26.06.2024, 15:18
Nach dem Beschluss des Gemeinderates zum Bebauungsplan im Juli 2023 wurde im September eine Aufsichtsbeschwerde beim Land Steiermark gegen diese Verordnung eingebracht. Mittlerweile ist die 6 - Monatsfrist für die Erledigung dieser Beschwerde bereits abgelaufen, laut Auskunft des zuständigen Referenten gibt es aber noch nicht einmal eine Stellungnahme der Stadt Graz zu den beanstandeten Punkten! Am 19. Juni fand die Bauverhandlung für das Kernstück des Bebauungsplans statt (Baufeld B auf dem Areal der ehemaligen Tankstelle). Dabei wurden die in der Aufsichtsbeschwerde enthaltenen Punkte nochmals als Einwendung durch Anrainer:innen eingebracht, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis das Land über die Beschwerde entschieden hat. Über diesen Antrag hat die Verfahrensleiterin noch nicht entschieden, es ist also derzeit offen, ob es dazu kommt.
Bei der Verhandlung wurden auch weitere Einwendungen eingebracht: Neben dem mangelhaften Hochwasserschutz (wegen der jüngsten Überschwemmungen besonders aktuell!) betraf dies auch die Lärmbelastung durch den ‚Schluchtencharakter’ der vorgeschlagenen Bebauung. Außerdem wurde die Fassadengestaltung beeinsprucht, die im Gegensatz zum Bebauungsplan offen geplant ist (Erschließungsgänge), was auch zu einer neuerlichen - und rechtlich fragwürdigen - Erhöhung der Bebauungsdichte führen würde. Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht also weiter.