Bauen

NEIN! Zum Monster-Bauprojekt in Hadersdorf (1140 Wien)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Magistratsabteilung 37 MA 37 - Gebietsgruppe West - Bezirke 12 bis 19

900 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

900 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Magistratsabteilung 37 MA 37 - Gebietsgruppe West - Bezirke 12 bis 19

Das Bauvorhaben 1140 Wien, Franz-Schubert- Straße 15-17 
Unsere Einwände:
- das Projekt ist viel zu hoch (unfassbare 15,2m wurden genehmigt, das entspricht mehr als 5 Stockwerken -> erlaubt sind 11m inkl. Dach laut Bebauungsplan)
- der Keller liegt viel zu weit über dem Straßenniveau
-Landschaftsbild wird gestört
Darüber hinaus soll noch zusätzlich knapp bei den Nachbarn eine dreistöckige Villa gebaut werden. Üblicherweise wird das nicht genehmigt. Das darf sonst niemand in der Umgebung.
Das Projekt wurde beeinsprucht, (3 statt 4 Geschosse, Keller unterhalb Straßenniveau, keine Villa). Alle Einwände dagegen wurden vom Magistrat Wien abgelehnt.
Wie ist so was möglich???
Die Angelegenheit ist jetzt bei Gericht.
Ist es Ihnen auch ein Anliegen, dass der Neubau in einer dem Charakter unserer Wohngegend angepassten Form gebaut wird?
Dann unterschreiben Sie bitte diese Petition, dass Sie dafür sind, dass der Bau entsprechend redimensioniert wird.
Vielen vielen Dank!

Begründung

Weil wir nicht verstehen, warum unsere Einwände gegen das viel zu große
Projekt und unsere Forderung, dieses zu verkleinern von den Behörden
zurückgewiesen wurde.
Weil wir als Nachbarn betroffen sind und weil wir für unser Recht kämpfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.01.2023
Petition endet: 15.04.2023
Region: Wien Penzing
Kategorie: Bauen

Neuigkeiten

  • Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen - an den die Petition von der Magistratsabteilung 37 weitergeleitet wurde - hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 unter Post Nr. 12 einstimmig beschlossen, dass die gegenständliche Petition nicht die Voraussetzungen nach § 1 Abs.1 Z 2 und Art. II des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. Nr. 2/2013, in der Fassung von LGBl. Nr. 46/2022, erfüllt.
    Auch der Wiener Bürgermeister und die Volksanwaltschaft haben abgelehnt sich mit der Angelegenheit zu befassen, weil Gerichtsverfahren laufen. Sollten die zu einer Neueinreichung des Bauverfahrens führen, würde die Petition eventuell wieder Gewicht bekommen.

    Wir werden weiter kämpfen.

  • Den 2.Teil können Sie meinem Schreiben vom 10.05.23, 15:20 beginnend mit "Die Petition wurde am 27.4.23"....entnehmen.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis
    Ich werde mich bessern
    Hans Müller

Ich finde die Ablehnung gut

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