Region: Steiermark
Gesundheit

Noch 12 Tage

„Gemeinsam gegen Lärm – (Sofort)Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall im Wohnumfeld“

Petition richtet sich an
Landesregierung Steiermark, Bundesregierung

609 Unterschriften

1.000 für Sammelziel

609 Unterschriften

1.000 für Sammelziel
  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch 12 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

26.11.2024, 11:22

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Die Volksanwaltschaft (Büro VA Gaby Schwarz: gaby.schwarz@volksanwaltschaft.gv.at) führt in einem der Schreiben an Betroffene folgendes aus: „Zu Ihrem Vorbringen darf ich festhalten, dass die Volksanwaltschaft in letzter Zeit zunehmend mit Beschwerden über Beeinträchtigungen durch Schallemissionen von nachbarlichen Luftwärmepumpen konfrontiert wird. Auch der Umstand, dass die baurechtlichen Vorschriften vielfach kein formales Bewilligungsregime für die Aufstellung von Luftwärmepumpen mehr vorsehen, spielt hier eine gewisse Rolle. Die Volksanwaltschaft ist sich der von Ihnen dargelegten Problematik somit sehr bewusst und überlegt daher auch im Falle weiterer Beschwerden eine schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit dieser Thematik.“

Die Plattform ersucht Schall bzw. Frequenz-Betroffene in ganz Österreich sich in jedem Fall an die Volksanwaltschaft zu wenden, da nur viele Beschwerden Wirkung haben können. Sei es wegen tieffrequente oder hochfrequente Geräuschimmissionen und Vibrationen von Luftwärmepumpen, Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerken, Industrieanlagen, Lüftungs-, Klima-, Trocknungsanlagen, Turbinen etwa von Wasserkraftwerken, Biogasanlagen, generell Anlagen der Wärme- und Energieerzeugung und des Energietransports (Hochspannungsleitungen, etc.) oder auch, wenn mögliche Emittenten nicht eindeutig feststehen und detektiert werden können, da die Anlagendichte zu hoch ist.
Die Problematik liegt immer noch darin, dass Stellen wie die Volksanwaltschaft vermutlich davon ausgehen, dass es sich allein um hörbaren Lärm und damit Lautstärke/Dezibel/Grenzwertüberschreitungen (diese sind, so die Erfahrungen der Plattform, überwiegend auch gegeben, wenn Frequenzen derart emittiert werden, dass sie als Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik im Wohnumfeld gehört, gespürt und gefühlt werden) handelt. Dieser hörbare Lärm wird anders gemessen und beurteilt und kann meist durch z. B. Schließen der Fenster draußen gehalten werden. Gegen tieffrequente (hochfrequente) Geräuschimmissionen und Vibrationen gibt es kaum bzw. keine Abschirmungsmöglichkeiten.

Dazu ein Amtsarzt: „Tiefe Frequenzen werden, selbst durch moderne Schallschutzfenster nicht abgeschirmt. Hierfür würde es Masse (sprich Beton) benötigen. Der Schallschutz kann folglich nicht durch die betroffene Person erfolgen (sie kann ja nicht das Schlafzimmerfenster zubetonieren – Luftaustausch!), sondern nur durch den Emittenten.“ Bei Infraschall würde selbst Beton nicht helfen, so die Erfahrungen der Plattform und laut Akustikexperten. Tieffrequenzen bzw. Infraschall (Hochfrequenzen) wirken auf den ganzen Organismus negativ ein, egal ob Grenzwerte überschritten sind oder nicht.


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