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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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03/20/2023, 16:00

Hallo zusammen, hier das Antwortschreiben von Carina Konrad MdB, FDP

Sehr geehrter Herr Päßler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sind sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung von Einkommen zu vermeiden. Die Ausweitung und Anpassung des deutschen Netzwerks aus Doppelbesteuerungsabkommen ist daher eine stetige Aufgabe.

Die geltenden steuerlichen Regelungen in den bestehenden DBA hindern Arbeitnehmer nicht grundsätzlich daran, ihre Tätigkeit als Grenzgänger auszuüben, auch nicht im Homeoffice oder mobil. Um eine Doppel- bzw. Nichtbesteuerung von Arbeitslohn zu verhindern, werden jedoch bilateral nach dem jeweiligen DBA Besteuerungsrechte sowie ggf. andere Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Staaten aufgeteilt. In bestimmten Konstellationen kann diese notwendige Aufteilung von Besteuerungsrechten und Pflichten zu administrativen Hürden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, u.a. bei der Zuordnung von mobiler Arbeit oder Telearbeit von Grenzgängern zum Ansässigkeits- oder Tätigkeitsstaat.

Wir sind der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland für flexible Arbeitsmodelle auch grenzüberschreitend gestärkt werden müssen und begrüßen daher ausdrücklich die unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen laufenden Beratungen mit einigen unseren Nachbarstaaten bezüglich einer dahingehenden Revision der bestehenden DBA. Dabei kann mit sog. Grenzgänger- und Bagatellregelungen vermieden werden, dass lediglich gelegentliches Arbeiten im Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten zu einer Aufteilung der Besteuerungsrechte für die Arbeitnehmereinkünfte führt, ohne dass Deutschland übergebührlich seine Besteuerungsrechte verliert.

Aktuell besteht im Verhältnis zu Luxemburg bereits eine vergleichsweise moderate Bagatellregelung mit einer Grenze von 19 Tagen; die Verhandlungen sind hier jedoch noch nicht abgeschlossen. Hierbei werden wir auch die Situation von im öffentlichen Dienst beschäftigten Grenzpendlern im Blick behalten.

Solche Regelungen sind sinnvoll, wenn dafür wesentliche Vereinfachungen bei Grenzgängern und Verwaltung erreicht werden können. Nichtsdestotrotz müssen die Mindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen tragbar sein.

Klar ist aber auch: Für eine umfassende Regelung immer flexiblerer Arbeitsformen braucht es international eine gemeinsame Antwort. Wir werden uns daher konstruktiv an kommenden Diskussionen auf EU- und OECD-Ebene beteiligen und auf eine Modernisierung einschlägiger Standards hinwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Konrad, MdB
Stellvertretende Vorsitzende
Bundestagsfraktion der Freien Demokraten

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 78344
Fax: 030 227 70345
www.CarinaKonrad.de
www.bundestag.de


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