Uutiset
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
ajankohtana 12.7.2025Geschätzte Unterstützerinnen,
geschätzte Unterstützer!
Wunschgemäß haben sich die Gemeinderäte von Seewalchen a. A. nochmals mit unserer Petition auseinandergesetzt (siehe letzte Aussendung).
Das Ergebnis ist im Sitzungsprotokoll vom 15.05.2025 dokumentiert. Dieses ist online abrufbar und befindet sich im Anhang.
Hier der relevante Auszug:
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Tagesordnungspunkt 4.1. Petition der Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg - "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht" und Anfrage zu Bebauungsplänen
Berichterstatter: Bgm. Gerald Egger, MBA
Sachverhalt:
Im Jahr 2023 wurde von der Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg die Petition „Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht“ eingereicht. In dieser Petition wurde die Erstellung bzw. Verordnung von Bebauungsplänen für die Ortsteile Buchberg, Unterbuchberg und Haining gefordert, um das Ortsbild der Region langfristig zu erhalten und zu gestalten.
Am 29. Dezember 2024 ging eine weitere Anfrage der Dorfgemeinschaft bei der Gemeinde ein, in der nach dem Stand der Ausarbeitung von Bebauungsplänen für die genannten Ortsteile gefragt wurde.
In der Antwort der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2024 der Bebauungsplan Nr. 67 „Haining 3“ im Bereich „Weinberg“ verordnet wurde. Für die Ortsteile Buchberg, Unterbuchberg und Haining sind derzeit jedoch keine weiteren Bebauungspläne vorgesehen oder in Planung.
Da die Petition ursprünglich an den Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee gerichtet war, wird angeregt, den Schriftverkehr, einschließlich der E-Mail vom 29.Dezember 2024, dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Dies soll zur weiteren Information und transparenten Kommunikation über den aktuellen Stand der Anfrage dienen.
Antrag:
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
Beschluss: wurde einstimmig zur Kenntnisnahme
Anlagen: Anfrage Dorfgemeinschaft, Antwortschreiben Marktgemeinde Seewalchen/A
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Seitens der Überbringer der Petition gehen wir davon aus, dass die Möglichkeiten nun ausgeschöpft sind. Es liegt am (politischen) Willen, ob bzw. was in Richtung Ortsbild-Wahrung in Zukunft geschieht. Was genau mit einer „zustimmenden Kenntnisnahme“ zu erwarten ist wird die Zukunft zeigen.
Jedenfalls gelungen ist die Aufmerksamkeitsmachung auf die Thematik, und für all Unterschriftsleistenden, das Bewusstsein, ein Teil davon gewesen zu sein.
Danke an für die Zukunft alles Gute. -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
ajankohtana 14.5.2025Die Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht" und Anfrage zu Bebauungsplänen wird zu Tagesordnungspunkt 4.1. neuerlich im Gemeinderat behandelt.
Termin: 15.05.2025, Beginn 19:00
Ort: Rathaussaal, Rathausplatz 1, 4863 Seewalchen am Attersee
Hintergrund ist die laufende Anfragebeantwortung (siehe News-Beitrag zur Petition vom 14.03.2025: „Im Interesse von euch, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wurde bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Seewalchen nochmals um Konkretisierung bzw. nähere Details angefragt. Die letzte Stellungnahme war sehr allgemein gehalten.“
Interessierte können an diesem öffentlichen Termin teilnehmen.
Beste Grüße
Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg -
Nachfrage um Konkretisierung an die Gemeinde
ajankohtana 14.3.2025Hallo,
im Interesse von euch, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wurde bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Seewalchen nochmals um Konkretisierung bzw. nähere Details angefragt. Die letzte Stellungnahme war sehr allgemein gehalten.
Ihr findet unten den Originaltext dieser Nachfrage. Natürlich bekommt ihr wieder eine Information, sobald es News gibt.
Schönes Wochenende!
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Date: Fr., 14. März 2025 um 17:03 Uhr
Subject: Re: Stellungnahme Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
To: Binder Marion (Gemeinde Seewalchen)
Guten Tag Fr. Binder,
vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.
Wir erlauben uns – im Sinne der rund 200 Unterstützerinnen und Unterstützer – dazu noch um etwas konkretere Erklärungen zu bitten:
1. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass im Bereich Weinberg (BBP Nr. 67 „Haining 3“) ein Bebauungsplan erlassen wurde.
2. Im Zentrum der Petition steht genau die Anregung, entsprechende Bebauungspläne (auch in Unterbuchberg, Buchberg und übrigen Haining) zu erlassen. Ob der hohen Unterstützeranzahl ist schon geboten, hier diesen Menschen im Rahmen der Beantwortung konkret (auch die politischen Überlegungen) mitzuteilen, weshalb dieser Anregung nur zu einem kleinen Teil entsprochen wurde (eben nur am Weinberg). Aus welchen Gründen/Überlegungen wurden in den weiteren gegenständlichen Ortschaften jedoch keine solchen Maßnahmen getroffen? Die faktische und örtliche Situation ist ja doch recht gut vergleichbar.
Oder anders gesagt: Weshalb müsste in den übrigen Bereichen eine Einzelperson die Kosten tragen, wo doch ein breites öffentliches Interesse gegeben ist?
3. Können Sie uns bitte ergänzend basierend auf der aktuellen Rechtslage mitteilen, auf welchen gewidmeten Grundflächen in den Ortschaften Unterbuchberg, Buchberg und Haining neue Immobilienprojekte mit mehr als 3 selbstständigen Wohneinheiten zulässig sind.
Da sich die Petition ursprünglich ja an den Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A. richtete, dürfen wir Sie zugleich darum ersuchen, Ihre geschätzte Rückmeldung samt dieser Nachfrage an die Gemeinderäte weiterzuleiten.
Vielen Dank für die geschätzte Rückmeldung und Unterstützung, die wir dann wie zuletzt via dem OpenPetition System veröffentlichen bzw. an alle Unterstützer, die eine Mailadresse hinterlegt haben, weitergeben werden.
Freundliche Grüße
im Namen der Unterstützer der Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht"