Steuern

Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petition richtet sich an
Bundesfinanzministerium Deutschland
5.149 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

5.149 Unterstützende

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

19.06.2023, 16:12

Wie bereits angekündigt findet morgen ein Steuervortrag von der Gewerkschaft Aleba statt, bei welchem jeder gratis teilnehmen kann. Es geht um die 90 % und 13000,-€ Euro Grenze in der Luxemburger Steuer.

Hier die Einwahldaten:

teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_OWRiMmMwOGQtMThhNi00ODYzLTgzY2MtNzgzMjMxNmRkZDlk%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22c41a5139-fc2a-456f-8ce5-f324c4e80594%22%2c%22Oid%22%3a%223c6860eb-bd06-45d2-b95a-7dfaa6a184d9%22%7d
Meeting ID: 326 133 800 096
Passcode: NHRDt5

Grüße
Ralf Päßler


18.06.2023, 16:14

Die Gewerkschaft Aleba veranstaltet mehrere Steuervorträge. Der erste Steuervortrag ist am 20.06.2023 in der Zeit von 12:15 Uhr bis ca. 13:15 Uhr mit dem Thema "Wie berechne ich die 90 % Grenze / 13000 Euro ..". Dieser Vortrag ist auch für Nichtmitglieder kostenfrei und wird von Miriam Keusen gehalten.
Noch eine Anmerkung, die Gewerkschaft Aleba ist jetzt für alle Bereiche zuständig. Die Mitgliedschaft für unter 30 Jährige ist kostenfrei, siehe aleba.lu

Viele Grüße
Ralf Päßler

Hier die Einwahldaten:

[Click here to join the meeting](deref-gmx.net/mail/client/10SNIa4Eu9A/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fteams.microsoft.com%2Fl%2Fmeetup-join%2F19%253ameeting_OWRiMmMwOGQtMThhNi00ODYzLTgzY2MtNzgzMjMxNmRkZDlk%2540thread.v2%2F0%3Fcontext%3D%257b%2522Tid%2522%253a%2522c41a5139-fc2a-456f-8ce5-f324c4e80594%2522%252c%2522Oid%2522%253a%25223c6860eb-bd06-45d2-b95a-7dfaa6a184d9%2522%257d)

Meeting ID: 326 133 800 096
Passcode: NHRDt5


06.06.2023, 16:54

Hallo zusammen,
nach meinen Infos, werden mit Belgien und den Niederlanden, die Regelungen für Home Office sowohl in Sozialversicherungspflichtiger, als auch steuerlicher Sicht per Staatsvertrag durch das Bundesfinanzministerium angepasst. Ob und wie die Gespräche mit Luxemburg verlaufen, kann ich noch nicht sagen, aber scheinbar tut sich jetzt was. 34 Tage ist das erste Ziel. Zudem habe ich eine Petition in Luxemburg eingereicht, welche noch in Prüfung ist um die 50 Tage Regelung im Luxemburger Steuergesetz auf 80-100 Tage zu erhöhen. Wenn diese freigegeben ist, werde ich diese veröffentlichen.

Viele Grüße
Ralf Päßler


06.06.2023, 09:10

Hier eine Pressemitteilung der Finanzministerkonferenz um Thema Home Office. Es wird um eine Vereinfachung gebeten. Das das ganze immer komplexer wird und es auch mittlerweile zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Bescheide auf beiden Seiten führt, sollte allen klar sein.
In einem Europa muss es eine gangbare Lösung für alle geben.

www.finanzverwaltung.nrw.de/.../file/pm_top_3.pdf
Grüße
Ralf Päßler


05.05.2023, 16:38

Nachdem nun oft spekuliert wird, wie es im Doppelbesteuerungsabkommen weitergeht, hatte ich diese Woche nochmals die Möglichkeit an einem Steuervortrag zu diesem Thema teilzunehmen.

Eine Wichtige Nachricht hieraus ist, überschreitet man die 50 Tage und hat die Steuerklasse 2, dann kann es je nach Einnahmen (13000,-) zu einem Verlust dieser kommen, also aufpassen bei allen die die Steuerklasse 2 haben ggf. beim Bearbeiter nachfragen.

Die Frage ob oder wann es in den Verhandlungen weitergeht kann ich leider nicht beantworten, auch die Spekulation von einigen das Luxemburg das Thema nicht treibt, kann ich nicht bestätigen.

Luxemburg sollte natürlich ein Interesse haben, hier Steuerfreitage zum Wohle der Grenzgänger zu verhandeln. Insbesondere, da die Konkurrenz aus Deutschland insbesondere in großzügigen Home Office Regelungen sehr groß ist und man bei einer Fahrzeit zum Beispiel von einer Stunde pro Wegstrecke 55 Tage im auf der Autobahn verbringt. Auch eine geringere Wochenarbeitszeit in der Region Trier, lässt hier eine bessere Work Life Balance zu. Also es lohnt sich zu vergleichen und auch zu verhandeln.

Viele Firmen in Luxemburg hoffen auf eine bessere Sozialversicherungsregelung die mit
25 % beibehalten werden soll und eine 49 % Opt in Option anbietet, so das es individuell entschieden wird, so meine Informationen.

Wer noch Fragen oder Anregungen hat, kann mich gerne anschreiben.

Viele Grüße
Ralf Päßler


15.04.2023, 13:18

Hallo zusammen,

nachdem Luxemburger Gewerkschaften und auch lokale Politiker von einer Gleichstellung der Deutschen Grenzgänger mit den Französischen und Belgischen sprechen, hoffe ich das es doch zu einer Erhöhung auf 34 Tage kommen könnte.

Auch für die im öffentlichen Dienst tätigen Grenzgänger ist eine Aufnahme in diese Regelung notwendig. Das ganze formelle hin und her zwischen den Finanzämtern von Luxemburg und Deutschland und die damit teilweise lange Bearbeitungszeiten bei den jeweiligen Einkommensteuererklärungen, lässt den ein oder anderen verzweifeln und auch den Verwaltungsaufwand in einem Europa immer größer werden.

Auch wurde berichtet, dass die Abrechnungen der Finanzämter teilweise unterschiedlich gehandhabt wurden, hier würde ich einen Steuerberater hinzuziehen, so meine Meinung.

Es wurden in der Vergangenheit viele Gespräche mit den Parteien geführt, zuletzt mit der FDP und auch dem Bund der Steuerzahler. Auch viele Schreiben von Petitionsunterzeichnern an die jeweiligen Politiker haben sicherlich geholfen hier das Bild der zuständigen Politik für die DBA Problematik zu schärfen.

Was fehlt ist auch eine gesetzliche Verankerung für Home Office in Luxemburg. Dieses ist nicht so einfach in Gesetze zu fassen ist, schließlich muss ja auch beurteilt werden ob die Arbeitsstelle und die Tätigkeit der Arbeitgeber es zu lässt. Die Pandemie könnte hier als Maßstab genommen werden, da funktionierte es bei vielen Firmen doch sehr gut.

Luxemburg sollte u.a. über eine Anpassung der Steuerklasse 2 nachdenken. Nicht 50 Tage sondern 80 könnten hier eine Ausweitung der Home Office auf 100, unter Beachtung der Steuerproblematik, ermöglichen. Natürlich muss man dann das Gehalt Anteilmäßig in Luxemburg freistellen und Deutschland versteuern.

Voraussetzung ist auch eine Anhebung der Sozialversicherungsgrenze auf 41 %, was durchaus als erreichbar erscheint.

Weiter dran bleiben ist angesagt. Schreibt mir Eure Meinung und Ideen dazu.

Viele Grüße
Ralf Päßler


02.04.2023, 18:39

Ein neuer Bericht über den Stand der Verhandlungen zum DBA und Sozialversicherung.

Die Änderung der Sozialversicherungsgrenze ist in greifbarer Nähe. Eine Erhöhung der 19 Tage auf 34 für die Deutschen Grenzgängern
wird nur von wenigen deutschen Politikern unterstützt, ohne dass es eine Zuzahlung gibt. Hier hörte man von 24 Tagen, was aber noch unbestätigt ist.
Der Ruf nach einem Moselaufstieg wird auf beiden Seiten der Grenzen lauter und zeigt letztendlich das das Thema Klimaschutz dann zurückstecken muss wenn es um finanzielle Angelegenheiten geht.

Wenn die Sozialversicherungsgrenze angehoben wird auf 40 % dann ist dieses eine Lösung, Die Finanzämter in der Region können mit einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand rechnen. Luxemburg sollte die Steuerklasse 2 mit der 50 Tage Regelung anpassen und diese auf 80 erhöhen, damit im Endeffekt die 100 Tage erreicht werden können, so meine Meinung. Ansonsten gibt es für einige Inhaber der Steuerklasse ein böses erwachen, da bei rund 70 Tagen Home Office die Steuerklasse 2 dann verloren gehen könnte.

Eine Gleichstellung der Grenzgänger des Öffentlichen Dienstes in Luxemburg mit den den anderen Grenzgängern ist ein muss.

Viele Grüße
Ralf

www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/erhohung-der-telearbeit-ein-schritt-nach-vorn-ab-juli/


20.03.2023, 16:00

Hallo zusammen, hier das Antwortschreiben von Carina Konrad MdB, FDP

Sehr geehrter Herr Päßler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sind sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung von Einkommen zu vermeiden. Die Ausweitung und Anpassung des deutschen Netzwerks aus Doppelbesteuerungsabkommen ist daher eine stetige Aufgabe.

Die geltenden steuerlichen Regelungen in den bestehenden DBA hindern Arbeitnehmer nicht grundsätzlich daran, ihre Tätigkeit als Grenzgänger auszuüben, auch nicht im Homeoffice oder mobil. Um eine Doppel- bzw. Nichtbesteuerung von Arbeitslohn zu verhindern, werden jedoch bilateral nach dem jeweiligen DBA Besteuerungsrechte sowie ggf. andere Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Staaten aufgeteilt. In bestimmten Konstellationen kann diese notwendige Aufteilung von Besteuerungsrechten und Pflichten zu administrativen Hürden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, u.a. bei der Zuordnung von mobiler Arbeit oder Telearbeit von Grenzgängern zum Ansässigkeits- oder Tätigkeitsstaat.

Wir sind der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland für flexible Arbeitsmodelle auch grenzüberschreitend gestärkt werden müssen und begrüßen daher ausdrücklich die unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen laufenden Beratungen mit einigen unseren Nachbarstaaten bezüglich einer dahingehenden Revision der bestehenden DBA. Dabei kann mit sog. Grenzgänger- und Bagatellregelungen vermieden werden, dass lediglich gelegentliches Arbeiten im Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten zu einer Aufteilung der Besteuerungsrechte für die Arbeitnehmereinkünfte führt, ohne dass Deutschland übergebührlich seine Besteuerungsrechte verliert.

Aktuell besteht im Verhältnis zu Luxemburg bereits eine vergleichsweise moderate Bagatellregelung mit einer Grenze von 19 Tagen; die Verhandlungen sind hier jedoch noch nicht abgeschlossen. Hierbei werden wir auch die Situation von im öffentlichen Dienst beschäftigten Grenzpendlern im Blick behalten.

Solche Regelungen sind sinnvoll, wenn dafür wesentliche Vereinfachungen bei Grenzgängern und Verwaltung erreicht werden können. Nichtsdestotrotz müssen die Mindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen tragbar sein.

Klar ist aber auch: Für eine umfassende Regelung immer flexiblerer Arbeitsformen braucht es international eine gemeinsame Antwort. Wir werden uns daher konstruktiv an kommenden Diskussionen auf EU- und OECD-Ebene beteiligen und auf eine Modernisierung einschlägiger Standards hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Konrad, MdB
Stellvertretende Vorsitzende
Bundestagsfraktion der Freien Demokraten

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 78344
Fax: 030 227 70345
www.CarinaKonrad.de
www.bundestag.de


02.03.2023, 21:09

Ein sehr guter Bericht von Frau Sabine Schwadorf im Trierischen Volksfreund.
Doch alleine Sozialversicherungsanhebung wird es nicht ausmachen um eine
Home Office Regelung zu bekommen die den Anforderungen vieler Arbeitnehmer entspricht.
Hier spricht dagegen das einige Firmen kein Home Office über die Steuerfreie Tage, sprich 19,
zulassen.
Auch die Betriebsstättenproblematik setzt hier den Firmen grenzen, möchte man hier nicht als Firma, je nach Firmentyp , Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Vorsicht wer die Steuerklasse 2 in Luxemburg hat, hier kann man ca. 70 Tage Home Office machen, dann könnte es zu einer schlechter Stellung kommen, vorab dass ganze an besten mit einem Steuerberater besprechen.
Ich habe von einem Mitglied den Hinweis bekommen, dass es durchaus Firmen gibt mit einer Sondervereinbarung
mit dem Deutschen Finanzamt, es war hier von 30 Tagen Steuerfrei Home Office die Rede. Wer hier mehr Informationen hat, kann mir diese gerne zu kommen lassen.
Nun werden Bürokomplexe an der Grenze gebaut und gesucht, um die Nachteil des Standortes wettzumachen, dieses wird auch der Deutsche Grenzregion einen anderen Verkehrsfluss bescheren.
Anschließend werden wir über Ortsumgehungen und Brückenbau sprechen, da sich die betroffenen Orte gegen dieses aufkommen beschweren.
Es bleibt auch zu berücksichtigen das Luxemburg immer noch eine 40 Stunde Woche hat, alleine dieses kostet im Vergleich zu Deutschland um die 12 Tage Mehrarbeit.
Durch die erhöhte Fahrzeit bedingt durch die überfüllten Straßen, dann lohnt es sich für den ein oder anderen doch einen Blick zu einem Deutschen Arbeitgeber zu richten.
Fährt man alleine jeden Tag eine Stunde hin und zurück, dann hat man im Jahr 440 Stunden gleich 55 Arbeitstage auf der Autobahn verbracht und es gibt Grenzgänger die benötigen noch länger
als eine Stunde. Viele Firmen aus Deutschland bieten um Fachkräfte zu finden viele Home Office Tage an, dass geht bis 5 Tage in der Woche, also praktisch nur zu Hause.
Es gibt verschiedene Gehaltsrechner für Luxemburg empfehle ich den Rechner von der BDO:
lu-www.bdo.global/en-gb/salary-simulator/home
Für Deutschland habe ich einen im Internet gefunden:
www.brutto-netto-rechner.info/
Rechnet auch Eure Fahrtkosten aus, die nach einer Studie im Schnitt immer um die 400 Euro liegen und schaut was Ihr insgesamt an Stunden im Monat arbeitet, teilt es und ihr werdet sehen was Eurer Stundenlohn im Endeffekt ist.
Ein Bekannter von mir hat dieses getan, er arbeitet für eine Prüfungsgesellschaft, 6 Euro Stundenlohn sind dabei rausgekommen.
Da Luxemburg noch viele AT Verträge hat, werden die Überstunden meistens nicht bezahlt, obwohl es sich meiner
Meinung um ungültige AT Verträge hält. Ein AT muss freie Zeiteinteilung haben, Disziplinarverantwortung und eine deutlich über dem höchsten Tarifgehalt liegenden Entlohnung haben.
Hier gab es schon Urteile zu mit hohen Nachzahlungen für den Arbeitgeber, wer dazu Fragen hat kann mich oder seine Gewerkschaft gerne kontaktieren.
Das Thema höhere Rente sollte bei jüngeren Mitarbeitern nicht die so große Rolle spielen wie bei älteren.
Es kann auch noch weiter freiwillig in die Luxemburger Rentenkasse eingezahlt werden. Die Voraussetzungen sind einfach zu erfragen.
Gerade bei der hohen Inflation, bekommen die Mitarbeiter in Deutschland größere Gehaltsausgleiche s. Verdi und Co.
Noch ein Wort zu den geforderten Ausgleichzahlungen, so etwas sollte man unter Freunden nicht über die Presse machen und
sich die Partner anschauen welche mit auf dem Schreiben stehen.
Eine Kooperation im Bereich ÖPNV wäre sinnvoller, so ein Kommentar und wäre ähnlich vergleichbar wie Gelder für die Region.
.
Ich hoffe für jeden das es eine Lösung gibt, wie auch immer diese aussieht, ansonsten sollte sich jeder individuell sein Arbeitsleben anschauen ob er damit zufrieden ist oder nicht. Wenn nicht was ändern, der Arbeitsmarkt bietet hier gute Möglichkeiten.
Wer noch Fragen oder Anregungen hat, kann mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße
Ralf Päßler

www.volksfreund.de/region/luxemburg/luxemburg-grenzgaenger-koennten-auf-einigung-bei-sozialversicherung-bis-juni-hoffen_aid-85742699


23.02.2023, 19:25

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Ein gemeinsamer von Politiker aus Frankreich und Deutschland unterzeichnender Brief mit der Aufforderung den Grenzregionen Ausgleichszahlungen für ein entgegenkommen bei einer Home Office Regelung zu zahlen, sorgt in den sozialen Medien für Aufregung.

Lohnsteuer wird dort gezahlt wird wo die Arbeit größtenteils verrichtet wird. Der Vergleich in dem Schreiben Frankreich und Schweiz kann man nicht nehmen, die Schweiz ist nicht in der EU falls dieses jemand vergessen haben sollte. 🙂 . So spaltet man die Grenzregion und die betroffenen Deutschen Staatsbürger bleiben auf der Strecke, aber dieses findet scheinbar keine Berücksichtigung.

Es wird auch auf eine Zahlung von Luxemburg zu Belgien verwiesen, diese aber nach meinen Kenntnisstand auch von anderen Vorgängen von früher stammt.

Zudem verdienen viele Deutsche Firmen in Luxemburg gutes Geld und haben auch Niederlassungen angesiedelt, auch hier profitiert der Staat.

Dann lasst uns als Deutschen Staat auch Ausgleichzahlungen für andere Länder machen, wo wir deren Menschen nutzen für unsere Wirtschaft im Osten der EU. Forderungen gegen Deutschland nach Ausgleichszahlungen hat es in der Vergangenheit m.E. schon gegeben, Polen und Griechenland.

Frankreich wird sich über die Deutsche Unterstützung sehr freuen, nach einem Kommentar eines Benutzers sollen einige Politiker durchaus andere EU Ziele verfolgen und mit der linkspopulistischen und euroskeptischen "La France insoumise" zusammenzuarbeiten. Sollte sich das bestätigen werde ich das Thema nochmals gesondert aufzeigen.

Die Unterzeichner der Forderungen der Ausgleichszahlungen:
Verena HUBERTZ Abgeordnete im Deutschen Bundestag (SPD) für den Wahlkreis Trier-Saarburg,
Lena WERNER Abgeordnete im Deutschen Bundestag (SPD) für den Wahlkreis Bitburg
Wolfram LEIBE Oberbürgermeister von Trier (SPD)
Emily VONTZ Abgeordnete im Deutschen Bundestag (SPD) für den Wahlkreis Saarlouis
können gerne von Euch kontaktiert werden.

verena-hubertz.de/wp-content/uploads/2023/02/DE_Gastbeitrag.pdf
verena-hubertz.de/ausgleichszahlungen-luxemburg/
www.volksfreund.de/nachrichten/politik/politiker-aus-der-region-wollen-ueber-100-millionen-euro-von-luxemburg_aid-85436699

Kontaktiert die Politiker vor Ort, Frau Hubertz, Lena Werner, Wolfram Leibe, Emily Vontz und fragt nach warum eine solche Initiative so mitgetragen wird.

Ich würde aus Luxemburger Sicht erst einfachmal so lassen wie es ist, die Wochenarbeitszeit deutlich kürzen. Viele die bis 24 Tage machen bekommen bei einer Steuererklärung noch etwas zurück (mit Steuerberater sprechen) . Bei einer Arbeitsreduzierung könnte man dann die 12 Tage im Jahr wettmachen, so dass man letztendlich auf 19 + 12 kommen würde und es würde zudem die Attraktivität des Arbeitsplatzes Luxemburg deutlich erhöhen, auch dieses wäre eine Alternative.

Wem die Fahrzeiten zu lange sind, kann auch u.a. bei Ehrenamtlichen Tätigkeiten oder sonstigen Freizeitaktivitäten dieser Gemeinschaft in der Grenzregion etwas streichen. Fußballjugendtrainer, THW, Freiwillige Feuerwehr etc. oder auf dem Heimweg einfach im Lidl oder Aldi Luxemburg
einkaufen, dass kann doch nicht wirklich das Ziel sein einer Region oder ?

Wenn die Straßen zu voll sind bauen wir einen Moselaufstieg für 400 Millionen, auch dieses wird nicht berücksichtigt, es war eine Forderung aus der Vergangenheit vor der Pandemie, die viel diskutiert wurde und zeigt wie mit dem Thema Umwelt umgegangen wird wenn es um das Geld geht.

Ich möchte damit sagen, wir sind eine Grenzregion und alle leben davon, hier brauch man keinen Sozialneid zu erzeugen. Das Brutto ist oft gleich oder teilweise niedriger als das von anderen Mitbewerber Standorten,.
Die Lohnkosten sind in Deutschland deutlich höher und das kommt nicht daher das Luxemburg keine Ausgleichzahlungen leistet.

Falls Ihr Stellungnahmen von Politikern aus der Region erhaltet, kann ich die gerne zur Transparenz aller posten.

Ich füge noch Euch noch eine Vorlage aus RLP Finanzen zu diesem Thema von Doris Ahnen bei.

Viele Grüße und immer dran bleiben
Ralf Päßler


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