16.11.2021, 20:10
Liebe UnterstützerInnen,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass vom Bundesverwaltungsgericht Wien sämtliche Einwendungen des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au sowie der Stadtgemeinde Melk als unzulässig zurückgewiesen wurden. Eine Möglichkeit zur mündlichen Verhandlung wurde nicht eingeräumt.
Anfang Dezember findet ein Termin mit dem Rechtsbeistand RA Dr. List, den Sachverständigen und den Vorstandsmitgliedern des Vereins zur Abklärung der weiteren Schritte statt.
Wir stehen zu unserem Wort und gehen in die nächste Instanz. Selbstverständlich halten wir Sie über die weitere Vorgehensweise auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Obfrau Karin Selhofer