Eine Frage des Vertrauens: HUNDERTE SCHALL BETROFFENE IN DER STEIERMARK WEITER OHNE HILFE. Der uns (der Plattform) im Dezember 2024 von der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebrachte „Projektbericht/Messungen im Jahr 2023“ (A15, Referat für Lärm- und Strahlenschutz Steiermark) und die Stellungnahme der A13 dazu gegenüber der Volksanwaltschaft zeigen auf, dass das Problem einer permanenten Schallbelastung mit evidenter und absehbarer Schädigung der Gesundheit ignoriert und verharmlost wird. Es bestand vermutlich von Beginn an weder der Wille noch die ehrliche Absicht von Seiten der Steiermärkischen Landesregierung (A8, A13, A15, Umweltanwaltschaft), Betroffenen in der Steiermark zu helfen und umfangreiche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Normen voranzutreiben, die Menschen und ihre Gesundheit schützen. Das große Ganze und die Tragweite (etwa die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, wenn 50% der Bevölkerung aufgrund aktueller Beurteilungsgrundlagen ungeschützt ist) dieser Entwicklungen werden nicht erkannt oder schlimmer noch, werden seit Jahrzehnten ignoriert. Ein Gegenbericht ist in Ausarbeitung.
Anmerkung: Volksanwaltschaft im Jahr 2009!!! betreffend Brummtöne (tiefe Geräuschimmissionen) und Vibrationen: Volksanwältin Stoisits versicherte in der Sendung, dass Frau R. mit ihrem Problem der Schallwahrnehmung nicht alleine ist. In letzter Zeit wären immer
mehr Menschen mit ähnlichen Beschwerden an die Volksanwaltschaft herantreten. Volksanwältin Stoisits betonte jedoch, dass die Sensibilität für diese Problematik noch nicht weit genug verbreitet ist. Sie plädierte an die zuständigen Behörden, ein Verständnis für diese Art
der Beeinträchtigung zu entwickeln und diese bei der Bewilligung, vor allem aber bereits während der baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Sie forderte den Gesetzgeber auf, zu reagieren. Die Ö-Norm müsse diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. 15 Jahre später weder Verständnis für die Situation und die nachweisbaren gesundheitlichen Auswirkungen noch Wissen und aktives Gegensteuern. Bis zu 30% der Bevölkerung könnte bereits betroffen sein. Zunehmende Volkskrankheiten, wie beispielsweise chronische Schlafstörungen, Bluthochdruck, sonstige Herz- Kreislauferkrankungen, Demenz, Diabetes (in den letzten Jahren verdoppelt), Angststörungen, Krebs und Depressionen sowie Gehörschäden, lassen einen Zusammenhang mit dieser Umweltbelastung erkennen.
Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK, 22. Jänner 2025 www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
Nur eine Sensibilisierung und ein Erkennen der breiten Öffentlichkeit, dass jeder direkt oder indirekt betroffen sein könnte, da die möglichen Quellen für auffällige Frequenzen im Wohnumfeld breit gefächert sind, wird zukünftig Änderungen - Gesetze, Verordnungen, Normen - der nicht mehr zeitgemäßen technischen Beurteilungsgrundlagen und des medizinischen Wissens bewirken können. Sprechen Sie darüber, was Sie wahrnehmen und nehmen Sie jene ernst, die, aus welchen Gründen auch immer - dies scheint nicht erforscht, anders als in der Tierwelt, bzw. werden aktuelle Forschungsergebnisse und Studien in Österreich ignoriert, auffällige Frequenzen wahrnehmen: hören, spüren, fühlen www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc > Auswirkungen von Infraschall bzw. Tieffrequenzen und Vibrationen auf den Organismus
Gerne stellt die Plattform die aktuelle DIN 45680/1997 zur Verfügung.
Mit dem Schreiben des Bundespräsidenten an die Plattform (Reaktion auf die Weihnachtswünsche der Plattform) verabschiedet sich diese betreffend Petition, die am 31.12.2024 endet. Zunehmende Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik im Wohnumfeld, gegen die man sich nicht abschirmen kann und die teils zu schweren irreversiblen Erkrankungen, wie beispielsweise chronische Schlafstörungen mit Folgekrankheiten (wie beispielsweise Demenz und Diabetes), Gehörschäden, Herz- Kreislauferkrankungen, chronische Erschöpfung, Angststörungen, Depressionen, Burn-Out, Suchtverhalten, Suizid(Gedanken), etc. führen, werden nicht "verschwinden", nur da öffentliche Stellen, Politik und Gesundheitssysteme diese Entwicklungen ignorieren und das pathogene Potential unterschätzen. Volkskrankheiten, wie die genannten, sind im Steigen, ja, haben sich im letzten Jahrzehnt VERDOPPELT und das Gesundheitssystem steht dem mit großem Fragezeichen gegenüber. Einzig Feldversuche mit Abschaltungen möglicher Quellen/Emittenten könnte hier Erkenntnisse bringen, die zu Gesetzen, Verordnungen und Normen führen, die Menschen und ihr Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit schützen. Beispiel Hochspannungsleitungen: www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Umse&Dokumentnummer=UMSER_20110407_US_9B_2005_8_626_01&ShowPrintPreview=True > Entscheidung 380 kV-Leitung
Beispiel Mobilfunkanlagen: www.buergerwelle.de/assets/files/verfassungsklage_oesterreich_att00060.pdf?cultureKey=&q=pdf/verfassungsklage_oesterreich_att00060.pdf > Gleichheitssatz/Verfassungsklage Mobilfunkanlagen/Alexander Van der Bellen/2006
Ein GUTES von GLÜCK getragenes Jahr 2025 wünscht die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK. Wir melden uns mit neuer Petition und neuen Erkenntnissen im Jahr 2025 und ersuchen, auch weiterhin das Anliegen MENSCHEN und GESUNDHEIT zu schützen, zu unterstützen.
Geschätzte Unterstützende! DANKE, dass Sie die Petition unterstützt und weitergeleitet haben. Dies erfordert entweder eigene Betroffenheit und/oder die Fähigkeit sich in das Leid anderer Menschen einfühlen und komplexe Zusammenhänge erfassen zu können. Leider wird das pathogene Potential permanent einwirkender Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik (Frequenzen>gehört/nicht gehört/gespürt/gefühlt) von Politik, Gesundheitssystem und breiter Öffentlichkeit erheblich unterschätzt und werden Schilderungen Betroffener ignoriert. Unwissen führt dazu, dass Betroffene nicht nur dieser Art des Lärms ausgesetzt sind und psychisch und physisch im eigenen Haus leiden und zu Schaden kommen, sondern auch diskriminiert, diffamiert, stigmatisiert werden und oftmals in Isolation verschwinden. Sie alle können einen aktiven Beitrag dafür leisten, dass dies nicht passiert. DANKE!
www.mobilfunk-brummton.de/
BITTE wenden Sie sich umgehend an die Plattform, wenn Sie Mobilfunkanlagen als Quelle für auffällige Frequenzen vermuten. Auch, wenn derartige Frequenzen (siehe LINK) in Ihrem Gebäude gemessen wurden.
Beinahe täglich ist in den Medien über Luftwärmepumpen zu lesen oder zu hören. Anbei eine Seite deutscher Rechtsanwälte, die sich mit Brummtönen und Vibrationen aus technischen Quellen beschäftigt. Lebensqualität und Gesundheit sind in Gefahr bei zunehmender Anlagenverdichtung, Technisierung und Elektrifizierung ohne Begleitmaßnahmen. Dies hat im Übrigen die Volksanwaltschaft Österreich bereits im Jahr 2009 festgestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, Normen zu überprüfen und anzupassen. Leider vergebens. rechtsanwaelte-jung-freiburg.de/laermschutzrecht/presse
Die Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen (Tieffrequenzen, Infraschall und Körperschall) kann nur mit speziellen Messgeräten und Beurteilungsverfahren erfolgen umweltmessung.com/faq-quellenortung/. Aktuelle Vorgehensweisen öffentlicher Stellen (Unwissen, ungeeignete Messgeräte, etc.) und Beurteilungsgrundlagen (DIN 4109, TA Lärm, DIN 45680/1997) schützen nur etwa 50% der Bevölkerung. Neuentwürfe zu DIN 45680/1997 liegen seit Jahren in der Schublade und öffentliche Stellen, Gesundheitssystem und der Gesetz- und Verordnungsgeber verabsäumen in fahrlässiger Weise (bei zunehmenden gesundheitlichen Auswirkungen vermutlich in vorsätzlicher Weise) Unzulänglichkeiten entgegen zu steuern und nehmen massive Auswirkungen auf die Gesundheit bei einem Teil der Bevölkerung "mit Bedauern" in Kauf. Es fehlt eine saubere medizinische Datenerhebung, so die gesundheitlichen Auswirkungen zumindest statistisch erfasst werden könnten. D. h. im Gesundheitssystem scheinen Schall bzw. Frequenz bedingte Erkrankungen überhaupt nicht auf, so auch folglich betreffend Beurteilungsgrundlagen kein Handlungsbedarf erkannt wird. Ein katastrophaler Zustand und ein massives Gefährdungspotential für die Bevölkerung. Auch Feinstaub kann nicht mit bloßem Auge wahrgenommen werden. Er kann und wird (in der Steiermark flächendeckend) gemessen und werden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Betreffend Lärm in Form von nicht allein mit den Ohren wahrzunehmenden Tieffrequenzen, Infraschall und Körperschall (Vibrationen) [sowie auch Hochfrequenzen] gibt es NICHTS zum Schutz der Bevölkerung. 50% der Bevölkerung war im Jahr 2012 ungeschützt. Zunehmende Technisierung, Elektrifizierung und Anlagen- und Siedlungsverdichtung der letzten Jahre haben diesen Anteil vermutlich explodieren lassen, was auch möglicherweise eine Zunahme von "Volkskrankheiten" wie beispielsweise Herz- Kreislauferkrankungen, Depressionen, chron. Schlafstörungen, etc. sowie Gehörschäden wie Tinnitus erklären könnte. HNO-ARZT Dr. K.: „Ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen und möchte Ihnen Recht geben, dass in den letzten Jahrzehnten mit zunehmender verbreiteter Nutzung von Erdwärmeanlagen, Windkraftanlagen etc. eine Häufung bei Beschwerden im Infraschallbereich in Erscheinung getreten ist."
Die Volksanwaltschaft (Büro VA Gaby Schwarz: gaby.schwarz@volksanwaltschaft.gv.at) führt in einem der Schreiben an Betroffene folgendes aus: „Zu Ihrem Vorbringen darf ich festhalten, dass die Volksanwaltschaft in letzter Zeit zunehmend mit Beschwerden über Beeinträchtigungen durch Schallemissionen von nachbarlichen Luftwärmepumpen konfrontiert wird. Auch der Umstand, dass die baurechtlichen Vorschriften vielfach kein formales Bewilligungsregime für die Aufstellung von Luftwärmepumpen mehr vorsehen, spielt hier eine gewisse Rolle. Die Volksanwaltschaft ist sich der von Ihnen dargelegten Problematik somit sehr bewusst und überlegt daher auch im Falle weiterer Beschwerden eine schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit dieser Thematik.“
Die Plattform ersucht Schall bzw. Frequenz-Betroffene in ganz Österreich sich in jedem Fall an die Volksanwaltschaft zu wenden, da nur viele Beschwerden Wirkung haben können. Sei es wegen tieffrequente oder hochfrequente Geräuschimmissionen und Vibrationen von Luftwärmepumpen, Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerken, Industrieanlagen, Lüftungs-, Klima-, Trocknungsanlagen, Turbinen etwa von Wasserkraftwerken, Biogasanlagen, generell Anlagen der Wärme- und Energieerzeugung und des Energietransports (Hochspannungsleitungen, etc.) oder auch, wenn mögliche Emittenten nicht eindeutig feststehen und detektiert werden können, da die Anlagendichte zu hoch ist.
Die Problematik liegt immer noch darin, dass Stellen wie die Volksanwaltschaft vermutlich davon ausgehen, dass es sich allein um hörbaren Lärm und damit Lautstärke/Dezibel/Grenzwertüberschreitungen (diese sind, so die Erfahrungen der Plattform, überwiegend auch gegeben, wenn Frequenzen derart emittiert werden, dass sie als Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik im Wohnumfeld gehört, gespürt und gefühlt werden) handelt. Dieser hörbare Lärm wird anders gemessen und beurteilt und kann meist durch z. B. Schließen der Fenster draußen gehalten werden. Gegen tieffrequente (hochfrequente) Geräuschimmissionen und Vibrationen gibt es kaum bzw. keine Abschirmungsmöglichkeiten.
Dazu ein Amtsarzt: „Tiefe Frequenzen werden, selbst durch moderne Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster zubetonieren – Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten.“ Bei Infraschall würde selbst Beton nicht helfen, so die Erfahrungen der Plattform und laut Akustikexperten. Tieffrequenzen bzw. Infraschall (Hochfrequenzen) wirken auf den ganzen Organismus negativ ein, egal ob Grenzwerte überschritten sind oder nicht.