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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petitioner not public
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Bundesfinanzministerium Deutschland

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News

11/21/2021, 20:33

Liebe Petitionszeichner,

viele Fragen sich jetzt wie es weitergeht mit der Freistellung der Steuertage und der Sozialversicherungspflicht in Corona Phase.
Wir hatten hierzu am Freitag eine Diskussionsrunde von Betriebsratsvorsitzenden und der Gewerkschaft.
Der Stand zur Zeit ist, dass man sich in den Betrieben darauf vorbereitet wie ein solches Szenario eines Wegfall der Sozialsversicherungspflicht Befreiung aussehen könnte.
Wir waren uns aber auch alle in der Runde einig, dass es aufgrund der angespannten Pandemielage, immer noch kurz vor Ablauf der Befreiung der Sozialversicherungspflicht zu einer Verlängerung dieser Befreiung kommen kann. (31.12.2021). Abwarten ist angesagt und weiter die lokalen Politiker ansprechen, damit diese sich hier für die Grenzgänger einsetzen.
Viele Grüße
Ralf
Hier noch weitere Informationen zu den Themen:
Der Luxemburg Staat hat hierzu den Betrieben die Möglichkeit gegeben im Rahmen von"Covid Check", den Zutritt in die Betriebe etc. unter der 3G Regel zu erlauben. Was Covid Check genau bedeutet, habe ich beigefügt. Zu dem technischen Vorgang wäre es nach meinen Informationen so, dass die Daten für zwei Minuten in der App vorgehalten und dann gelöscht werden, dh. der Vorgang wäre tagtäglich zu wiederholen. Der Mitarbeiter könnte dem Betrieb freiwillig erklären, dass er geimpft ist und somit von diesem Kontrollweg befreien, so meine Infos.
Gegenüber den Deutschen Mitarbeitern wäre eine Aufhebung in dieser Lage, eine große finanzielle Benachteiligung. 25 % ist hier die Grenze die ein Grenzgänger in Deutschland tätig sein darf, ohne dass die Sozialversicherungspflicht wechseln würde. Nehmen wir grob 200 Arbeitstag an, wären dieses ca. 50 Tage. Zu berücksichtigen bleibt immer die persönlichen Verhältnis, u.a. auch die im Bereitschaftsdienste geleisteten Aktivzeiten, zählen zu den Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten. Bei der 19 Tage Regel würde nach meinen Informationen ab dem 20. Tag, ,die Tage in Deutschland komplett vom ersten Tag an versteuert werden müssen. Das ganze hört sich alles sehr komplex und persönliche Rückfragen bitte immer mit einem Steuerberater klären, da ich hier alles nur unverbindlich aufzeigen kann.
Genauere Ausführung findet ihr u.a. auf der Finanzamtseite von Trier unter diesem Link:
finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/informationen/LUXFAQ.pdf
Hier findet Ihr mehr zur Sozialversicherungspflicht:
www.xn--grenzgnger-spezialisten-07b.de/home-office-als-grenzgaenger/
"Die Regelung: "Gemäß EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 883/2004) sind Grenzgänger in ihrem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig, wenn sie ihre Tätigkeit dort zu mindestens 25 Prozent ausüben. Dies würde bei einem Grenzgänger im Home-Office bedeuten, dass er in Deutschland der Renten- und Krankenversicherung beitreten muss.""
Hier die Informationen zum Covid Check:
Quelle: covid19.public.lu/de/covidcheck.html
Das CovidCheck-Zertifikat (EU Digital COVID Certificate - EU DCC) vereinfacht den freien und sicheren Personenverkehr in der EU während der COVID-19-Pandemie.
Die Bürger müssen ihr Zertifikat in digitaler Form (z. B. als PDF auf ihrem mobilen Gerät) oder in Papierform mit sich führen.
Die Luxemburger Regierung hat außerdem ein CovidCheck-System eingerichtet, das in Luxemburg für Einrichtungen, Demonstrationen, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Publikumsverkehr gilt.
Seit dem 1. November 2021 ist diese Regelung für Restaurants, Cafés und Bars verbindlich.
Das CovidCheck-System ist am Arbeitsplatz (privater und öffentlicher Sektor) freiwillig.
In der Tat kann jeder Leiter eines Unternehmens oder einer Verwaltung beschließen, sein Unternehmen oder seine Verwaltung ganz oder teilweise dem CovidCheck-System zu unterstellen. Im öffentlichen Sektor ist es die Aufgabe des Verwaltungschefs, dafür zu sorgen, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst gewährleistet bleibt.
Die luxemburgische Regierung stellt die mobile App CovidCheck.lu zur Verfügung, um die Authentizität und Gültigkeit der Zertifikate gemäß den in Luxemburg geltenden Regeln zu überprüfen. Sie brauchen sie nur zu installieren, wenn Sie die Authentizität und Gültigkeit eines Zertifikats überprüfen müssen. Ihr CovidCheck-Zertifikat wird nicht auf dieser App gespeichert.


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