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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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Bundesfinanzministerium Deutschland
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05/04/2021, 13:36

Hallo zusammen,

hier ein Vorschlag und Argumente eines Mitzeichners. Ich denke wir benötigen eine dauerhafte Lösung, bitte sprecht Eure Politiker an.
Die 19 Tage Regelung ist nicht mehr Zeitgemäß und spiegelt nicht das wieder,
was in der Praxis gelebt wird, weitere Vorschläge bitte an mich.

Viele Grüße
Ralf Päßler

Vorschlag :

Die Regelung macht keinen Sinn! Warum soll die bei einer Dienstreise nach Deutschland, z.B. bei einem Kundenbesuch, erbrachte Arbeitsleistung der deutschen Einkommensteuer unterliegen, wenn der normale Arbeitsort am Sitz des Arbeitgebers in Luxemburg ist? Ich verstehe allerdings auch, dass dem deutschen Staat durch die hohe Anzahl deutscher Arbeitnehmer, die als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten erhebliche Steuereinnahmen entgehen, die eigentlich zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben und -einrichtungen in den Grenzgebieten gebraucht werden. Es macht aber keinen Sinn einen kleinen Teil dieser entgangenen Steuereinnahmen über eine kleinliche Regelung nach dem Motto: „An diesem Tag haben Sie aber in Deutschland gearbeitet …“ bei jedem einzelnen Arbeitnehmer einzutreiben. Dieses Vorgehen ist durch den hohen bürokratischen Aufwand in höchstem Maße ineffizient. Vielmehr müsste durch eine zwischenstaatliche oder besser noch EU-weite einheitliche Regelung ein Ausgleich in allen Grenzregionen stattfinden, der sich an der im jeweils anderen Land erbrachten gesamten Arbeitsleistung aller Grenzgänger orientiert. Die dazu notwendigen Daten könnten die Steuerbehörden der beteiligten Länder zentral aus dem Einkommensteueraufkommen berechnen, das durch die im Land beschäftigten Grenzgänger erwirtschaftet wird. Ein solches Vorgehen würde nur minimale bürokratische Kosten verursachen und einen fairen Ausgleich in den Grenzregionen ermöglichen."

Gemeint hatte ich das in etwa so:
- Alle deutschen Grenzgänger erwirtschaften in Luxemburg im Jahr Summe x.
- Alle luxemburgischen Grenzgänger erwirtschaften in Deutschland im Jahr Summe y.
- Die Luxemburger Steuerbehörde kann vermutlich auf Knopfdruck sagen, wie groß x und die deutsche Steuerbehörde wie groß y ist.
- Auf beiden Seiten der Grenze entstehen Kosten für Infrastruktur (Straßen, Schulen, Kindergärten, etc.) und Gemeinwesen.
- Zwischen den beteiligten Ländern wird ein fairer Verteilungsschlüssel ausgehandelt, nachdem Ausgleichszahlungen über die Grenze gehen.
- Auf die Versteuerung von Grenzgängern im Wohnland wird vollständig verzichtet.

Zugegeben die Verhandlungen wären nicht einfach und es müsste geklärt werden, wie die Ausgleichszahlungen auf die Grenzregion verteilt werden, etc. Aber der einmalige Aufwand diese Idee in Regelungen zu fassen und dann vielleicht jedes Jahr für 2 Tage den Verteilungsschlüssel neu auszuhandeln, ist bei weitem weniger Aufwand, als bei jedem Grenzgänger haarklein nachzuhalten, wann er in seinem Wohnland gearbeitet hat und die daraus berechneten Steuern einzutreiben. Die Steuerbeamten könnten, wie Sie bereits festgestellt haben, wirklich sinnvolleres tun.

Im Sinne eines vereinten Europas besteht für mich kein Unterschied zwischen der Grenze zwischen Rheinlandpfalz und dem Saarland einerseits und der Grenze zwischen Rheinlandpfalz und Luxemburg andererseits. Und zwischen den deutschen Bundesländern gibt es doch auch den Länderfinanzausgleich der eben solche Ungleichgewichte ausgleichen soll. Warum soll das nicht mit Luxemburg auch funktionieren?


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