611 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Bürgermeister Georg Willi (Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte), DI Dr. Wolfgang Andexlinger (Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration), Stadtregierung und Gemeinderat
Zum Anlass der Initiative:
Die Amraser-See-Straße Immobilien GmbH & CO KG hat ca. 8.000 m² landwirtschaftlich genutzte Fläche (Angerer Bauer, Tschugg) zwischen Gerhart-Hauptmann-Str. und Südring erworben.
Quelle: Offenes Grundbuch, Hauptbuch Einlagezahl 1431
PEMA und UBM sind wirtschaftliche Eigentümer der „Amraser-See-Straße Immobilien GmbH & CO KG“. Laut Firmenbuch gehört zum Geschäftszweck „…die Errichtung, Entwicklung und der Verkauf von Immobilien … insbesondere auf einer Liegenschaft in Amras...“.
Quelle: Firmenbuch Republik Österreich, FN 589619 m, Eintragung 27.09.2022
PEMA verkaufte das Grundstück um 22,250.000 Euro an diese Immobiliengesellschaft.
Quelle: Zusätzliche Dokumente zum Grundbuchauszug, Kaufvertrag vom 27.09.2022
PEMA und UBM realisieren in der Regel Großprojekte/Wohnanlagen, die sie zum überwiegenden Teil „frei finanziert“ am Markt anbieten.
Quelle: Homepage PEMA und Homepage UBM
https://pema.at
https://www.ubm-development.com/de/laender/oesterreich
Unter Bedachtnahme auf den Geschäftszweck, die Größenordnung realisierter Projekte und den Kaufpreis ist bei realitätsnaher Betrachtung davon auszugehen, dass PEMA und UBM den Bau von 150 bis 180 Wohneinheiten anstreben.
Quelle: Brancheninsider
Für den Großteil des Grundstücks muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Lediglich im Nord-Westen gibt es für einen Teilbereich einen gültigen Bebauungsplan.
Quelle: Ergänzender Bebauungsplan AM-B15/1 vom 15.05.2008
Bei der Festlegung der Parameter des Bebauungsplans (Baumassendichte, Geschoßanzahl, Höhe etc.) haben die Bürger von Amras kein Mitspracherecht. Die "Stadtregierung" und das "Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration" verantworten in diesem Prozess den Schutz von Lebensqualität und Ortsspezifika im Stadtteil Amras.
Daher stellen wir nachstehende Forderungen:
Wir fordern die aktualisierte Untersuchung der spezifischen Rahmenbedingungen dieses Stadtteils, bevor ein Bebauungsplan für dieses Grundstück erstellt wird.
Wir fordern nachvollziehbare, über einen längeren Zeitraum andauernde Studien zur Beurteilung der Tragfähigkeit dieses Stadtteils im Hinblick auf zusätzliche Verkehrs- und Umweltbelastungen (Luftgütemessstation, Lärmmessungen, Verkehrszählungen, Parkraumbedarfsanalyse etc.).
Wir fordern angesichts der bereits jetzt unbefriedigenden und belastenden Verkehrs- und Parksituation im Vorfeld der Bebauungsplanung die aktuelle Erarbeitung eines nachhaltigen Infrastrukturkonzepts für Amras beinhaltend
- Verkehrskonzept (= Verkehrsberuhigung, Entlastung Gerhart-Hauptmann-Str. u. Geyrstr.)
- Parkraumkonzept (= Parkplätze nicht ausreichend)
- Integrationskonzept (= Soziale Integration - Kindergarten, Schule, Altenversorgung )
Wir fordern, die noch vorhandenen verkehrstechnischen Kapazitäten nicht nur einem Großprojekt zuordnen. Eine Stadtplanung mit Augenmaß und Weitblick - eine langfristig nachhaltige und maßvolle Stadtplanung (Quartiersplanung) mit begleitenden, wirksamen Maßnahmen zur Reduktion des Durchzugsverkehrs (vom/zum Einkaufszentrum DEZ, Gerhart-Hauptmann-Str., Geyrstr.).
Wir fordern den Erhalt des wertvollen ländlich-dörflichen Charakters von Amras. Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) weist den Dorfkern von Amras als Schutzgebiet aus. Amras endet nicht an dessen willkürlichen Grenzen. Die im Umfeld bestehenden Gebäude, Wiesen und Bauernhöfe sind Teil dieses spezifischen Charakters, insbesondere am Übergang vom Dorfkern zur inneren Stadt.
Quelle: ÖROKO 2.0
Wir fordern eine mit dem Ortsbild harmonierende, architektonische Lösung, die den wertvollen, dörflichen Charakter von Amras unterstreicht und sich bei der Verbauungshöhe und -dichte am Bestand im Westen des Grundstücks orientiert. Diese Orientierung gibt der gültige Bebauungsplan im Nordwesten des Grundstücks (= maßvolle Verbauung, maximal 3 Obergeschosse, offene Bauweise). Der Allgemeine Bebauungsplan sieht eine Baumassendichte von mindestens zwei vor. Wir erkennen darin die richtige Überlegung, dass hier eben nur maßvoll (2!) gebaut werden soll.
Quelle: Allgemeiner Bebauungsplan AM-B15 vom 15.05.2008
Wir fordern, dass Neubau im Wohngebiet – das Schließen von Baulücken – anderen sozialen und gestalterischen Ansprüchen genügen muss, als der Neubau am Stadtrand. Amras ist mit dem O-Dorf, der Reichenau oder der Peerhofsiedlung nicht vergleichbar. Das Dorf Amras wurde erst 1938 eingemeindet. Hier befindet sich eine großflächige „Zwischenstadt“. Daher fordern wir eine maßvolle Bebauung, die die Bausünden der Vergangenheit nicht zur Vorlage für moderne Stadtplanung werden lässt.
Quelle: Enquete: „Wie groß kann Innsbruck werden – Grenzen des Wachstums“, Vortrag Mayra Nobre, Città https://www.innsbruck.gv.at/stadtpolitik-und-verwaltung/gemeinderat
Wir fordern die gleichwertige Berücksichtigung der Lebensqualität der Nachbarn und Anwohner gegenüber der Schaffung neuen Wohnraums (Aussicht, Sonnenlicht, Grünflächen, Verkehr).
Wir fordern eine Einbindung aller Anwohner aus der Umgebung.
Begründung
Wie begründen wir unsere Forderungen?
Gemäß ÖROKO muss bei der Erstellung eines Bebauungsplans auf die Tragfähigkeit der örtlichen Situation Bedacht genommen werden. Die Verkehrsbelastung, die Kapazität des Straßennetzes, die Umweltbelastung, die Grün- und Freiflächen und das Ortsbild sind entscheidende Faktoren, die zu berücksichtigen sind.
Quelle: ÖROKO 2.0, Verordnungstext, §10 Abs. 2
Im ÖROKO ist im Großraum um die gegenständliche Fläche (Angerer Bauer, Tschugg) eine mittlere Baudichte (Kategorie 2) festgelegt; d.h. eine Baumassendichte von mindestens 2,4 bis weniger als 4,8. Unter Bedachtnahme der Schutzzone Amras mit niedriger Baumassendichte (Kategorie 1), des harmonischen gestalterischen Übergangs, den jüngsten Bauprojekten (Amraser Straße und Amraser-See-Str.) und dem Schutz der ansässigen Bevölkerung plädieren wir an die Verantwortungsträger den Spielraum zu nutzen und die Baumassendichte mit 2,4 festzulegen.
Quelle: ÖROKO 2.0
Ein Großprojekt in diesem verkehrstechnischen Ballungszentrum entspricht den wirtschaftlichen Zielen weniger Investoren. Wir fordern die Verantwortungsträger auf, die sozialen und ökologischen Kosten für die große Anzahl der ansässigen Bevölkerung zu berücksichtigen. Das kann nur gewährleistet werden, wenn es im Zuge dieses Anlassfalls zu umfassenden Entlastungsmaßnahmen und einer maßvollen Verbauung kommt.
Vor dem Hintergrund dieses Bauprojekts muss auf die Umsetzung der Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) Oktober 2022 gedrängt werden. Der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen PKWs und Radfahrern kann auf der Radspur in der stark frequentierten, engen Gerhart-Hauptmann-Straße nicht eingehalten werden. Jeder zusätzliche PKW stellt eine Gefahrenquelle dar. In dem Zusammenhang gibt es bereits eine Petition „Gerhart-Hauptmann-Straße-KANN“.
Quelle: openPetition
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gerhart-hauptmann-kann-initiative-fuer-ein-bewegtes-miteinander-im-wohngebiet
Amras ist schon jetzt mit hoch frequentierten Durchzugsstraßen im Wohngebiet und auf engstem Raum ein extrem belasteter Lebensraum (Amraser-See-Straße, Geyrstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Amraser Straße).
Das Wohngebiet ist aufgrund der Handelsagglomeration (DEZ, IKEA etc.) und dem Ausbau des öffentlichen Busverkehrs (Geyrstraße) mit Verkehrs-, Staub-, Lärm- und sonstigen Schadstoffemissionen extrem belastet. Der Durchzugsverkehr von und zum Einkaufszentrum DEZ/IKEA verläuft zu einem relevanten Teil über die Geyrstraße und die Gerhart-Hauptmann-Straße. Zahlen dazu gibt es keine. Das Verkehrsaufkommen liegt jedoch weit über der normalen Frequenz in einem Wohngebiet.
Ohne im Vorfeld die Stadtplanung zu aktualisieren und ohne begleitende, konkrete Gegenmaßnahmen erachten wir jede zusätzliche Belastung der ansässigen Bevölkerung als unzumutbar.
Wir unterstützen die Stadtregierung in ihrem Bemühen, den Leerstand zu bekämpfen. Das gibt der Stadt den Freiraum, die Verdichtung in Amras nicht auf die Spitze zu treiben.
Anmerkung: Es mag eine Laune des Schicksals sein, dass die bisher erhobenen Leerstände in der Stadt Innsbruck in etwa der Gesamtzahl an Wohnungen im Stadtteil Amras entsprechen.
Quelle: https://www.ibkinfo.at/leerstandsmonitoring-innsbruck
Quelle: Amraser Bote, Nr. 3 2022, Amras – ein interessanter und vielschichtiger Stadtteil
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.04.2023
Petition endet:
20.04.2024
Region:
Innsbruck Amras
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 12.10.2024Geschätzte Unterstützer*innen,
wir alle haben mit Stolz und als gelernte Innsbrucker*innen beinahe fassungslos die letzten Schritte und Beschlüsse unseres neuen Gemeinderats verfolgt.
In geheimer Abstimmung und seltener Einigkeit haben sich alle Fraktionen mit Ausnahme von FPÖ und TURSKY, d.h. zwei Drittel, für die von Planungsstadträtin Bex und BM Anzengruber vorgeschlagene Bausperre und Nachdenkpause am Tschugg Areal ausgesprochen.
ZITATE AUS DEM ANGEHÄNGTEN TT-ARTIKEL
Planungsstadträtin Janine Bex: …Es handelt sich um ein verhältnismäßig umfangreiches, im Ortsbild deutlich wirksames Wohnbauvorhaben, das auch für die allgemeine Wohnungsmischung und Infrastruktur relevant sei…
Bürgermeister Johannes Anzengruber: … Die Zeit soll genutzt... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 01.10.2024Geschätzte Unterstützer*innen,
es gibt zwei wichtige Themen, die wir Ihnen mitteilen wollen.
60 Jahre ARGE Amras
Anbei finden Sie einen Artikel über die erfolgreiche und ungewöhnliche Geschichte der ARGE Amras. Zu unserer großen Freude stellt sich der Obmann, Ferdinand Neu, voll hinter unsere Forderungen für eine maßvolle Verbauung der Tschugg Liegenschaft und eine Verkehrsberuhigung in Amras.
Bausperre
Im Bauausschuss der Stadt Innsbruck fand die angekündigte Bausperre eine Mehrheit, sodass nun am 10.10. der Gemeinderat darüber abstimmt. Die Bauträger PEMA/UBM zeigen sich enttäuscht und haben bereits rechtliche Schritte angekündigt.
Mit Beschluss einer Bausperre wird unserer Forderung nach einer Nachdenkpause entsprochen und wir zollen... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 23.09.2024Sehr geehrte Unterstützer*innen,
die Sommerpause ist vorbei und unsere neue Stadtregierung hat ihren Worten auch Taten folgen lassen.
Mit großer Freude haben wir die von Frau Bex angekündigte Bausperre für das „Tschugg Anwesen“ in Amras aus der Zeitung erfahren.
Wir hoffen, dass dieser Vorstoß im Planungsausschuss (morgen 24.09.) und im Gemeinderat die notwendige Mehrheit findet. Auch wenn die Bauwerber mit allen Mitteln und rechtlichen Drohgebärden dagegen angehen werden. Die einjährige Denkpause wird wertvolle Erkenntnisse und neue Ideen bringen.
Gerne haben wir BM Anzengruber, Frau SR Bex und Frau SR Mayr angeboten, uns im Sinne einer Bürgerbeteiligung aktiv in die Nachdenkphase einzubringen und die von uns erhoffte verträgliche Bebauungs-... weiter
Debatte
Sollten sich die betroffenen Amraser auf das „Amt“ für Stadtentwicklung verlassen müssen, dann gute Nacht!!
Ein Großteil der Foderungen ist im TROG §27 bereits als Ziel definiert. Für die Erlassung eines Bebauungs- oder Änderung des Flächenwidmungsplans müssen Gründe im öffentlichen Interesse vorliegen. Im Rahmen des §33 TROG (Vertragsraumordnung) kann die Stadt einen Bebauungsplan/Umwidmung an Bedingungen knüpfen, zB %-Satz der Wohnungen WBF-würdig, Vergabe durch die Stadt. Für solche Projekte ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte das sachlich berufene Gremium.