Region: Rafz
Verkehr

Gemeinde Rafz: Tempo 30 während der Umleitungsphase & Alternative Sicherheitsmassnahmen prüfen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kantonspolizei Zürich, Gemeinde Rafz
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Problemstellung
Von Anfang Juli bis Ende September 2023 wird die Schaffhauserstrasse (Umfahrungsstrasse) saniert, was mit einer Totalsperrung einhergeht. Als Folge wird für mindestens drei Monate der gesamte Verkehr von Deutschland kommend durch Rafz in Richtung Wil/Eglisau umgeleitet. Zwar nur als Einbahnregime, nichtsdestotrotz muss auch so mit einem grossen Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Aufgrund der Schulzüglete (Götzen nach Tannewäg/Schalmenacker) treffen so viele SchülerInnen auf viele zusätzliche Motorfahrzeuge. Bei rund 300 SchülerInnen sind dies 1200 Strassenquerungen (Morgen, Mittag / Mittag, Nachmittag). Gemäss Informationen der Schulverwaltung sowie der Schulleitung (Infoveranstaltung vom 23. Mai) wurde seitens Schule und Gemeinde einiges versucht, die bald folgende Verkehrssituation mit verschiedenen Massnahmen zu entschärfen: Temporärer Fussgängerübergang, Reduktion auf Tempo 30, Lotsendienst. Wie sich herausgestellt hat, gehört der betroffene Strassenabschnitt dem Kanton Zürich und gesetzliche Vorgaben lassen als einziges einen Lotsendienst zu. Dieser nimmt die Arbeit ab Beginn des neuen Schuljahrs auf und wird bis Ende Umleitungsphase vor Ort sein. Dies bedeutet auch, dass sämtliche BewohnerInnen im vorhergehenden Zeitfenster (die ersten zwei Monate) mit der Situation konfrontiert werden und kein Lotsendienst bereitsteht: Ältere MitbewohnerInnen, Kinder und alle Anderen, die beispielsweise in Richtung Bahnhof oder Truubeland-Spielplatz unterwegs sind, sehen sich mit Mehrverkehr konfrontiert, der sich mit 50 Km/h durchs Dorf bewegen darf.
Gemäss Verkehrszählungsdaten vom 2022 (https://www.zh.ch/de/mobilitaet/gesamtverkehrsplanung/verkehrsgrundlagen/verkehrsdaten.html) wurden auf der Schaffhauserstrasse (Richtung Eglisau) plus der Landstrasse (vom alten Zoll her kommend) folgende durchschnittlichen Verkehrsbewegungen pro Stunde gemessen:

  • 07.00 Uhr 224 + 45 = 269
  • 08.00 Uhr 192 + 47 = 239
  • 12-00 Uhr 251 + 69 = 320
  • 15.00 Uhr 278 + 70 = 348
  • 16.00 Uhr 287 + 75 = 362

Das bedeutet eine Vervierfachung des jetzigen Verkehrs, der durch Rafz rollt.
Hiermit fordere ich:

  • Eine durch die Kantonspolizei Zürich bewilligte Temporeduktion (30 Km/h) auf der Landstrasse, sowie der Badener Landstrasse.

Beginn: Ortseinfahrt (von Lottstetten her kommend)
Ende: Ortsausfahrt (Entsorgungsgebäude)
Bewilligung durch die Kantonspolizei Zürich gesamtdauer der Umleitungsphase

  • Evaluierung einer zusätzlichen Massnahme für eine sichere Überquerung der betroffenen Strassen

Beispielsweise Machbarkeitsüberprüfung der Gemeinde Rafz bezüglich einer temporären
Fussgängerüberführung. Konkret: Standortevaluation & Offerten einholen.
Bei Machbarkeit:
Bewilligung durch die Kantonspolizei Zürich gesamtdauer der Umleitungsphase.

Begründung

Folgende Argumente veranlasen mich, eine solche Petition aufzugleisen:
Aus meiner Sicht empfindet die Gemeinde Rafz die Situation nach dem Nein der Kapo ZH soweit als zumutbar. Obwohl Gesetzesgrundlagen bestehen und sich die Gemeinde diesen fügen muss, fehlt mir der Biss, alternative Sicherheitsmassnahmen anzugehen, bzw. eine Durchsetzung der bisher eingereichten Vorschlägezu erwirken.
Als Familienvater sehe ich mich und die weiteren Eltern in der Pflicht, die kommende Situation mit den Kindern zu besprechen oder zu üben (Selbstverantwortung). Andererseits ist mir persönlicher und beruflicher Erfahrung bewusst, dass sich Kinder ohne Elternbegleitung oder je nach Gruppendynamik, anders verhalten können. Ebenfalls können ältere MitbewohnerInnen mit der Situation überfordert sein und sich durch eingeschränktes Hör- und Sehvermögen Risikosituationen ergeben. Ein weitere Faktor sind die gestressten Pendler, bei denen die Umleitung bedingt auf Verständnis stösst und vermutlich so rasch als möglich wieder aus dem Dorf rausfahren möchten.
Deshalb sehe ich die zum Einen die Gemeinde Rafz in der Pflicht, die Bemühungen um eine Entschärfung der bald eintretenden Situation wieder aufzunehmen und die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu vertreten.
Ebenfalls erwarte ich von den zuständigen Stellen der Kantonspolizei Zürich, die Interessen sowie die Sicherheitsbedenken der unterzeichnenden RafzerInnen in den Überlegungen zu berücksichtigen und eine befristete Bewilligung zu verfügen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
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