Bauen

Lebenswertes Amras – für maßvollen Neubau – gegen maßlose Verkehrsbelastung

Petition richtet sich an
Bürgermeister Georg Willi (Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte), DI Dr. Wolfgang Andexlinger (Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration), Stadtregierung und Gemeinderat

611 Unterschriften

Sammlung beendet

611 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 03.07.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

01.10.2024, 09:41

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Geschätzte Unterstützer*innen,

es gibt zwei wichtige Themen, die wir Ihnen mitteilen wollen.

60 Jahre ARGE Amras
Anbei finden Sie einen Artikel über die erfolgreiche und ungewöhnliche Geschichte der ARGE Amras. Zu unserer großen Freude stellt sich der Obmann, Ferdinand Neu, voll hinter unsere Forderungen für eine maßvolle Verbauung der Tschugg Liegenschaft und eine Verkehrsberuhigung in Amras.

Bausperre
Im Bauausschuss der Stadt Innsbruck fand die angekündigte Bausperre eine Mehrheit, sodass nun am 10.10. der Gemeinderat darüber abstimmt. Die Bauträger PEMA/UBM zeigen sich enttäuscht und haben bereits rechtliche Schritte angekündigt.

Mit Beschluss einer Bausperre wird unserer Forderung nach einer Nachdenkpause entsprochen und wir zollen der neuen Stadtregierung unseren vollen Respekt für diese Entscheidung. Das ist insbesondere deshalb bemerkenswert, weil die alte Stadtregierung und die Stadtplanung bisher vorgaben, gegen die Pläne der Bauwerber kaum eine Handhabe zu haben...

Anmerkung: Wir und einige unserer Unterstützer haben das nie geglaubt! Wir glauben nicht, dass eine "geordnete Bebauung" im Sinne der Tiroler Raumordnung für eine so große Fläche ohne Bebauungsplan möglich ist.

Die Bauwerber brauchen unsere Stadt für:
1. Die Zusammenlegung der Grundstücke zu einem einzigen (dafür gibt es keinen Rechtsanspruch)
2. Die einheitliche Widmung der Fläche (dafür gibt es keinen Rechtsanspruch)
3. Die Änderung des Bebauungsplans im Nord-Westen (dafür gibt es keinen Rechtsanspruch)
4. Die Erstellung eines neuen Bebauungsplans (dafür gibt es einen Rechtsanspruch)
5. Gegebenenfalls eine Vertragsraumordnung (das wäre bei diesem Projekt notwendig; z.B. gilt in dieser Dichtezone 2 die offene Bauweise, keine besondere, wie vorgesehen)
6. Für zukünftige Projekte, die sie im Einvernehmen mit der Stadt in Innsbruck realisieren wollen.

Die Nachdenkpause erlaubt es auch über eine Verkehrsentlastung von Schleich- und Durchzugsverkehr in Amras nachzudenken und auch großräumige Lösungen ins Auge zu fassen. Das ist bei einer so großen Verbauung mit Auswirkungen auf den Stadtteil-Charakter, Bevölkerungszusammensetzung und Infrastruktur von großer Bedeutung.

Mit besten Grüßen (für das Kernteam)


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