Občianske práva

Eine Meldepflicht für Saatgut-Engagierte könnte der Sortenvielfalt beträchtlich schaden

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Europäische Kommission

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01. 01. 2024, 21:57

Sehr geehrte UnterzeichnerInnen,
Als ob es mit der Deregulierung der Gentechnik und der Rechtsreform bei der Saatgutvermarktung nicht schon genug Gefährdung der Kulturpflanzenvielfalt gäbe: Derzeit wird auch das Pflanzengesundheitsrecht geändert.
Zuerst Infos zum Stand der Meldepflicht, und am Ende dieser Nachricht zwei Links zu Petitionen gegen die Vorschläge zur Rechtsreform bei der Saatgutvermarktung und zur Deregulierung der Neuen Gentechnik.
Sie haben 2021-2022 dankenswerter Weise die Petition gegen die amtliche Meldepflicht für Vielfalts-Engagierte bei Pflanzenschutzbehörden unterzeichnet. Kürzlich hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Darin ist immer noch keine Ausnahme zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt vorgesehen!
Im Änderungsvorschlag bleibt es dabei: Berufsmäßig engagierte Vielfalts-ErhalterInnen müssen sich amtlich anmelden und eine Reihe von Verwaltungsaufgaben erfüllen, wenn sie Saat- und Pflanzgut seltener Sorten von Tomaten, Bohnen und einiger anderer Gemüsearten oder Reiser von seltenen Obst- und Nußsorten an Hobbygärtner verkaufen, und wenn sie dazu einen Webshop nutzen wollen.

Sie können dafür auch ein autorisiertes Unternehmen beauftragen: Einen Risikovermeidungsplan zur Verfügung halten, Pflanzenpässe ausstellen, Rückverfolgbarkeit gewährleisten, Berichte erstellen, Kontrollen unterstützen und ggf amtlich angeordnete Vernichtung von Pflanzen mit Schadorganismen durchführen.

Bei den kleinen Partien zahlreicher Sorten und Arten würden die Kosten bei der Vielfaltserhaltung dadurch erheblich mehr ansteigen als beim Saatgut, das in großen Mengen für die Erwerbslandwirtschaft produziert wird.

Viele Betroffene könnten wegen der zusätzlichen Verwaltungsarbeit die ohnehin arbeitsintensive Erhaltung aufgeben oder gar nicht erst beruflich einsteigen. Wegen der Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Tilgung könnten seltene Vielfaltssorten einfach vernichtet werden.

Das Risiko, dass sich sog. Quarantäneschädlinge in unseren Gärten ausbreiten, ist aber gering. Wir haben keine Monokulturen, betreiben keine großen Vermehrungs- und Hybridisierungsflächen, auch nicht in anderen Klimazonen unseres Planeten, und verkaufen unser Saatgut nicht weltweit in großen Mengen für den Erwerbsanbau. Wir achten auf die Gesundheit und Widerstandskraft jeder Mutterpflanze, die wir als Samenträger für unsere seltenen Sorten ausgewählt haben.

Rückverfolgung und Tilgung sind nicht der einzige wissenschaftliche Ansatz und auch nicht Konsens im Bereich der Pflanzengesundheit. Sie bilden aber die alleinige Basis der Gesetzgebung. Zudem wird in der modernen Züchtung auf einzelne Resistenzgene gesetzt. Diese Resistenzen werden jedoch zu oft oder zu schnell durchbrochen, um eine fundierte Strategie zur Erhaltung der Pflanzengesundheit darstellen zu können. Zudem ist wissenschaftlich erwiesen, dass vitale Pflanzen auch Träger von Schadorganismen sein können, ohne dabei krank zu werden. Gesunde Pflanzen zu vernichten, nur weil sie Schadorganismen tragen, wäre falsch. Gerade die in diesen Fällen der Pflanzengesundheit zugrundeliegenden polygenen Eigenschaften sind für klimaresiliente Anbausysteme wichtig.

Einerseits belastet die EU-Kommission (aus Sorge um die Pflanzengesundheit) selbst Kleinstproduzenten von Vielfaltssaatgut mit maximalem bürokratischem Aufwand, andererseits aber will sie bei der Deregulierung gentechnisch manipulierter Pflanzen bewusst auf das Vorsorgeprinzip verzichten. Das ist so widersprüchlich, dass der Verdacht aufkommt, dass die EU in Sachen Gentechnik bewusst die Politik der Großkonzerne verfolgt - gegen den Willen der EU-BürgerInnen, die seit Jahrzehnten in allen Umfragen gegen den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft ablehnen und gentechnikfrei einkaufen. Sogar auf Haftungsregeln will die EU, anders als die USA, verzichten. Die versprochenen an den Klimawandel angepassten Gentechnik-Pflanzen gibt es weiterhin nicht, während die samenfesten Sorten mit ihrer breiten genetischen Ausstattung sich Jahr für Jahr besser anpassen können.

Eine Meldepflicht will nun auch das Saatgutrecht einführen, betroffen wären berufsmäßig in der Vielfaltserhaltung Engagierte Einzelpersonen und Kleinstbetriebe.

Die EU will sie Nachhaltigkeit zur Zulassungsbedingung machen – man ahnt, worauf es hinausläuft: Alles und jedes könnte als nachhaltig bezeichnet werden, insbesondere Produkte der Neuen Gentechnik. Kein Scherz: Im Rechtsvorschlag sind vorhandene und versprochene Gentechnikprodukte schon aufgelistet.

Das könnt Ihr tun:
Petition Gegen die Deregulierung Neuer Gentechniken www.weact.campact.de/petitions/kennzeichnung-und-regulierung-aller-gentechnik-pflanzen-erhalten
Petition zum Saatgutrecht: Hoch die Gabeln für die Vielfalt! mitmachen.arche-noah.at/de/hoch-die-gabeln
Demo am 20.1. inBerlin www.wir-haben-es-satt.de


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