Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer des Vereins Bürgerinitiative Ritter-der-Au!
Mit 24.10.2024 – 11:27 erging das Erkenntnis des BVwG.
Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben und es wurden Auflagen demensprechend ergänzt. Da das Erkenntnis allerdings 150 Seiten hat, muss dies durch unsere freundliche Rechtsvertretung noch im Detail geprüft werden. Ein diesbezüglicher Arbeitstermin ist geplant, die 6-wöchige Frist für eine außerordentliche Revision an den VwGH endet in der KW 49.
Hiermit möchten wir auch die Gerüchte dementieren, dass eh schon alles vorbei ist und die Jungbunzlauer Austria AG nicht bauen wird! DAS IST NICHT RICHTIG! Was seitens Jungbunzlauer geplant ist oder nicht entzieht sich unserer Kenntnis und wir ersuchen Sie eindringlich, keinen Gerüchten Glauben zu schenken. Hier gibt es keinerlei offizielle Informationen!
Leider ist nach diesen vielen Jahren die Aufmerksamkeit zurückgegangen und wir appellieren deshalb an Sie, uns weiterhin zu unterstützen. Die Bürgerinitiative arbeitet so lange, bis alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und es zu einer endgültigen Entscheidung gekommen ist. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange das dauern wird, möglicherweise auch noch weitere Jahre!
Wir sind deshalb auch weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Näheres dazu finden Sie unter: www.ritter-der-au.at/
Danke, dass Sie uns weiterhin die Treue halten, unserer Arbeit vertrauen und uns unterstützen! Wir werden Sie selbstverständlich laufend über die nächsten Schritte informieren!
Mit besten Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au
Liebe Unterstützer:innen des Vereins Bürgerinitiative der Au,
auf diesem Wege möchten wir uns sehr herzlich für jedwede Unterstützung – sei es mit Fotos, positiven Gedanken, emotional und vor allem auch vor Ort beim BVwG – sehr herzlich bedanken.
Es waren sehr anstrengende Wochen, da wir uns seit Ende Jänner sehr intensiv auf diese Verhandlungstage vorbereitet haben. Wir haben vor Gericht Höhen und Tiefen erlebt, Strenge und Lachen, Unverständnis und Emotionen und vieles vieles mehr. Aber vor allem waren diese Tage sehr lehrreich.
Für alle, die nicht dabei sein konnten, ein kurzer Einblick in die beiden Verhandlungstage (06.03.2024 und 11.03.2024)
Es sei gesagt, dass diese mündliche Verhandlung vor dem BVwG viel objektiver abgelaufen ist, als bei der UVP-Verhandlung 2020 in Wieselburg.
Wir haben zu allen u.a. Fachbereichen unsere Stellungnahme schriftlich (fristgerecht mit 4.3.2024) bei Gericht eingebracht.
Diese Stellungnahme wird vollumfänglich berücksichtigt.
Die Fachbereiche Verfahrenstechnik, Luftreinhaltung und Geruch, Landschaftsbild und Naturschutz waren unser Hauptbereiche und haben auch die meiste Zeit in Anspruch genommen. Hier haben wir sehr viel auch nochmals vor Ort eingebracht.
Der Fachbereich Verfahrenstechnik wurde vom hohen Gericht – trotz Schließung am ersten Verhandlungstag – nochmals geöffnet, da die Projektwerberin Jungbunzlauer Austria AG Unterlagen auch vor dem Senat nicht offen dargelegt hat. Mit dem Argument, es seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wurden diese lediglich dem vom BVwG bestellten Sachverständigen zur Beurteilung überlassen.
Diese mussten jedoch nun zwingend auch dem hohen Gericht vorgelegt werden. Die Projektwerberin hat daraufhin eine Akteneinsicht durch die Beschwerdeführer abgelehnt, auch darüber entscheidet nun das hohe Gericht.
Zu allen Fachbereichen, wo wir während der Verhandlungstage eventuell nur wenig oder nichts Weiteres einbringen konnten, ist dennoch alles dem Akt beigelegt und wird in die Beurteilung mit einfließen.
Zusammenfassend sei festgehalten: Das Gericht kann generell nur auf Basis der gültigen Rechtslage entscheiden. Nach Einschätzung der List Rechtsanwalts GmbH kann es möglicherweise bis Herbst dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.
In diesem Sinne, bleibt uns gewogen und wir freuen uns auch über jede einzelne Spende, da wir sowohl unseren Sachverständigen für seine Expertise (Gutachten und 2 Verhandlungstage vor Gericht) als auch weiterhin monatlich unseren Rechtsbeistand bezahlen müssen.
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376 – unter Verwendungszweck bitte SPENDE anführen. DANKESCHÖN!
Beste Grüße
Barbara Gasner
Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ (Berthold Brecht)
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au!
Unsere Petition "Nein zur Industrieanlage im Augebiet der Donau" ist mit Ende Jänner abgelaufen und konnte leider auch nicht mehr verlängert werden.
Diese war ursprünglich zur Übergabe an die BH Melk, die NÖ Landesregierung und die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden gedacht. Wie Sie wissen, hat unser Entgegenhalten allen Vorhersagen getrotzt und wir kämpfen seit mittlerweile 7 Jahren gegen diese Industrieanlage im Ausmaß von rd. 32ha. Und ja, aus unserer Sicht durchaus erfolgreich, denn sonst würde diese bereits seit 2020 in Betrieb sein.
Auch wenn es nicht mehr zur Übergabe Ihrer Unterschriften im angedachten Sinne kommt, möchten wir diese Plattform dennoch weiterhin betreiben, alleine um Sie am Laufenden halten zu können.
Eine Information zu den vergangenen zwei Verhandlungstagen vor dem BVwG (06.03.2024 und 11.03.2024) folgt in Kürze.
Bis dahin - danke, dass es Sie gibt. Bitte werden Sie nicht müde von uns zu erzählen, uns weiterhin zu unterstützen und an unser Tun zu glauben. Wir bleiben am Ball! www.ritter-der-au.at/
Mit besten Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
ritter-der-au@gmx.at
***
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Verwendungszweck "SPENDE"
DANKESCHÖN!
***
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer des Vereins Bürgerinitiative Ritter der Au!
Unsere Petition "Nein zur Industrieanlage im Augebiet der Donau" ist mit Ende Jänner abgelaufen und konnte leider auch nicht mehr verlängert werden.
Diese war ursprünglich zur Übergabe an die BH Melk, die NÖ Landesregierung und die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden gedacht. Wie Sie wissen, hat unser Entgegenhalten allen Vorhersagen getrotzt und wir kämpfen seit mittlerweile 7 Jahren gegen diese Industrieanlage im Ausmaß von rd. 32ha. Und ja, aus unserer Sicht durchaus erfolgreich, denn sonst würde diese bereits seit 2020 in Betrieb sein.
Auch wenn es nicht mehr zur Übergabe Ihrer Unterschriften im angedachten Sinne kommt, möchten wir diese Plattform dennoch weiterhin betreiben, alleine um Sie am Laufenden halten zu können.
Eine Information zu den vergangenen zwei Verhandlungstagen vor dem BVwG (06.03.2024 und 11.03.2024) folgt in Kürze.
Bis dahin - danke, dass es Sie gibt. Bitte werden Sie nicht müde von uns zu erzählen, uns weiterhin zu unterstützen und an unser Tun zu glauben. Wir bleiben am Ball! www.ritter-der-au.at/
Mit besten Grüßen
Barbara Gasner
Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
ritter-der-au@gmx.at
im Beschwerdeverfahren betreffend die Genehmigung des Vorhabens der „Zitronensäureproduktion am Standort Bergern inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Begleitmaßnahmen im Verwaltungsbezirk Melk in den Standortgemeinden Zelking-Matzleinsdorf, Leiben und Pöchlarn" der Jungbunzlauer Austria AG, der Netz Niederösterreich AG und der Gemeinde Zelking-Matzleinsdorf wurde folgende mündliche Verhandlung anberaumt.
Ort:
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
1030 Wien, Erdbergstraße 192-196
Hauptsitz Wien
Saal 02
Datum: 06. 03. 2024
Zeit: jeweils 09:00 Uhr (Einlass 08:30 Uhr)
Sollte mit diesem Verhandlungstag nicht das Auslangen gefunden werden, wird die mündliche
Verhandlung am Montag, 11.03.2024 und Dienstag, 12.03.2024 fortgesetzt.
Diese Verhandlung ist öffentlich, wir freuen uns auf Ihr Interesse und eine rege Teilnahme!
Mit besten Grüßen
Barbara Gasner
stv. Obfrau Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Seit gestern ist es offiziell – Wir haben vor dem VwGH (Höchstgericht) gewonnen!
Was bedeutet das?
Fast zurück an den Start für die Jungbunzlauer Austria AG und einen sofortigen Baustopp!
Der VwGH hat dem BVwG "Rechtswidrigkeit" und "Verkennung der Rechtlage" attestiert.
Das Verfahren wird nunmehr vor dem BVwG fortgesetzt und es müssen die Ermittlungstätigkeiten in den essentiellen Fachbereichen, vor allem in Bezug auf die relevanten Schutzgüter iSd UVP-G 2000 wie Klima, Luft, Lärm, Schall, Wasser, Geruch, Naturschutz, Landschaft, etc. einem rechtstaatlichen Verfahren zugeführt werden. Jede Bautätigkeit in Bezug auf die Zitronensäureproduktionsanlage ist daher ab sofort, hoffentlich für immer, verboten.
Dies ist ein riesiger Meilenstein in unserem Tun. Jetzt heißt es weiterarbeiten und auf den Termin der mündlichen Verhandlung vor dem BVwG warten, der uns ja verwehrt blieb.
Es gibt noch Gerechtigkeit und Hartnäckigkeit zahlt sich aus.
Im Anhang erhält ihr einen offenen Brief an die Rechtsanwaltskanzlei Krömer (Anwalt von Jungbunzlauer) zu eurer Information.
Wir warten seit August 2022 auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend unserer außerordentlichen Revision - sobald diese bei uns einlangt, informieren wir euch über das Ergebnis.
Mit ritterlichen Grüßen
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Obfrau Karin Selhofer
Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat unsere Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zur Entscheidung abgetreten. Wir mussten innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Revision beim VwGH einreichen, welche zeitgerecht durch unsere freundliche Rechtsvertretung, die List Rechtsanwalts GmbH – in Zusammenarbeit mit unserem Vereinsvorstand – erfolgt ist.
Unsere Revision umfasst knapp 90 Seiten ohne Beilagen. Der VwGH muss nun den Sachverhalt prüfen. Ziel ist, eine mündliche Verhandlung beim BVwG (Bundesverwaltungsgericht) zu erreichen. Das BVwG hatte uns diese nicht gewährt und ausschließlich anhand der Unterlagen entschieden.
Über die Entscheidung des VvGH werden wir Sie selbstverständlich wieder in Kenntnis setzen. Wir (die Bürgerinitiative und unser Rechtsbeistand) sehen dieser positiv entgegen.
Was tut sich am Aufeld? Seit Mitte April 2022 konnten von Mitgliedern des Vereins der Bürgerinitiative Ritter der Au bzw. betroffenen Bürger:innen keine nennenswerten Bautätigkeiten oder Änderungen wahrgenommen werden.
Als Vereinsvorstand arbeiten wir selbstverständlich ehrenamtlich für dieses wichtige Anliegen. Wir freuen uns aber auch weiterhin über Ihre Unterstützung, um sowohl die wieder angefallenden Gutachten unserer Sachverständigen als auch unseren Rechtsbeistand finanzieren zu können.
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au, IBAN AT54 5300 0030 5401 1376
Beim Verwendungszweck bitte SPENDE anführen und, wer will, seinen Namen.
Danke, dass Sie uns die Treue halten, an unser Projekt glauben und unserer Arbeit vertrauen!
Karin Selhofer
Obfrau Bürgerinitiative Ritter der Au
Die Bagger fahren, Jungbunzlauer Austria AG beginnt mit den Erdbewegungen.
• Dürfen die das?
Leider JA! In der höchstgerichtlichen Instanz gibt es keine aufschiebende Wirkung mehr.
• Soll uns das beunruhigen?
NEIN! Warum? Weil unsere Beschwerde beim VfGH anhängig ist und letztendlich das Gericht entscheidet.
In diesem Sinne, glauben Sie weiter an uns!
Mit freundlichen Grüßen
Verein Bürgerinitiative Ritter der Au
Obfrau Karin Selhofer