von den Gerichten entschieden worden und muss jetzt auch
im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden.

Ich werde im Oktober 2023 eine Initiative für Grenzgänger gründen, die dann gemeinsam Vorschläge für Luxemburg und Deutschland
erarbeitet.

Viele Grüße
Ralf Päßler

Der BFH hat in 3 Urteilen entschieden, dass die luxemburgische Pflegeversicherung in Deutschland steuerlich abzugsfähig ist. Dies beruht auf dem EuGH Urteil Bechtel vom 22.06.2017 - C-20/16 (EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271). Die Aktenzeichen sind:
·
BFH vom 27.10.2021 – X R 11/20 und
·
BFH vom 27.10.2021 X R 28/20 sowie
·
BFH vom 10.11.2021 – X R 13/20

In Deutschland ist es so, dass Urteile des BFH von der Finanzverwaltung nur angewendet werden dürfen, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Wenn sie nicht veröffentlicht werden, gelten sie als "Einzelfälle". Diese Handhabung ist schon seit jeher als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kritisiert worden. Denn es gibt Fälle, in denen werden die Urteile deswegen nicht veröffentlicht, weil das Finanzministerium sie nicht anwenden möchte.

Die Ampel hatte sich eigentlich verpflichtet, ein solches Vorgehen nicht mehr durchzuführen, sondern die Entscheidungen zu veröffentlichen und zu akzeptieren. Bei den 3 BFH-Entscheidungen, die sich auch mit den Vorentscheidungen des FG Rheinland-Pfalz decken, wurde jedoch trotz Zeitungsartikel, trotz Anfragen der Europäischen Kommission etc. von einer Veröffentlichung abgesehen. Die Veröffentlichung von BFH-Urteilen im Bundessteuerblatt erfolgt 2 Mal im Jahr - es sind schon 2, wenn nicht bald schon 3 Termine zur Veröffentlichung verstrichen. Einzelfälle sind die Urteile schon alleine deswegen nicht, weil der BFH 3 Mal zum selben Schluss gelangt

Die Finanzbeamten erzählen alle dasselbe: Es gäbe eine interne Anweisung, nach der die Fälle nicht beschieden werden sollen. Auch viele Finanzbeamte finden diese Anweisung nicht gut.

Gegen diese Praxis muss man wie folgt vorgehen:

Man bittet um Bescheidung, legt dann Einspruch ein und beantragt Aussetzung der Vollziehung. Dies wird mittlerweile auch so praktiziert, erst dann wird die Pflegeversicherung im Steuerbescheid berücksichtigt.


08/23/2023, 13:27

Hallo zusammen, ich habe eine bitte, könntet Ihr bitte dem MdB Maximilian Mordhorst über das Kontaktformular des Bundestages link:
www.bundestag.de/services/formular/contactform?mdbId=860900

die in Anführungszeichen stehenden Angaben übermitteln, damit die Pflegeversicherung aus Luxemburg endlich in Deutschland absetzbar wird.
Eine Interessante Sache, dreimal Gerichtlich bestätigt und dennoch kann es von den Finanzämtern in Deutschland nicht angewandt werden, da es nicht
im Bundessteuerblatt erschienen ist.

Mit der Bürgerinitiative für Grenzgänger melde ich mich noch.

Viele Dank und Grüße
Ralf

Hier der Text:

"Der BFH hat in 3 Urteilen entschieden, dass die luxemburgische Pflegeversicherung in Deutschland steuerlich abzugsfähig ist. Dies beruht auf dem EuGH Urteil Bechtel vom 22.06.2017 - C-20/16 (EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271). Die Aktenzeichen sind:
·
BFH vom 27.10.2021 – X R 11/20 und
·
BFH vom 27.10.2021 X R 28/20 sowie
·
BFH vom 10.11.2021 – X R 13/20

In Deutschland ist es so, dass Urteile des BFH von der Finanzverwaltung nur angewendet werden dürfen, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Wenn sie nicht veröffentlicht werden, gelten sie als "Einzelfälle". Diese Handhabung ist schon seit jeher als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kritisiert worden. Denn es gibt Fälle, in denen werden die Urteile deswegen nicht veröffentlicht, weil das Finanzministerium sie nicht anwenden möchte.

Die Ampel hatte sich eigentlich verpflichtet, ein solches Vorgehen nicht mehr durchzuführen, sondern die Entscheidungen zu veröffentlichen und zu akzeptieren. Bei den 3 BFH-Entscheidungen, die sich auch mit den Vorentscheidungen des FG Rheinland-Pfalz decken, wurde jedoch trotz Zeitungsartikel, trotz Anfragen der Europäischen Kommission etc. von einer Veröffentlichung abgesehen. Die Veröffentlichung von BFH-Urteilen im Bundessteuerblatt erfolgt 2 Mal im Jahr - es sind schon 2, wenn nicht bald schon 3 Termine zur Veröffentlichung verstrichen. Einzelfälle sind die Urteile schon alleine deswegen nicht, weil der BFH 3 Mal zum selben Schluss gelangt

Die Finanzbeamten erzählen alle dasselbe: Es gäbe eine interne Anweisung, nach der die Fälle nicht beschieden werden sollen. Auch viele Finanzbeamte finden diese Anweisung nicht gut.

Gegen diese Praxis muss man wie folgt vorgehen:

Man bittet um Bescheidung, legt dann Einspruch ein und beantragt Aussetzung der Vollziehung. Dies wird mittlerweile auch so praktiziert, erst dann wird die Pflegeversicherung im Steuerbescheid berücksichtigt.


07/31/2023, 18:17

Hallo zusammen,

in Sachen Sozialversicherung 49 % ist genaues hinschauen angesagt.
Niederlassungen und auch eine regelmäßige Tätigkeit außerhalb Luxemburg können das ganze auf 25 % ausbremsen.
Die Gewerkschaft Aleba ist mit Miriam Keusen am Ball, aber so einfach wie es beschrieben ist, ist es leider doch nicht.
www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/homeoffice-grenzgaenger-100.html

Heute war ein guter Artikel von Frau Schwadorf im TV. Dieser beschreibt vieles von der 34 Tage Regelung.
www.volksfreund.de/region/luxemburg/luxemburg-nicht-nur-34-tage-regel-wird-fuer-grenzgaenger-neu_aid-93956659?fbclid=IwAR2sbl72AMkwZWZ48b5NhBqm7AASOJg7N-qWYmBnUym2RdsRpKCkxAqU8bY#https://www.volksfreund.de/region/luxemburg/luxemburg-nicht-nur-34-tage-regel-wird-fuer-grenzgaenger-neu_aid-93956659?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=moien-newsletter

Nach meinen Informationen war mehr als 34 Tage drin und es wird auch von einer Europäischen Petition gesprochen welche das Thema Home Office
nochmals auf Europäischer Ebene aufnimmt.

Auch die aus in Österreich tätigen Petitionskollegen arbeiten an einer besseren Lösung als die dort bestehende 45 Tage Regelung.
Wir sehen es ist noch Luft nach oben da.
Ich würde das ganze gerne nutzen um eine Art " Grenzgänger Bürgerinitiative " zu gründen, mit dem Ziel neben mehr Home Office Tagen auch Gehör im
Verkehrskonzept zu finden.

Das ganze würde Online durchführen, damit wir Zeitsparend hier Vorschläge für die Politik in Luxemburg und Deutschland erarbeite können.

Einfach durchschreiben wer mitmachen möchte

Viele Grüße
Ralf Päßler


07/26/2023, 11:00

Hallo zusammen,

morgen findet wieder ein Steuervortrag von der Aleba für Mitglieder statt, Mitglied kann jeder werden, bis 30 Jahre ist die Mitgliedschaft gratis.

Hier noch ein Link zu einem Bericht aus der Tageschau zum Thema Sozialversicherung.
Es gibt hier noch einige Fragezeichen bezüglich Niederlassungen und regelmäßiger Tätigkeit außerhalb Luxemburg

www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/homeoffice-grenzgaenger-100.html

Viele Grüße
Ralf


07/07/2023, 18:55

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Hallo zusammen,

da ich Dienstlich in Frankfurt unterwegs war, konnte ich mich leider nicht über diese Plattform melden.

Wie viele sicherlich der Presse entnommen haben ist eine Erweiterung auf 34 Tage beschlossen wurde.
Ich persönlich freue mich sehr darüber, da es doch vor einiger Zeit nicht danach ausgesehen hat. Hier haben die vielen Gespräch und auch Veröffentlichungen von Meinungen unterstützend mitgewirkt.

Miriam Keusen, Steuerbevollmächtigte in Luxemburg und Steuerexpertin Deutschland hat dieses wie folgt für uns zusammengefasst:

Mittlerweile ist auch das Änderungsprotokoll an sich online gestellt worden. Über die Pressemitteilung hinaus gibt es ein paar ganz interessante Punkte, z.B.
- die Freistellung von der Arbeit wird nunmehr in Luxemburg versteuert (vorher wurde sie in D versteuert)
- ein Zähltag liegt nur vor, wenn 30 Minuten gearbeitet wird (vorher galt ein Zähltag ab der 1. Minute)
- bei Abfindungen (Nachzahlung von Arbeitslohn oder aufgrund Auflösung des Arbeitsverhältnisses) wird für die Aufteilung des Besteuerungsrechts nicht mehr nur auf das vorhergehende Jahr abgestellt (in dem häufig die in Deutschland zu versteuernde Freistellung war), sondern auf die letzten 5 Jahre. Dadurch findet die Besteuerung viel häufiger in Luxemburg statt
- Abänderung der Regeln zu Besteuerung bei Sozialplänen - hier wird stattdessen eine Massenentlassung gefordert
- Luxemburg wird Deutschland melden, wenn eine Abfindung gezahlt wird, dh. es gibt einen Informationsaustausch ähnlich wie bei den Gehältern oder Kapitalerträgen.

Das Änderungsprotokoll habe ich beigefügt.

Ihr könnt mir gerne durchschreiben, was Ihr noch modifizieren würdet.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende

Viele Grüße
Ralf Päßler


06/26/2023, 18:14

Dienstag, den 27. Juni, von 12.15 bis 13.15 Uhr. Letzten Dienstag waren 220 Teilnehmer in der Mittagszeit dabei.
teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_M2RmN2IyNGQtY2M0OC00YTkxLWFiNGItMjJjNDcyYTIyZWI2%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22c41a5139-fc2a-456f-8ce5-f324c4e80594%22%2c%22Oid%22%3a%223c6860eb-bd06-45d2-b95a-7dfaa6a184d9%22%7d

Meeting ID: 368 376 852 420
Passcode: r7Vu7n

Viele Grüße
Ralf Päßler



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