30.09.2019, 04:23
Sehr geehrter Herr Mag. Ablinger, sehr geehrter Herr Fachgruppenobmann,
Diese Woche findet eine Neuverhandlung zur Standplatzverordnung Makartplatz statt. Mein Vorschlag zur Neuregelung liegt dem Straßenverkehrsamt und der Kammer vor. Die bisherigen neun Stellplätze müssen erhalten bleiben!
Schon 1988 wurde versucht, die Stellplatzanzahl von neun auf sieben zu reduzieren. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in VfSlg 11.915 dazu klar geäußert, auch unter konkreter Bezugnahme auf den Makartplatz:
‚Selbst wenn sich eine Verkleinerung des einen oder anderen Standplatzes als zweckmäßig erweisen würde, könnte eine solche Maßnahme im Hinblick auf das … "krasse Mißverhältnis" zwischen der Zahl der Standplätze und dem Bedarf an solchen nur bei gleichzeitiger Schaffung von Ersatz (an Standplätzen oder Auffahrmöglichkeiten) getroffen werden.’
Dank des VfGH-Erkenntnisses hatten wir bisher neun Stellplätze, bis zu Ihrer jüngsten Reduzierung auf knapp die Hälfte. Deshalb meine dringende Bitte: Respektieren Sie Sinn und Spruch des Höchstgerichts und insbesondere auch den Bedarf der Unterzeichner dieser Petition.
www.openpetition.eu/at/petition/online/fuer-den-erhalt-des-taxigewerbes-in-salzburg
Mit freundlichen Grüßen
Michael Haas