Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht

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Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A.

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  1. Aloitti 2023
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 30.11.2023
  4. Dialogi
  5. Osittainen menestys

Vetoomus on osoitettu: Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A.

Das Orts- und Landschaftsbild der Ortschaften Unterbuchberg, Buchberg und Haining ist seit Jahrzehnten geprägt von (Einfamilien-)Häusern, land- bzw. forstwirtschaftlichen Höfen sowie einzelnen gewerblich genutzten Gebäuden. 
Dieses Orts- und Landschaftsbild soll bestmöglich erhalten bleiben.
Mit meiner Unterschrift ersuche ich die Gemeinde Seewalchen als zuständige Baubehörde, für Unterbuchberg, Buchberg und Haining (präventiv) baurechtliche Maßnahmen (z.B. Erlass eines Bebauunsgplanes) zu setzen, die die Errichtung neuer Gebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten verbieten.
Meine Anregung bezieht sich ausdrücklich NICHT auf bereits bestehende Gebäude, die in Zukunft genutzt/ausgebaut werden.

Perustelut

Mit der allgemein hohen Nachfrage nach Grundflächen bzw. Wohnobjekten mit „Seeblick“ bzw. in Seenähe ergeben sich wirtschaftliche Geschäftsinteressen für neue und v.a. „größere“ Immobilienprojekte. Konkret: Es besteht die Gefahr, dass Bauträger darauf spekulieren möglichst viele Wohneinheiten auf möglichst wenig Grund zu errichten und möglichst gewinnbringend zu vermarkten. Dies unter Ausnutzung entsprechender Expertise im Baurecht. Die geforderten Preise sind für Viele nicht leistbar.
Es gibt Bereiche, wo dies aktuell genehmigungsfähig ist – siehe ein laufendes Projekt in Buchberg, wo anstelle eines Einfamilienhauses nach dem Abriss auf derselben Grundfläche 6 (!) neue Wohneinheiten entstehen sollen (innerhalb der naturschutzrechtlichen 500m-Seeuferschutzzone). 
Durch derartige Projekte kann es Auswirkungen auf das Ortsbild (siehe z. B. Mondseeberg), die bestehende Infrastruktur (Verkehr, Oberflächenwasser, Abwasser) und das gesellschaftliche Gefüge der Dörfer geben.
Daher wird vom Verein Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg eine "Petition" an die Gemeinde als Baubehörde organisiert. Die Petition spiegelt ausdrücklich NICHT eine bestimmte Meinung des Vereins oder dessen Mitglieder zu dem Thema wieder (der Verein "überbringt" die Petition lediglich).
Als mögliche "Gegenmaßnahme" steht konkret der Erlass eines Bebauunsgplanes, der max. 3 Wohneinheiten je Bauplatz erlaubt, im Raum.
Selbstverständlich sollen bereits bestehende bzw. genehmigte Gebäude dadurch nicht “beeinträchtigt” werden (es geht um neue Immo-Projekte).
Mit einer solchen Beschränkung wären "Großprojekte" mit mehr als 3 Wohneinheiten unzulässig.
Ziel ist es, für unsere Nachkommen die aktuelle (Bau-)Struktur bestmöglich zu erhalten - und “pompöse Prestige-Projekte” zu vermeiden.
Bei der Petition geht es jedenfalls nicht um ein “pauschales Verhindern” neuer Bauten, sondern um eine Einflussnahme auf die Art und Weise der künftigen Bebauung in unserer Heimat.
Alle Menschen können - selbstverständlich auf freiwilliger Basis - diese Petition unterstützen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 26.07.2023
Keräys päättyy: 25.10.2023
Alue: Seewalchen am Attersee
Aihe: Rakennus

Uutiset

  • Geschätzte Unterstützerinnen,
    geschätzte Unterstützer!

    Wunschgemäß haben sich die Gemeinderäte von Seewalchen a. A. nochmals mit unserer Petition auseinandergesetzt (siehe letzte Aussendung).
    Das Ergebnis ist im Sitzungsprotokoll vom 15.05.2025 dokumentiert. Dieses ist online abrufbar und befindet sich im Anhang.

    Hier der relevante Auszug:
    ***
    Tagesordnungspunkt 4.1. Petition der Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg - "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht" und Anfrage zu Bebauungsplänen
    Berichterstatter: Bgm. Gerald Egger, MBA
    Sachverhalt:
    Im Jahr 2023 wurde von der Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg die Petition „Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht“ eingereicht. In dieser Petition wurde die Erstellung bzw. Verordnung von Bebauungsplänen für die Ortsteile Buchberg, Unterbuchberg und Haining gefordert, um das Ortsbild der Region langfristig zu erhalten und zu gestalten.
    Am 29. Dezember 2024 ging eine weitere Anfrage der Dorfgemeinschaft bei der Gemeinde ein, in der nach dem Stand der Ausarbeitung von Bebauungsplänen für die genannten Ortsteile gefragt wurde.
    In der Antwort der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2024 der Bebauungsplan Nr. 67 „Haining 3“ im Bereich „Weinberg“ verordnet wurde. Für die Ortsteile Buchberg, Unterbuchberg und Haining sind derzeit jedoch keine weiteren Bebauungspläne vorgesehen oder in Planung.
    Da die Petition ursprünglich an den Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee gerichtet war, wird angeregt, den Schriftverkehr, einschließlich der E-Mail vom 29.Dezember 2024, dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Dies soll zur weiteren Information und transparenten Kommunikation über den aktuellen Stand der Anfrage dienen.
    Antrag:
    Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
    Beschluss: wurde einstimmig zur Kenntnisnahme
    Anlagen: Anfrage Dorfgemeinschaft, Antwortschreiben Marktgemeinde Seewalchen/A
    ***

    Seitens der Überbringer der Petition gehen wir davon aus, dass die Möglichkeiten nun ausgeschöpft sind. Es liegt am (politischen) Willen, ob bzw. was in Richtung Ortsbild-Wahrung in Zukunft geschieht. Was genau mit einer „zustimmenden Kenntnisnahme“ zu erwarten ist wird die Zukunft zeigen.
    Jedenfalls gelungen ist die Aufmerksamkeitsmachung auf die Thematik, und für all Unterschriftsleistenden, das Bewusstsein, ein Teil davon gewesen zu sein.

    Danke an für die Zukunft alles Gute.
  • Die Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht" und Anfrage zu Bebauungsplänen wird zu Tagesordnungspunkt 4.1. neuerlich im Gemeinderat behandelt.

    Termin: 15.05.2025, Beginn 19:00
    Ort: Rathaussaal, Rathausplatz 1, 4863 Seewalchen am Attersee

    Hintergrund ist die laufende Anfragebeantwortung (siehe News-Beitrag zur Petition vom 14.03.2025: „Im Interesse von euch, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wurde bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Seewalchen nochmals um Konkretisierung bzw. nähere Details angefragt. Die letzte Stellungnahme war sehr allgemein gehalten.“

    Interessierte können an diesem öffentlichen Termin teilnehmen.

    Beste Grüße
    Dorfgemeinschaft Haining-Buchberg
  • Hallo,
    im Interesse von euch, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wurde bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Seewalchen nochmals um Konkretisierung bzw. nähere Details angefragt. Die letzte Stellungnahme war sehr allgemein gehalten.
    Ihr findet unten den Originaltext dieser Nachfrage. Natürlich bekommt ihr wieder eine Information, sobald es News gibt.
    Schönes Wochenende!

    ---
    Date: Fr., 14. März 2025 um 17:03 Uhr
    Subject: Re: Stellungnahme Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
    To: Binder Marion (Gemeinde Seewalchen)

    Guten Tag Fr. Binder,

    vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.

    Wir erlauben uns – im Sinne der rund 200 Unterstützerinnen und Unterstützer – dazu noch um etwas konkretere Erklärungen zu bitten:

    1. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass im Bereich Weinberg (BBP Nr. 67 „Haining 3“) ein Bebauungsplan erlassen wurde.
    2. Im Zentrum der Petition steht genau die Anregung, entsprechende Bebauungspläne (auch in Unterbuchberg, Buchberg und übrigen Haining) zu erlassen. Ob der hohen Unterstützeranzahl ist schon geboten, hier diesen Menschen im Rahmen der Beantwortung konkret (auch die politischen Überlegungen) mitzuteilen, weshalb dieser Anregung nur zu einem kleinen Teil entsprochen wurde (eben nur am Weinberg). Aus welchen Gründen/Überlegungen wurden in den weiteren gegenständlichen Ortschaften jedoch keine solchen Maßnahmen getroffen? Die faktische und örtliche Situation ist ja doch recht gut vergleichbar.
    Oder anders gesagt: Weshalb müsste in den übrigen Bereichen eine Einzelperson die Kosten tragen, wo doch ein breites öffentliches Interesse gegeben ist?
    3. Können Sie uns bitte ergänzend basierend auf der aktuellen Rechtslage mitteilen, auf welchen gewidmeten Grundflächen in den Ortschaften Unterbuchberg, Buchberg und Haining neue Immobilienprojekte mit mehr als 3 selbstständigen Wohneinheiten zulässig sind.

    Da sich die Petition ursprünglich ja an den Gemeinderat der Marktgemeinde Seewalchen a. A. richtete, dürfen wir Sie zugleich darum ersuchen, Ihre geschätzte Rückmeldung samt dieser Nachfrage an die Gemeinderäte weiterzuleiten.

    Vielen Dank für die geschätzte Rückmeldung und Unterstützung, die wir dann wie zuletzt via dem OpenPetition System veröffentlichen bzw. an alle Unterstützer, die eine Mailadresse hinterlegt haben, weitergeben werden.


    Freundliche Grüße

    im Namen der Unterstützer der Petition "Wahrung des Ortsbildes der Buchberger Bucht"

Väittely

Das Argument der "verdichteten und komprimierten Bauweise" greift in der Gegend zu kurz, weil aller Voraussicht nach diese Bauflächen nicht für tatsächliche Hauptwohnsitzzwecke genutzt werden. Die Preise steigen durch solche Prestige-Projekte möglicherweise weiter, weil dadurch das Angebot an leistbarem Wohnraum nicht erhöht wird.

Gerade um die Verbauung einzudämmen muss komprimiert gebaut werden also eher mehr als weniger Einheiten pro m² sonst werden die Preise noch mehr explodieren bzw immer noch mehr Flächen verbaut alles andere bzgl der Preise ist eine reine Angebots Nachfrage Thematik

Auta vahvistamaan kansalaisosallistumista. Haluamme tuoda huolesi kuuluviin ja pysyä samalla riippumattomina.

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