Bauen

Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht

Petition richtet sich an
Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A.

200 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

200 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.11.2023
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

18.01.2024, 20:37

Sehr geehrte Damen und Herrn,
die Petition wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2023 zur Kenntnis gebracht.

Die Marktgemeinde Seewalchen erteilt folgende Stellungnahme für die vorliegende Petition:
„Die Gemeinde Seewalchen wird als zuständige Baubehörde, für Unterbuchberg, Buchberg und Haining (präventiv) baurechtliche Maßnahmen
(z.B. Erlass eines Bebauungsplanes) setzen, die die Errichtung neuer Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten verbieten soll“.

a) Grundsätzlich sind Bebauungspläne in Teilbereichen der Ortschaften Buchberg und Haining vom Gemeinderat erlassen worden. Jedoch sind somit einige Teilflächen nicht mit Bebauungsplänen verordnet worden.

b) Das Projekt „Hainingerbucht“, die Auslöser Petition war, wurde zusätzlich im Planungsausschuss als eigener Tagesordnungspunkt behandelt. Für diese Liegenschaft ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es wurden jedoch Verbesserungsvorschläge für das Ortsbild von Planungsausschussmitgliedern aller Fraktionen einstimmig an den Bauwerber übermittelt. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wurden die Vorschläge im gesetzlichen Rahmen abgestimmt. Hierbei mussten auch Kompromisse aufgrund der Auflagen des Naturschutzes akzeptiert werden. Weiters wird darauf verwiesen, dass bei der Bauverhandlung keine Einwendungen von Nachbarn erhoben wurden. Es sind auch nur Hauptwohnsitzanmeldungen im Bauprojekt möglich.

c) Im Jahr 2024 wird sich der Planungsausschuss über einen möglichen neuen Bebauungsplan für die Ortschaften Unterbuchberg, Buchberg und Haining befassen.

i.A des Bürgermeister Gerald Egger
Mit freundlichen Grüßen

AL Christoph Riedler, MSc
Amtsleiter

T: +43 (0)7662/4491-201 | M: +43 (0)676/844 910 201
A: 4863 Seewalchen am Attersee, Rathausplatz 1
E: christoph.riedler@seewalchen.eu I W: www.seewalchen.eu


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