20.11.2024, 11:51
Es wird öffentlich darauf verwiesen, dass der PLATTFORM bisher keine Fälle bekannt geworden sind, wo, aufgrund der "geheimen Messaktion 2023" und der Übermittlung von offiziellen Brummton-Erhebungsblättern an die A15 (Aufruf zur Übermittlung über die Medien von A15, über die Umweltanwaltschaft (A13) und Plattform) sowie sonstigen Meldungen und Anzeigen im Vorfeld (Infraschall-Ordner-2023 in der Umweltanwaltschaft, A13), geholfen worden wäre, in der Form, mit belasteten Steirerinnen und Steirern zu sprechen, einen Umweltmediziner oder kompetenten Amtsarzt*) einzubeziehen (da Techniker allein die möglichen und evidenten gesundheitlichen Auswirkungen nicht beurteilen können), in kontaminierten Gebäuden gemäß DIN 45680/1997 zu messen und vermutliche (angezeigte) Anlagenbetreiber zu überprüfen und in die Pflicht zu nehmen.
*) einer dieser kompetenten Amtsärzte (eines anderen Bundeslandes) führte im Bezug einer Wärmepumpe folgendes aus: "Bereits im anfänglichen Mailverkehr habe ich auf die Problematik der
>> tiefen Frequenzen hingewiesen. Diese werden, selbst durch moderne
>> Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich
>> Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die
>> betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster
>> zubetonieren - Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten."