324 Unterschriften
Petition richtet sich an: Oö. Landesregierung
Diese Petition wurde von der Transparenzinitiative Windpark Stiftinger Forst initiiert - unserer Forderungen sind:
Festlegung einer verbindlich verordneten Ausschlusszone für die Errichtung von Windkraftanlagen im Weinsberger Wald im Gemeindegebiet von Königswiesen und St. Georgen/Walde im Rahmen der Festlegung von Sensibilitätszonen für Windkraft durch die Oö. Landesregierung.
Sicherung der unberührten Wald- und Naturlandschaft, der Tier- und Pflanzenwelt und des charakteristischen Landschaftsbildes - keine Verschandelung des Mühlviertler Wald- und Hügellandes durch profitable Windindustrieprojekte mit überdimensionalen, monströsen Windrädern!
Bewahrung des „Lebensraums Mühlviertel“ für die Bewohner der Region, deren einziges Kapital die Unberührtheit und die Schönheit der Landschaft ist. Gesundheit, Wohlergehen und Lebensqualität der Bevölkerung und Schutz der Natur geht vor Profit!
Bewahrung des Weinsberger Waldes als Natur- und Erholungsraum für die Bewohner der Region sowie für die zahlreichen Erholungssuchenden aus dem oberösterreichischen Zentralraum und aus dem städtischen Bereich für uns und für die nachfolgenden Generationen!
Bewahrung der Tourismusregion Mühlviertler Alm als Urlaubsmagnet mit ungestörtem Landschaftsbild zum Wanderreiten, Langlaufen, Pferdeschlittenfahren, Radfahren, Mountainbiken, Wandern, Waldbaden und Relaxen in unberührter Natur- und Waldlandschaft.
Begründung
Der Stiftinger Forst ist Teil des Weinsberger Waldes, der Waldgebiete in den oö.Gemeinden Königwiesen und St. Georgen/Walde umfasst und mit dem Freiwald (Windhaag, Sandl, Weitersfelden, Liebenau) ein Großwaldgebiet sowie eine Kultur- und Naturlandschaft von herausragender Bedeutung für Mitteleuropa darstellt. Das Waldgebiet hat große Bedeutung für Klima, Luftfilterung, CO2-Bindung, Wasserspeicherung und Grundwasserbildung, als Lebensraum für Wildtiere mit großräumigen Aufenthaltsbereichen (Luchs, Elch, etc.).
Das Landschaftsbild wird von waldbedeckten Hochebenen geprägt, die von Siedlungsflächen in sonnenexponierten Lagen unterbrochen werden. Durch die Höhenlage ergeben sich weitreichende Ausblicke und Sichtbeziehungen in Landschaftsräume mit abwechslungsreichem Landschaftsbild.
Eng damit verbunden ist auch der hohe Erholungswert des Waldes und der Landschaft sowohl für die Bewohner der Region als auch für Erholungssuchende aus dem oberösterreichischen Zentralraum und dem urbanen Bereich, der sich Großteils auf ein attraktives Landschaftsbild begründet. Davon maßgeblich berührt ist auch die touristische Bedeutung propagiert durch das Tourismuskonzept Mühlviertler Alm.
Im Stiftinger Forst ist die Errichtung von 10 Windrädern der Type VESTAS 172-7.2MW geplant. Mit einer Gesamthöhe von etwa 260 m in exponierter Lage überragen die geplanten Windräder den Waldbestand um das 8- bis 10-fache. Bauwerke dieser Dimension, die zudem aufgrund der sich in Bewegung befindlichen Rotorblätter besonders ins Blickfeld rücken, lassen sich in der Landschaft strukturell nicht einordnen. Der gewohnte Rahmen der Maßstäblichkeit und Proportionalität der Natur- und Kulturlandschaft wird gesprengt.
Das Erscheinungsbild einer weiten, unzerschnittenen und somit Naturnähe vermittelnden Waldlandschaft erfährt eine industrielle Überprägung und verliert damit nicht nur ihren Charakter, sondern auch ihren Erholungswert und ihre Wohlfahrtswirkung. Eine sehr hohe Eingriffswirkung trifft auf eine Landschaft mit sehr hoher Sensibilität. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit, die durch Maßnahmen nicht vermindert werden kann. Somit verbleiben sehr hohe Auswirkungen auf die Naturlandschaft, die die Unverträglichkeit des Projektes aus der Sicht des Landschaftsschutzes begründen.
Die Gemeinden Königswiesen und St. Georgen haben nach einer vom Projektbetreiber in Aussicht gestellten Zahlung von insgesamt jährlich € 240.000,-- die Zustimmung zum Projekt erteilt, ohne die Auswirkungen des Projektes auf die Bewohner, die Landschaft, die Natur und die Flora und Fauna zu beurteilen. Die Zustimmung wurde überdies erteilt, ohne eine Volksbefragung durchzuführen, die von fast 600 Gemeindebürgern (ca. 25% der Wahlberechtigten) in Königswiesen verlangt wurde.
Im Freiwald im Gemeindegebiet von Sandl würde kürzlich ebenfalls die Errichtung von 22 Windturbinen beantragt. Mittlerweile wurde das Projektgebiet von der Oö. Landesregierung wegen der einzigartigen Naturlandschaft sowie des äußerst sensiblen Tier- und Vogelbestandes zum Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen erklärt. Weitere Windparkprojekte sind in den Wäldern um Rainbach, Windhaag, Grünbach und Schenkenfelden geplant, was zu einer großflächigen Zerstörung von Natur, Landschaft und Erholungsraum für uns und unsere nachfolgenden Generationen führen wird.
Nach fachlicher Einschätzung der Oö. Umweltanwaltschaft handelt es sich auch beim Stiftinger Forst und den angrenzenden Arealen des Weinsberger Waldes um ein Gebiet, das nicht nur den engeren Lebensraum des Luchses mit einschließt, und daher als „faktisches FFH-Gebiet bzw. potenzielles Europaschutzgebiet zu werten ist. Der Stiftinger Forst ist nachweislich auch ein sensibler Vogel-Lebensraum mit hoher Bestandsdichte an gefährdeten Vogelarten. Dies wurde durch vogelkundliche Erhebungen im Sommer 2024 neuerlich bestätigt. Der Weinsberger Wald muss demnach ebenfalls zu einer Ausschlusszone erklärt werden!
Gemäß Expertise der Oö. Umweltanwaltschaft vom 31. Mai 2024 liegen eindeutige fachliche Versagensgründe für einen Windpark im Stiftinger Forst vor. Diese negative Stellungnahme war dem Projektwerber im Zeitpunkt der Antragstellung bekannt.
Vermutlich gerade deshalb, weil der Weinsberger Wald für die Festlegung als Ausschlusszone für Windkraftanlagen in Betracht kam, wurde am 27. Juni 2024 der Genehmigungsantrag gestellt, offensichtlich um dieser Zonenfestlegung zuvorzukommen.
In einer Resolution an die Oö. ÖVP-Landesregierung haben wir unsere Bedenken gegen das Windenergieprojekt im Stiftinger Forst und unsere Forderungen zum Erhalt des Weinsberger Waldes ausführlich dargelegt. Unsere Forderungen blieben unberücksichtigt!
Deshalb ersuchen wir Euch um Eure zahlreiche Unterstützung zur Festlegung der Ausschlusszone – vielen Dank!
Web: https://www.transparenzinitiative-kw-sg.at/ und https://www.ooe-umweltanwaltschaft.at
Telegram: https://t.me/+bRtKkhxv6gVhNDhk
WhatsApp :https://whatsapp.com/channel/0029VajTs7F7T8bPmqpI4g40
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Petition gestartet:
30.12.2024
Petition endet:
29.06.2025
Region:
Oberösterreich
Kategorie:
Umwelt
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Neue SprachversionNeuigkeiten
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Änderungen an der Petition
vor 2 Tagen -
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vor 3 Tagen -
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Debatte
Für zumindest ein Schutzgut (Landschaft) und einen weiteren Schutzgut-Teilaspekt (Säugetiere) liegen eindeutige fachliche Versagensgründe für einen Windpark im Stiftinger Forst auf dem Tisch. Die unglückliche Standortwahl ist ein gleichsam offensichtlicher wie grundlegender Mangel des beabsichtigten Vorhabens. Eine positive Beurteilung der Umweltverträglichkeit seitens der Oö. Umweltanwaltschaft kann nicht in Aussicht gestellt werden (Stellungnahme Seite 16)
Noch kein CONTRA Argument.
Warum Menschen unterschreiben
Weil ich nichts von Windrädern halte. Für die Produktion der Rotorblätter wird sehr viel Balsaholz benötigt. Diese Plantagen werden dementsprechend „behandelt“ um schnellstmöglich ernten zu können. Desweiteren sind diese Rotorblätter nach ca. 20 Jahren Nutzung Sondermüll, weil die verbauten Komponenten nicht mehr recycelt werden können.
Um die natürlichen Lebensräume für Tiere, Pflanzen und die nächsten Generationen zu erhalten. Außersem verändern die Windräder als auch hohe Vaiten die natürliche Luftströmung.
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Ressourcen Verschwendung
halte nichts von Windrädern
Bedenkliche Entsorgung wen nicht mehr benötigt und und ….