Umwelt

Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kein E-Auto-Zwischenlager in der Naturparkgemeinde Neuberg

Petition richtet sich an
Landesregierung der Stmk, Bezirkshauptmannschaft Bruck/MZ, Gemeinde Neuberg

414 Unterschriften

110 von 120 für Quorum in Neuberg an der Mürz Neuberg an der Mürz

414 Unterschriften

110 von 120 für Quorum in Neuberg an der Mürz Neuberg an der Mürz
  1. Gestartet 14.11.2024
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten


12.12.2024, 13:45

Liebe UnterstützerInnen und Unterstützer
Gestern am 11. Dezember tagte der Neuberger Gemeinderat. Die SPÖ griff unser Anliegen auf, eine Ümweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das geplante E-Auto-Zwischenlager zu erreichen, und stellte den Antrag, dass die Gemeinde bei einer evtl. Ablehnung der UVP-Pflichtigkeit des Projektes Einspruch erhebt. Das war insoferne wichtig, als wir als Bürgerkomitee keine rechtliche Möglichkeit besitzen, einen ablehnenden Spruch der Landesbehörden zu beeinspruchen. Neben der Gemeinde haben nur betroffene Anrainer, die steirische Umweltanwaltschaft und eine Naturschutzorganisation die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen. Nun hat sich gestern der Neuberger Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, diesen Schritt zu setzen, falls auf der Landesebene gegen die UVP-Pflicht des Projekts entschieden wird. Dass die Gemeinde diesen Schritt setzt, war besonders wichtig. Sie ist es, die die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung zu vertreten hat und auch Verantwortung für den Schutz der lokalen Natur besitzt. Wir gehen zwar auch davon aus, dass die zuständigen Behörden den Plan, ein E-Auto-Zwischenlager zu errichten, im Sinne der Rechtslage entscheiden wird, aber sich vorzubehalten, im Falle einer negativen Behandlung des Falles, einen Einspruch vorzubringen, ist ein wichtiger Schritt, um die größtmögliche Sicherheit des Platzes zu erreichen. Vor allem angesichts dessen, als Neuberg als Naturparkgemeinde ein besonders sensibler Platz ist und die Rechtslage für derartige Plätze noch unvollständig ist.



02.12.2024, 12:26

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
Am Dienstag, den 26.11. wurden die bis dahin gesammelten OpenPetition-Unterstützungserklärungen an Bgm. Peter Tautscher der Gemeinde Neuberg übergeben. Ein endgültiger Abgabetermin, an dem auch die handschriftlichen Unterschriften vorgelegt werden sollen, wird vom BürgerInnen-Komitee noch besprochen. Peter Tautscher erklärte, dass er die Sorgen der NeubergerInnen verstehen könne und tritt ebenfalls dafür ein, dass das E-Auto-Zwischenlager sicher gemacht wird. Ich habe ihn gebeten, dass die Gemeinde ebenfalls für die von uns geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung eintritt. Eine Antwort dazu ist noch ausständig. Übergeben wurde auch die von uns bei RA Dr. Berger in Auftrag gegebene Rechtsauskunft zur UFP-Pflichtigkeit des E-Auto-Zwischenlagers.
Nachdem wir beantragt haben, nach dem Umwelt-Informationsgesetz (UIG) Einsicht in die Behördenunterlagen zu bekommen, konnte ich ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft an die Betreiber (Fa. Salloum) sichten. In diesem Schreiben wurden bereits viele Nachfragen zur Sicherheit des Platzes gestellt, über die im Antrag der Fa. Salloum, wie sich bei dieser Gelegenheit zeigte, keinerlei Auskunft gegeben wurde.


24.11.2024, 13:51

Nachdem wir immer wieder gefragt werden, ob es denn wirklich so schlimm wäre, wenn eines der E-Autos zu brennen beginnt, wollen wir dazu ein paar Informationen geben.
Zuallererst ist zu sagen, dass niemand von uns etwas gegen E-Autos hat. Im Gegenteil! Die Technologie ist zukunftsweisend, aber - und das ist wichtig festzuhalten - heute noch nicht so ausgereift, wie wir uns das wünschen. Das gilt nicht nur für die Reichweite der Autos, sondern auch für das Gewicht der Akkus und deren Sicherheit. Immer wieder ist von Akkubränden bei Unfällen, Kurzschlüssen, Überhitzung etc., die schwer zu löschen sind und auch zu Explosionen führen. Unsere Frage daher, wie würde sich ein solches Ereignis auf einem Platz mit 1200 E-Autos auswirken?
Die schlimmste Gefahr eines größeren Brandes sind die Umweltgifte, die von den Akkus ausgehen.
Bei Bränden werden folgende Schadstoffen freigesetzt:
Metalle: Elemente wie Lithium, Kobalt, Nickel und Mangan können in Form von feinen Partikeln oder Dämpfen freigesetzt werden. Diese Metalle können in Böden und Gewässer gelangen und zu Bodenkontamination und einer Gefährdung von Ökosystemen führen.
Fluorwasserstoff: Dieser hochkorrosive und giftige Stoff kann bei der Verbrennung von Lithium-Ionen-Batterien entstehen. Er reizt die Atemwege und kann bei hohen Konzentrationen zu schweren Verätzungen führen. Zudem kann er Böden versauern und Gewässer verunreinigen.
Feinstaub: Die Verbrennung von Batteriematerialien führt zur Bildung von Feinstaub, der die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitliche Probleme verursachen kann.
Boden- und Gewässerkontamination:
Gelangen Löschwasser oder Teile der Batterie in den Boden, kann dies zu einer langfristigen Belastung führen.
Bei Bränden in der Nähe von Gewässern besteht die Gefahr einer Kontamination durch auslaufende Flüssigkeiten.

Wir fragen uns also, wie würde sich ein größerer Brand in unserem engen Tal, unmittelbar neben der sauberen Mürz, inmitten des Naturparks auswirken?


24.11.2024, 13:32

Nachdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten E-Auto-Zwischenlagers von vielen Faktoren wie Größe der projektierten Abstellfläche, Zahl der geparkten Autos, Nähe zum Naturpark u.a. abhängt, ist es für unser Bürgerkomitee unumgänglich nähere Informationen über das Projekt zu erhalten. Heute wurden daher Anträge auf Einsicht in die bei den Behörden vorliegenden Informationen gestellt. Diesen Anträgen ist gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) grundsätzlich ohne Verzögerung stattzugeben.
Wir werden hoffentlich bald berichten können, welche Neuigkeiten wir erfahren haben.



20.11.2024, 14:42

Liebe UnterstützerInnen
Gestern ist die Nachricht gekommen, dass die Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mürzzuschlag beim zuständigen Amt der Landesregierung den Antrag gestellt hat, die UVP-Pflicht unseres Falles zu überprüfen. Das ist großartig für uns, weil wir das ja erreichen wollten.
Vorher hatten wir bereits von unserer Wiener Kanzlei die Rechtsauskunft erhalten, dass ein UVP-Verfahren sehr wohl eine rechtliche Begründung hat. Auch das ist eine positive Nachricht.
Mittlerweile haben wir auch fast 320 Unterstützungserklärungen auf Openpetition und viele analog in Neuberg und Mürzzuschlag gesammelte Unterschriften
Jetzt sind wir neugierig, wie es weitergeht, weil die Betreiberfirma noch keine Bewilligung besitzt, aber auf dem Platz in Neuberg nach wie vor Bauarbeiten durchführen lässt. Nach der Planierung des Platzes und der Errichtung eines Zauns werden jetzt auch die Ladestationen für die E-Autos aufgestellt. Unsere Frage: woher nimmt die Firma die Sicherheit, dass der Platz für ein E-Auto-Zwischenlager genutzt werden darf? Und warum greift niemand ein, um diese Arbeiten, die ohne positiven Bescheid erfolgen, zu stoppen.


19.11.2024, 13:09

Eben habe ich informiert, dass das Verfahren noch bei der Bezirkshauptmannschaft läuft und Minuten später langte bei mir eine Mail mit der Information ein, dass die Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Überprüfung der UVP-Pflicht an die zuständige Landesbehörde gestellt hat.
Wir freuen uns sehr, sind aber sehr neugierig wie die Entwicklung weitergeht, das heißt, ob dieser Antrag positiv behandelt wird und ob die Arbeiten auf dem Platz nun doch eingestellt werden.


19.11.2024, 12:46

Liebe Unterstützer:innen einer UVP-Prüfung des geplanten E-Auto-Zwischenlagers in Neuberg an der Mürz
wir haben über openpetition inzwischen fast 300 Unterstützungserklärungen erhalten und auf analogem Weg in Neuberg an der Mürz und näherer Umgebung ca 100 Unterschriften gesammelt. Denoch geht es bei der Bezirkshauptmannschaft vorerst nur um eine Betriebsstättengenehmigung. Die Betreiber des E-Autoprojekt dürften sich auch sicher sein, dass sie einen positiven Bescheid erhalten, weil die Bauarbeiten am geplanten Platz weitergehen. Mittlerweilen ist der Platz eingezäunt, es wurde ein Container aufgestellt und die Stromanbieter errichten Ladestationen für die E-Autos.
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Wir haben am 18.11. die Rechtsauskunft erhalten, dass "eine UVP-Pflicht gemäß Anhang 1 Z 21 lit c und/oder Z 19 UVP Gesetz durchaus in Frage kommt, wenn im Rahmen einer Einzelfallprüfung die UVP-Behörde zum Ergebnis kommt, dass mit erheblichen schädlichen und belastenden Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Da wir selbst eine UVP nicht beantragen können, wollen wir eine solche bei der Umweltanwältin, Bürgermeister, Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung anregen. Dafür sind alle Unterstützungserklärungen sehr hilfreich! Vielen, vielen Dank dafür!


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