Geschätzte Unterstützende! DANKE, dass Sie die Petition unterstützt und weitergeleitet haben. Dies erfordert entweder eigene Betroffenheit und/oder die Fähigkeit sich in das Leid anderer Menschen einfühlen und komplexe Zusammenhänge erfassen zu können. Leider wird das pathogene Potential permanent einwirkender Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik (Frequenzen>gehört/nicht gehört/gespürt/gefühlt) von Politik, Gesundheitssystem und breiter Öffentlichkeit erheblich unterschätzt und werden Schilderungen Betroffener ignoriert. Unwissen führt dazu, dass Betroffene nicht nur dieser Art des Lärms ausgesetzt sind und psychisch und physisch im eigenen Haus leiden und zu Schaden kommen, sondern auch diskriminiert, diffamiert, stigmatisiert werden und oftmals in Isolation verschwinden. Sie alle können einen aktiven Beitrag dafür leisten, dass dies nicht passiert. DANKE!
www.mobilfunk-brummton.de/
BITTE wenden Sie sich umgehend an die Plattform, wenn Sie Mobilfunkanlagen als Quelle für auffällige Frequenzen vermuten. Auch, wenn derartige Frequenzen (siehe LINK) in Ihrem Gebäude gemessen wurden.
Beinahe täglich ist in den Medien über Luftwärmepumpen zu lesen oder zu hören. Anbei eine Seite deutscher Rechtsanwälte, die sich mit Brummtönen und Vibrationen aus technischen Quellen beschäftigt. Lebensqualität und Gesundheit sind in Gefahr bei zunehmender Anlagenverdichtung, Technisierung und Elektrifizierung ohne Begleitmaßnahmen. Dies hat im Übrigen die Volksanwaltschaft Österreich bereits im Jahr 2009 festgestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, Normen zu überprüfen und anzupassen. Leider vergebens. rechtsanwaelte-jung-freiburg.de/laermschutzrecht/presse
Die Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen (Tieffrequenzen, Infraschall und Körperschall) kann nur mit speziellen Messgeräten und Beurteilungsverfahren erfolgen umweltmessung.com/faq-quellenortung/. Aktuelle Vorgehensweisen öffentlicher Stellen (Unwissen, ungeeignete Messgeräte, etc.) und Beurteilungsgrundlagen (DIN 4109, TA Lärm, DIN 45680/1997) schützen nur etwa 50% der Bevölkerung. Neuentwürfe zu DIN 45680/1997 liegen seit Jahren in der Schublade und öffentliche Stellen, Gesundheitssystem und der Gesetz- und Verordnungsgeber verabsäumen in fahrlässiger Weise (bei zunehmenden gesundheitlichen Auswirkungen vermutlich in vorsätzlicher Weise) Unzulänglichkeiten entgegen zu steuern und nehmen massive Auswirkungen auf die Gesundheit bei einem Teil der Bevölkerung "mit Bedauern" in Kauf. Es fehlt eine saubere medizinische Datenerhebung, so die gesundheitlichen Auswirkungen zumindest statistisch erfasst werden könnten. D. h. im Gesundheitssystem scheinen Schall bzw. Frequenz bedingte Erkrankungen überhaupt nicht auf, so auch folglich betreffend Beurteilungsgrundlagen kein Handlungsbedarf erkannt wird. Ein katastrophaler Zustand und ein massives Gefährdungspotential für die Bevölkerung. Auch Feinstaub kann nicht mit bloßem Auge wahrgenommen werden. Er kann und wird (in der Steiermark flächendeckend) gemessen und werden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Betreffend Lärm in Form von nicht allein mit den Ohren wahrzunehmenden Tieffrequenzen, Infraschall und Körperschall (Vibrationen) [sowie auch Hochfrequenzen] gibt es NICHTS zum Schutz der Bevölkerung. 50% der Bevölkerung war im Jahr 2012 ungeschützt. Zunehmende Technisierung, Elektrifizierung und Anlagen- und Siedlungsverdichtung der letzten Jahre haben diesen Anteil vermutlich explodieren lassen, was auch möglicherweise eine Zunahme von "Volkskrankheiten" wie beispielsweise Herz- Kreislauferkrankungen, Depressionen, chron. Schlafstörungen, etc. sowie Gehörschäden wie Tinnitus erklären könnte. HNO-ARZT Dr. K.: „Ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen und möchte Ihnen Recht geben, dass in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender verbreiteter Nutzung von Erdwärmeanlagen, Windkraftanlagen etc. eine Häufung bei Beschwerden im Infraschallbereich in Erscheinung getreten ist."
Die Volksanwaltschaft (Büro VA Gaby Schwarz: gaby.schwarz@volksanwaltschaft.gv.at) führt in einem der Schreiben an Betroffene folgendes aus: „Zu Ihrem Vorbringen darf ich festhalten, dass die Volksanwaltschaft in letzter Zeit zunehmend mit Beschwerden über Beeinträchtigungen durch Schallemissionen von nachbarlichen Luftwärmepumpen konfrontiert wird. Auch der Umstand, dass die baurechtlichen Vorschriften vielfach kein formales Bewilligungsregime für die Aufstellung von Luftwärmepumpen mehr vorsehen, spielt hier eine gewisse Rolle. Die Volksanwaltschaft ist sich der von Ihnen dargelegten Problematik somit sehr bewusst und überlegt daher auch im Falle weiterer Beschwerden eine schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit dieser Thematik.“
Die Plattform ersucht Schall bzw. Frequenz-Betroffene in ganz Österreich sich in jedem Fall an die Volksanwaltschaft zu wenden, da nur viele Beschwerden Wirkung haben können. Sei es wegen tieffrequente oder hochfrequente Geräuschimmissionen und Vibrationen von Luftwärmepumpen, Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerken, Industrieanlagen, Lüftungs-, Klima-, Trocknungsanlagen, Turbinen etwa von Wasserkraftwerken, Biogasanlagen, generell Anlagen der Wärme- und Energieerzeugung und des Energietransports (Hochspannungsleitungen, etc.) oder auch, wenn mögliche Emittenten nicht eindeutig feststehen und detektiert werden können, da die Anlagendichte zu hoch ist.
Die Problematik liegt immer noch darin, dass Stellen wie die Volksanwaltschaft vermutlich davon ausgehen, dass es sich allein um hörbaren Lärm und damit Lautstärke/Dezibel/Grenzwertüberschreitungen (diese sind, so die Erfahrungen der Plattform, überwiegend auch gegeben, wenn Frequenzen derart emittiert werden, dass sie als Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik im Wohnumfeld gehört, gespürt und gefühlt werden) handelt. Dieser hörbare Lärm wird anders gemessen und beurteilt und kann meist durch z. B. Schließen der Fenster draußen gehalten werden. Gegen tieffrequente (hochfrequente) Geräuschimmissionen und Vibrationen gibt es kaum bzw. keine Abschirmungsmöglichkeiten.
Dazu ein Amtsarzt: „Tiefe Frequenzen werden, selbst durch moderne Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster zubetonieren – Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten.“ Bei Infraschall würde selbst Beton nicht helfen, so die Erfahrungen der Plattform und laut Akustikexperten. Tieffrequenzen bzw. Infraschall (Hochfrequenzen) wirken auf den ganzen Organismus negativ ein, egal ob Grenzwerte überschritten sind oder nicht.
Es wird öffentlich darauf verwiesen, dass der PLATTFORM bisher keine Fälle bekannt geworden sind, wo, aufgrund der "geheimen Messaktion 2023" und der Übermittlung von offiziellen Brummton-Erhebungsblättern an die A15 (Aufruf zur Übermittlung über die Medien von A15, über die Umweltanwaltschaft (A13) und Plattform) sowie sonstigen Meldungen und Anzeigen im Vorfeld (Infraschall-Ordner-2023 in der Umweltanwaltschaft, A13), geholfen worden wäre, in der Form, mit belasteten Steirerinnen und Steirern zu sprechen, einen Umweltmediziner oder kompetenten Amtsarzt*) einzubeziehen (da Techniker allein die möglichen und evidenten gesundheitlichen Auswirkungen nicht beurteilen können), in kontaminierten Gebäuden gemäß DIN 45680/1997 zu messen und vermutliche (angezeigte) Anlagenbetreiber zu überprüfen und in die Pflicht zu nehmen.
*) einer dieser kompetenten Amtsärzte (eines anderen Bundeslandes) führte im Bezug einer Wärmepumpe folgendes aus: "Bereits im anfänglichen Mailverkehr habe ich auf die Problematik der
>> tiefen Frequenzen hingewiesen. Diese werden, selbst durch moderne
>> Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich
>> Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die
>> betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster
>> zubetonieren - Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten."
KLEINE ZEITUNG / Tinnitus / Auslöser : Tieffrequenzen bzw. Infraschall und Hochfrequenzen bzw. Ultraschall aus TECHNISCHEN QUELLEN in Form von Dauergeräuschen mit auffälliger Schallcharakteristik und Vibrationen im Wohnumfeld werden in einem KLEINE ZEITUNG Beitrag vom 15. November 2024 nicht als Auslöser für Tinnitus genannt. Die Plattform fordert eine saubere medizinische Datenerhebung im Besonderen dann, wenn Patientinnen und Patienten einen von außen verursachten Ohrschaden durch Messergebnisse nachweisen können. Es kann und darf nicht sein, dass falsche ICD-Codes für Überweisungen und Befunde Verwendung finden und so das tatsächliche Ausmaß der Schall bzw. Frequenz bedingten Erkrankungen, verursacht von technischen Anlagen, verschleiert wird. MRT, Röntgen und Cortison-Salben, Psychopharmaka, etc. bringen nichts, wenn die Schallquellen nicht eliminiert oder kontaminierte Gebäude nicht aufgegeben werden (dies vielleicht "nur" wegen z. B. einer Wärmepumpe in der Nachbarschaft!!!)
ORF Bürgeranwalt: Nicht nur von Schall und Frequenzen (Tieffrequenzen, Infraschall, Ultraschall) belastete Menschen haben unter zunehmender Technisierung, Elektrifizierung und Anlagenverdichtung ohne Begleitmaßnahmen zu leiden, sondern auch jene, die EE-Anlagen und sonstige Anlagen betreiben. Zunehmende Erkrankungen wie chronische Schlafstörungen, Gehörschäden, Herz- Kreislauferkrankungen, Angststörungen, Depressionen, etc. sind immer häufiger auf Frequenzen im Wohnumfeld zurückzuführen, gegen die man sich nicht schützen kann. Der Staat hat die Verpflichtung (wie bei unsichtbarem Feinstaub und unsichtbarer Strahlung) hier umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu setzen. Körperliche und geistige Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird. Momentan haben wir die Situation, dass sowohl Akustikexperten, Ärzte, wie auch Rechtsanwälte und Gerichte, sowie Bürgeranwalt (und vermutlich auch die zuständigen Stellen wie Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Lärmschutzreferate) eine Zunahme von Beschwerden bis hin zu irreversiblen Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit verzeichnen, doch der Staat, die Politik und leider auch die breite Öffentlichkeit nach wie vor seit Jahren das pathogene Potential unterschätzen und untätig bleiben. Nicht jeder Schall bzw. Frequenz belastete Mensch kann sich Akustikexperten und Rechtsanwälte leisten und nicht jeder belastete Mensch hat überhaupt die Kraft aufgrund einer meist jahrelangen und krankmachenden Schallbelastung aktiv zu werden und Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikte auszuhalten. Diffamierung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Isolation stehen zusätzlich zu permanenter Schall bzw. Frequenz Belastung im Raum. on.orf.at/video/14250469/15756107/waermepumpe-zu-laut-buergeranwalt-vom-09112024
Die Plattform ist auf der Suche nach Sponsoren, die bereits schwer gesundheitlich und finanziell (meist hohe Kosten für Messungen/Akustikexperten, Ausweichquartiere, Erkrankungen> Arbeitsunfähigkeit>Arbeitsverlust) gezeichnete Menschen dabei unterstützen, IHRE (Grund)Rechte vor Gericht mit Hilfe von Rechtsanwälten zu erstreiten. Kontakt: brummtonplattform@gmx.at
1) Ein weiteres Treffen (2-3 Tage/ Wochenende) Schall bzw. Frequenz belasteter Menschen ist in Planung.
2) Eine "Sammelübermittlung" von Beschwerden an die Volksanwaltschaft ist in Bearbeitung.
3) Weitere öffentliche Berichterstattung ist in Planung.
Sollten Sie Fragen zum Treffen/Erfahrungsaustausch oder zur "Sammelübermittlung" /Volksanwaltschaft haben, dann melden Sie sich bitte bei der Plattform: brummtonplattform@gmx.at