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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

Petitioner not public
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Bundesfinanzministerium Deutschland

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News

08/04/2021, 21:44

Modifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens vor dem Aus?

War doch in einem Bericht des Trierischen Volksfreund vom 12.07. zu lesen,
dass dem Luxemburger Handel täglich 350 Millionen Euro durch die Telearbeit der Grenzgänger verloren gehen, werte ich dieses als Antwort auf die Forderungen der deutschen Seite auf eine Art Ausgleichzahlung dafür, dass die Deutschen einer Erhöhung der 19-Tage-Regel im Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen.

Wieder einmal trägt die Politik hier einen Kampf auf dem Rücken der Bürger und Betroffenen aus.

Landrat Schartz hatte doch in einer Digitalen Runde, initiiert von MdB Andreas Steier, sinngemäß gesagt, dass Deutschland die Abgaben für u.a. die Erhaltung von Schulen und Straßen benötige und die Grenzgänger hier einen Beitrag leisten sollen. Erwähnt wurde auch von den Anwesenden, welche enorme Kaufkraft die Grenzgänger in die Region Trier / Saarland bringen.

Welche Kaufkraft nun wirklich hierhinter steht, hat nun der Luxemburger Handel durch die Telearbeit schmerzlich erfahren müssen. Jeder, der eins und eins zusammenzählen kann, weiß nun, dass Luxemburg kein Interesse an einer geforderten Ausgleichzahlung / Entschädigung haben kann.

Das Modell Telearbeit, welches die Menschen zeitlich, nervlich und bei einem durchaus verbesserten Familienzusammenleben entlastet, ist steuerlich für die Grenzgänger zum Scheitern verurteilt, weil auch die deutsche Politik hier eine kurzsichtige Denkweise ansetzt.

Dann lassen wir alles so wie es ist, viele Luxemburger Firmen werden die Home Office-Regelung weiterführen, auch ohne steuerliche Regelung mit Deutschland. Dieses wird große finanzielle Folgen für die Grenzgänger haben, was sich natürlich u.a. in der Region durch Umsatzrückgang widerspiegeln wird und zu einem weiteren Ausverkauf der Innenstädte beiträgt.

Es kommt mir persönlich wie eine Neiddebatte vor, muss es aber nicht sein. Solange wir in Deutschland noch genügend Steuergelder (geschätzt 20 Milliarden im Jahr) verschwenden, kann es uns nicht so schlecht gehen.

Ich fordere die Politiker in der Region jetzt auf, sich für eine Modifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen oder dieses klar und transparent dargestellt in der Öffentlichkeit abzulehnen bzw. die Voraussetzung klar zu benennen, so dass die Wähler bei der kommenden Bundestagswahl wissen, an welcher Stelle sie das Kreuz setzen müssen.

Auch bleibt zu erwähnen, dass Europa so nie zu einer Einheit zusammenwächst.


06/10/2021, 16:24

Guten Tag, am 23.06.2021 findet eine Veranstaltung zum Doppelbesteuerungsabkommen in Form eines Digitalgipfels statt. Hier die Informationen dazu:

www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/digitalgipfel-zum-doppelbesteuerungsabkommen-mit-luxemburg/

Nach meinen Informationen ist der Stand zur Zeit,

dass die Corona-Regelung für die Grenzgänger/Grenzgängerinnen auf jeden Fall bis Anfang 2022 gelten wird. D.h. Corona bedingtes HomeOffice verändert die sozialversicherungsrechtliche Situation der Mitarbeiter/innen weiterhin nicht. Die Regelung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten erwerbstätige Personen wird voraussichtlich über den 30.06.2021 verlängert.

Es steht aber noch eine Bestätigung hierzu aus.
Sprecht bitte weiter die Regionalen Politiker aus dem Bundestag an, ich erstelle noch eine Argumentationsliste.

Viele Grüße, Gesund und weiter dran bleiben
Ralf Päßler


05/04/2021, 13:36

Hallo zusammen,

hier ein Vorschlag und Argumente eines Mitzeichners. Ich denke wir benötigen eine dauerhafte Lösung, bitte sprecht Eure Politiker an.
Die 19 Tage Regelung ist nicht mehr Zeitgemäß und spiegelt nicht das wieder,
was in der Praxis gelebt wird, weitere Vorschläge bitte an mich.

Viele Grüße
Ralf Päßler

Vorschlag :

Die Regelung macht keinen Sinn! Warum soll die bei einer Dienstreise nach Deutschland, z.B. bei einem Kundenbesuch, erbrachte Arbeitsleistung der deutschen Einkommensteuer unterliegen, wenn der normale Arbeitsort am Sitz des Arbeitgebers in Luxemburg ist? Ich verstehe allerdings auch, dass dem deutschen Staat durch die hohe Anzahl deutscher Arbeitnehmer, die als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten erhebliche Steuereinnahmen entgehen, die eigentlich zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben und -einrichtungen in den Grenzgebieten gebraucht werden. Es macht aber keinen Sinn einen kleinen Teil dieser entgangenen Steuereinnahmen über eine kleinliche Regelung nach dem Motto: „An diesem Tag haben Sie aber in Deutschland gearbeitet …“ bei jedem einzelnen Arbeitnehmer einzutreiben. Dieses Vorgehen ist durch den hohen bürokratischen Aufwand in höchstem Maße ineffizient. Vielmehr müsste durch eine zwischenstaatliche oder besser noch EU-weite einheitliche Regelung ein Ausgleich in allen Grenzregionen stattfinden, der sich an der im jeweils anderen Land erbrachten gesamten Arbeitsleistung aller Grenzgänger orientiert. Die dazu notwendigen Daten könnten die Steuerbehörden der beteiligten Länder zentral aus dem Einkommensteueraufkommen berechnen, das durch die im Land beschäftigten Grenzgänger erwirtschaftet wird. Ein solches Vorgehen würde nur minimale bürokratische Kosten verursachen und einen fairen Ausgleich in den Grenzregionen ermöglichen."

Gemeint hatte ich das in etwa so:
- Alle deutschen Grenzgänger erwirtschaften in Luxemburg im Jahr Summe x.
- Alle luxemburgischen Grenzgänger erwirtschaften in Deutschland im Jahr Summe y.
- Die Luxemburger Steuerbehörde kann vermutlich auf Knopfdruck sagen, wie groß x und die deutsche Steuerbehörde wie groß y ist.
- Auf beiden Seiten der Grenze entstehen Kosten für Infrastruktur (Straßen, Schulen, Kindergärten, etc.) und Gemeinwesen.
- Zwischen den beteiligten Ländern wird ein fairer Verteilungsschlüssel ausgehandelt, nachdem Ausgleichszahlungen über die Grenze gehen.
- Auf die Versteuerung von Grenzgängern im Wohnland wird vollständig verzichtet.

Zugegeben die Verhandlungen wären nicht einfach und es müsste geklärt werden, wie die Ausgleichszahlungen auf die Grenzregion verteilt werden, etc. Aber der einmalige Aufwand diese Idee in Regelungen zu fassen und dann vielleicht jedes Jahr für 2 Tage den Verteilungsschlüssel neu auszuhandeln, ist bei weitem weniger Aufwand, als bei jedem Grenzgänger haarklein nachzuhalten, wann er in seinem Wohnland gearbeitet hat und die daraus berechneten Steuern einzutreiben. Die Steuerbeamten könnten, wie Sie bereits festgestellt haben, wirklich sinnvolleres tun.

Im Sinne eines vereinten Europas besteht für mich kein Unterschied zwischen der Grenze zwischen Rheinlandpfalz und dem Saarland einerseits und der Grenze zwischen Rheinlandpfalz und Luxemburg andererseits. Und zwischen den deutschen Bundesländern gibt es doch auch den Länderfinanzausgleich der eben solche Ungleichgewichte ausgleichen soll. Warum soll das nicht mit Luxemburg auch funktionieren?


04/26/2021, 21:23

Es ist nun schon einige Zeit vergangen, seitdem die Petition zur dauerhaften Anpassung der 19-Tage-Regel gestartet und mit über 5000 Unterschriften mit gezeichnet wurde.
Die 19-Tage-Regel wird insbesondere bei Inanspruchnahme von Home Office oft ausgereizt bzw. überschritten.

Corona hat gezeigt, was alles mit Home Office zu machen ist, die Krankschreibungen haben sich in den meisten Betrieben reduziert, die Autobahnen und Straßen haben, insbesondere morgens und im Feierabendverkehr, die Entlastung bekommen, welche man sich früher immer gewünscht hat. Dies trägt auch zur Umweltentlastung bei, ein Thema, das uns sicherlich in Zukunft immer mehr beschäftigen wird.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit hat stattgefunden und somit auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Gewinne vieler Firmen haben gezeigt, dass man mit Digitalisierung und Home Office durchaus keine Verluste schreiben muss. Klar ist es auch Vertrauenssache, aber die Arbeitsergebnisse und auch die Bilanzen zeigen vielerorts, dass man auf die Mitarbeiter bauen kann.

In Deutschland zwingt Arbeitsminister Heil mit einer verschärfte Home Office-Pflicht für alle die Firmen dazu, die Digitalisierung weiter voranzutreiben, was auch durchaus im Sinne der Unternehmen ist. Unternehmen werden zukünftig weiter die Abläufe im Betrieb analysieren und auch digitalisieren, es gibt nicht nur Einsparpotential, sondern auch Chancen für neue Berufszweige und eine sichere Unternehmensführung.
Große Firmen gehen wieder weg von Großraumbüros und bauen zum Abbau von Büroflächen auf eine Home Office-Regelung.

Nun habe ich versucht, die Petition weiterzutreiben und stoße hier langsam auf Widerstände. Nach meinen Informationen sieht das Bundesministerium für Finanzen hier nicht unbedingt die Notwendigkeit einer dauerhaften Anpassung .
Doch was können die Gründe für ein solches Vorgehen sein ? Angst vor dem Verlust von Steuereinnahmen? Wer in Deutschland lebt und arbeitet, soll auch dort sein Einkommen versteuern. Wer in Luxemburg arbeitet und in Deutschland lebt, soll auch dort seine Steuern zahlen, aber dass ganze hat auch sozialversicherungsrechtliche Folgen.

Wie das weitergeht, kann man nur erahnen. Sobald die Covid 19-Phase mit der temporären Befreiung von der 19-Tage-Regel aufgehoben ist, werden sich die Autobahnen und Straßen in den Grenzregionen wieder massiv füllen. Auch das Argument, dass man in Luxemburg aufgrund einer besseren Versteuerung mehr verdient, trifft nicht auf alle zu. Viele können es sich nicht leisten, in Deutschland versteuert zu werden, sind aber oft durch ihre familiäre Situation dazu gezwungen.

Auch hier kann man argumentieren, der Nachwuchs, der später unsere Steuern zahlen soll, gefördert werden muss. Auch hierzu würde eine modifizierte Anpassung beitragen.
Jetzt kann man sagen, Pech gehabt, aber die ganze Grenzregion Saarland-Rheinland-Pfalz profitiert hiervon, und viele Geschäfte würde es noch nicht geben ohne die Grenzgänger.

Meine Bitte an die Politik: Lasst uns eine Lösung für eine dauerhafte Anpassung der 19-Tage-Regel finden. Es leidet nicht nur die Umwelt wieder, sondern auch der Bürokratismus steigt, jedoch, so behaupte ich, nicht das Kostennutzungsverhältnis. Steuererklärungen in Deutschland lassen auch die Absetzbarkeit von vielen Aufwendungen zu, und im Endeffekt werden nicht Millionen damit verdient, sondern viele Beamte beschäftigt, die man an anderer Stelle vermutlich besser und kosteneffizienter einsetzen könnte.

Sprecht bitte eure Politiker im Bundestag an und die, die es werden wollen, und dann können wir gerne mit diesen eine öffentlichkeitswirksame virtuelle Übergabe machen.

Viele Grüße und einen schönen Abend noch
Ralf Päßler


04/01/2021, 14:03

Liebe Unterstützer,

es ist nun schon einige Zeit vergangen, seit dem wir die Petition gestartet haben.

Ihr fragt Euch sicherlich was in der Zwischenzeit passiert ist. Ich habe Kontakt mit einem Politiker im Deutschen Bundestag aufgenommen, zwecks Übergabe und habe leider dort eine ablehnende Antwort erhalten. Die Antwort bezog sich auf die falsche Plattform der Onlinepetition, man hätte die Plattform des Finanzministerium nutzen müssen, um die Petition formgerecht einzureichen.

Das finde ich persönlich sehr bedauerlich und schade, da diese Petition von 5149 Menschen unterzeichnet wurde. Die vorherige Petition (zur temporären Lösung) "Keine Steuerlichen Nachteile für Grenzgänger durch COVID 19 ", hatte 7.865 Unterstützender und zeigte klar, wie ernst das Problem von den Grenzgängern genommen wird.

Meine Bitte an alle Unterstützer: Sprecht Eure Politiker parteiübergreifend an und meldet Euch bei mir, dann können wir eine virtuelle Übergabe dieser Petition organisieren, welche wir dann entsprechend veröffentlichen.

Wir alle haben ein Interesse, dass es zu einer Modifikation dieser Regelung kommt. Die Argumente liegen klar auf der Hand. Was wäre die Grenzregion und auch die ansässige Wirtschaft ohne die Luxemburger Arbeitgeber. Uns hat auch schon ein Beispiel erreicht, in dem ein Arbeitgeber den Mitarbeitern Home Office vorschreiben möchte, um so Büroflächen und die, damit verbundenen Kosten zu reduzieren. Wie dieses steuerlich gehandhabt wird, ist hier unerheblich und es wird auf Klauseln im einzelnen Arbeitsvertrag ankommen.

Ich baue auf Eure Unterstützung und wünschen allen ein schönes und gesundes Osterfest.


Viele Grüße
Ralf Päßler


10/14/2020, 17:02

Hallo zusammen, bitte folgenden Link einmal lesen.

Ich habe die Deutsche Übersetzung aus dem Google Translator beigefügt und denke das es bald hier noch zusätzliche Informationen gibt.

Viele Grüße
Ralf Päßler

impotsdirects.public.lu/fr/archive/newsletter/2020/nl13102020.html

Der Text übersetzt mit Google Translator:
EWSLETTER VOM 13. OKTOBER 2020
Unterzeichnung eines neuen gütlichen Abkommens zwischen den zuständigen Behörden Luxemburgs und Deutschlands über die steuerliche Behandlung von Grenzarbeitern im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und die Ausweitung des Abkommens auf Artikel 18 Absatz 1 " öffentliche Funktionen "



Am 7. Oktober 2020 unterzeichneten die zuständigen Behörden von Luxemburg und Deutschland eine neue gütliche Vereinbarung zu Artikel 14 Absätze 1, 17 Absätze 2 und 18 Abs. 1 des Übereinkommens zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerbetrug in Bezug auf Steuern vom Einkommen und vom Kapital vom 23. April 2012 (im Folgenden „Übereinkommen“) in der Reihenfolge die mit der Covid-19-Krise verbundene Situation zu berücksichtigen.



Im Kontext der Covid-19-Krise müssen viele deutsche Grenzgänger in Deutschland für ihren luxemburgischen Arbeitgeber telearbeiteten. Diese Tage der Telearbeit, die ein deutscher Grenzgänger in Deutschland durchführt, gelten als in Luxemburg durchgeführt, wenn diese Arbeitnehmer ohne die Covid-19-Krise ihre Tätigkeit in Luxemburg ausgeübt hätten. Diese Fiktion gilt sowohl für Artikel 14 Absatz 1 „Einkommen aus Beschäftigung“ als auch für Artikel 18 Absatz 1 „Öffentlicher Dienst“ und richtet sich nur an Mitarbeiter, die im Rahmen von Telearbeit leisten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung von Covid-19. Mitarbeiter, deren Vertrag grundsätzlich Telearbeit vorsieht, sind nicht betroffen.


Darüber hinaus bestätigt die gütliche Vereinbarung, dass die im Rahmen der Teilarbeitslosigkeit gezahlten Beträge in den Anwendungsbereich von Artikel 17 Absatz 2 fallen und als bei Anwendung der Sozialgesetzgebung für die Bedürfnisse der Bevölkerung zu zahlen gelten Konvention.


07/21/2020, 22:05

Guten Abend,

die Sammlung läuft noch drei Wochen, dass Ziel die 5000 Unterschriften ist Dank Eurer Mithilfe erreicht. Viele Fragen wie es weitergeht, wir alle können mithelfen das die Petition zum Erfolg wird, sprecht Eure lokalen Ansprechpartner in der Politik an. Warum wird eine Modifizierung benötigt wird immer wieder gefragt. Die Situation hat sich durch die Globalisierung der Arbeitsmärkte verändert und wird dieses auch weiter tun, 19 Tage sind u.a. durch Lehrgänge, Unterstützung von Mutterkonzernen / Firmen schnell aufgebraucht und entsprechen längst nicht mehr der Realität. Frankreich und Belgien spielen hier Vorreiter und sind da schon einen Schritt weiter. Die Region Trier /Saarland / Luxemburg brauch die Grenzgänger zum überleben, ansonsten sieht es schlecht aus mit der regionalen Wirtschaft. Ich bitte Euch weiter um Eure Unterstützung und werde auch nochmals neben Politik auch die Gewerkschaften in Luxemburg mit einbinden.
Ich wünsche Euch einen schönen Abend und hoffe das Ihr alle Gesund bleibt.

Viele Grüße
Ralf Päßler


06/24/2020, 13:06

Guten Morgen zusammen,

mit 5067 Unterschriften zur Zeit haben wir die erste Hürde genommen, jetzt gilt es die
gesamte Politik mit ins Boot zu nehmen um hier eine Modifizierung zu erreichen. Hierzu bitte ich Euch auch um Unterstützung, bitte sprecht Eure Politiker auf dieses Thema an und wie wichtig es auch für die Region Trier-Saarburg-Saarland ist das wir weiterhin in Luxemburg viele Grenzpendler haben. Ja es hat auch Kritik gegeben von denjenigen die nicht in Luxemburg arbeiten, besonders aus dem Bereich Trier wo doch die m,it die schlechtesten Löhne in Rheinland-Pfalz gezahlt werden, aber der Unterschied besteht nicht im Brutto sondern überwiegend im Netto und man muss zudem auch bewerten das diejenigen die nach Luxemburg fahren oft weite Weg und lange Fahrzeiten in Anspruch nehmen. Ich bitte Euch um Unterstützung, sprecht bitte alle Politiker an und dieses Parteiunabhängig, solltet Ihr Rückfragen oder Anmerkungen haben, einfach durchmailen . Vielen lieben Dank und eine schöne Woche noch Ralf Päßler


05/31/2020, 22:11

Aufgrund von Corona Sonderregelungen ist das Thema zu Zeit noch nicht so Aktuell,
ich hoffe bis MItte Juli 2020 hier die erforderlichen Stimmen zu erhalten


Neues Zeichnungsende: 15.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3887


05/30/2020, 09:43

Guten Morgen zusammen,

Endspurt ist angesagt, wir haben bisher 3500 von 5000 benötigten Stimmen gesammelt,
um den Ziel eines verbesserten Doppelbesteuerungsabkommen näher zu kommen bitte ich Euch die Petition nochmals kräftig zu teilen und um Mitzeichnung zu bitten.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und bleibt Gesund
Ralf Päßler

www.openpetition.eu/petition/online/dauerhafte-anpassung-des-doppelbesteuerungsabkommen-fuer-grenzgaenger-19-tage-regel


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