12.08.2023, 10:07
Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen - an den die Petition von der Magistratsabteilung 37 weitergeleitet wurde - hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 unter Post Nr. 12 einstimmig beschlossen, dass die gegenständliche Petition nicht die Voraussetzungen nach § 1 Abs.1 Z 2 und Art. II des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. Nr. 2/2013, in der Fassung von LGBl. Nr. 46/2022, erfüllt.
Auch der Wiener Bürgermeister und die Volksanwaltschaft haben abgelehnt sich mit der Angelegenheit zu befassen, weil Gerichtsverfahren laufen. Sollten die zu einer Neueinreichung des Bauverfahrens führen, würde die Petition eventuell wieder Gewicht bekommen.
Wir werden weiter kämpfen.