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Die Petition wurde eingereicht
2026. 01. 08. -on,-en,-ön,-án,-énVor kurzem hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Baubescheid für das Projekt am Baufeld B (Areal der ehemaligen Tankstelle) abgewiesen. Ausschlaggebend dafür war, dass keine Nachbarrechte verletzt wurden. Bei Bauverfahren wird fast ausschließlich nach dem Baugesetz vorgegangen, andere rechtliche Aspekte spielen de facto keine Rolle.
Die Beschwerde gegen das Projekt am Baufeld D (‚Am Andritzbach’) läuft noch, aber vermutlich wird der Landesverwaltungsgericht in dieser Sache ähnlich entscheiden. Auch die Aufsichtsbeschwerde gegen den Bebauungsplan beim Land Steiermark wurde noch nicht behandelt, die Frist für die Erledigung ist bereits seit 20 (!!!) Monaten abgelaufen. Allerdings kann gegen diese Säumigkeit kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Somit wurden sämtliche verfahrensrechtlichen und raumordnungsrechtlichen Einwände gegen den Bebauungsplan bis heute von keiner Seite überprüft! Daher haben sich drei Anrainer:innen des Baufelds B entschieden, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Damit soll zumindest eine rechtliche Prüfung dieser Einwände erreicht werden.
Die Beschwerde wurde am 7.1.2026 eingereicht und beruht auf drei Punkten: Rechtswidrigkeit der Verordnung des Gemeinderats (zum Bebauungsplan), Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und Verletzung des Stufenbaus der Rechtsordnung.
Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht also weiter – wir halten Sie auf dem Laufenden!
DI. Richard Hummelbrunner
Initiative Lebenswertes Andritz -
Die Petition wurde eingereicht
2025. 08. 17. -on,-en,-ön,-án,-énSeit dem Gemeinderatsbeschluss (im Juli 2023) sind mittlerweile zwei Jahre vergangen. Die Frist für die Erledigung der im September 2023 beim Land Steiermark eingereichten Aufsichtsbeschwerde ist bereits seit 15 (!!!) Monaten abgelaufen. Offensichtlich wird versucht, die Behandlung dieses Anliegens einfach auszusitzen – mit Duldung der Politik!
Inzwischen fanden Bauverhandlungen für zwei der insgesamt vier Baufelder dieses Bebauungsplans statt (Areal der ehemaligen Tankstelle, Grundstück am Andritzbach). Die in der Aufsichtsbeschwerde enthaltenen Punkte wurden dabei nochmals als Einwendungen durch Anrainer:innen eingebracht. Die von der Behörde im Anschluss erlassenen Baubescheide wurden wiederum beim Landesverwaltungsgericht bekämpft, wobei u.a. auch der mangelhafte Hochwasserschutz und die Lärmbelastung durch die vorgeschlagene Bebauung beanstandet wurde. In beiden Verfahren wurde den Beschwerden durch Beiziehung zweier schalltechnischer Amtssachverständiger Rechnung getragen und diese mit der Erstellung von Befund und Gutachten vom Gericht beauftragt. In einem Verfahren wurde Anfang August d.J. auch eine mündliche Beschwerdeverhandlung anberaumt.
Zum Objekt ‚Am Andritzbach’ gibt es Bilder zur geplanten Verbauung. Die Fassadengestaltung sieht straßenseitig offene Erschließungsgänge vor (teilweise mit Lochblechverkleidung). Dies widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplans und würde auch zu einer neuerlichen (rechtlich fragwürdigen) Erhöhung der Bebauungsdichte führen. Zudem ist im Erdgeschoss eine reine Wohnbebauung vorgesehen, was gemäß dem Bebauungsplan und der Widmungskategorie ‚Kerngebiet’ unzulässig ist.
Der Investor NHD versucht offenbar mit allen Mitteln, auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken das Maximum an Wohnbebauung herauszuholen - allein hier würden 66 Wohneinheiten errichtet! Wegen des Widerstands der Eigentümer:innen ist zudem äußerst fraglich, ob er in absehbarer Zeit die restlichen Grundstücke auf dem Areal des Bebauungsplans erwerben kann. Somit ist sehr wahrscheinlich, dass der Bebauungsplan Stückwerk bleibt und nur teilweise umgesetzt werden kann. Zwei überdimensionierte Wohnbauten würden dann die deutlich kleineren Bestandsbauten ‚einquetschen’ – darunter die älteste noch erhaltene Villa im Zentrum von Andritz. Angesichts der anhängigen Verfahren und der rechtlich fragwürdigen Vorgänge könnte aber der Bebauungsplan auch noch gänzlich gekippt werden – dann würde das ganze Verfahren von vorne beginnen (müssen). Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht weiter – wir halten Sie auf dem Laufenden!
DI. Richard Hummelbrunner
Initiative Lebenswertes Andritz -
Die Petition wurde eingereicht
2024. 06. 26. -on,-en,-ön,-án,-énNach dem Beschluss des Gemeinderates zum Bebauungsplan im Juli 2023 wurde im September eine Aufsichtsbeschwerde beim Land Steiermark gegen diese Verordnung eingebracht. Mittlerweile ist die 6 - Monatsfrist für die Erledigung dieser Beschwerde bereits abgelaufen, laut Auskunft des zuständigen Referenten gibt es aber noch nicht einmal eine Stellungnahme der Stadt Graz zu den beanstandeten Punkten! Am 19. Juni fand die Bauverhandlung für das Kernstück des Bebauungsplans statt (Baufeld B auf dem Areal der ehemaligen Tankstelle). Dabei wurden die in der Aufsichtsbeschwerde enthaltenen Punkte nochmals als Einwendung durch Anrainer:innen eingebracht, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis das Land über die Beschwerde entschieden hat. Über diesen Antrag hat die Verfahrensleiterin noch nicht entschieden, es ist also derzeit offen, ob es dazu kommt.
Bei der Verhandlung wurden auch weitere Einwendungen eingebracht: Neben dem mangelhaften Hochwasserschutz (wegen der jüngsten Überschwemmungen besonders aktuell!) betraf dies auch die Lärmbelastung durch den ‚Schluchtencharakter’ der vorgeschlagenen Bebauung. Außerdem wurde die Fassadengestaltung beeinsprucht, die im Gegensatz zum Bebauungsplan offen geplant ist (Erschließungsgänge), was auch zu einer neuerlichen - und rechtlich fragwürdigen - Erhöhung der Bebauungsdichte führen würde. Der Widerstand auf rechtlicher Ebene geht also weiter.