Region: Schweiz
Tierschutz

Foire De Chaindon, Es Reicht! Stoppt Die Tierquälerei!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Berner Regierungsrat Christoph Ammann

718 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

718 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.02.2019
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

27.06.2019, 16:55

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Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer

Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 nimmt der Berner Kantonstierarzt Stellung zur eingereichten Petition und hält darin fest, dass auch der VeD (Veterinärdienst) die Ansicht der Petitionäre teilt, dass der Tiermarkt "Foire De Chaidon" in dieser form nicht mehr bewilligungsfähig ist. Anstelle eines generellen Verbots verweist Herr Reto Wyss auf die Verhältnismässigkeit und versichert für die Zukunft deutliche Verschärfungen der Auflagen für die Veranstalter und MarktteilnehmerInnen.

Auch wenn wir nicht erreicht haben, dass ein Tiermarkt solchen Ausmasses abgeschafft wird, haben wir dennoch die Zusage, dass in Zukunft genauer hingesehen und bei weiteren Verfehlungen die Situation bezüglich eines Verbots neu beurteilt wird. Selbstverständlich werden wir hier ganz genau hinschauen und bitten um sofortige Benachrichtigung (am besten mit Bildern), wenn neue Missstände auftauchen.

Für die Tiere bedauern wir den Entscheid des VeD und ziehen insbesondere in Zweifel, dass es sich bei den vergangenen Verfehlungen lediglich um "Verstösse im Übertretungsbereich" handelt. Für uns ist und bleibt ein solches Feilhalten von Lebewesen Tierquälerei.

Wir bedanken uns bei allen, welche diese Petition unterstützt haben und hoffen, dass Sie uns auch in Zukunft helfen, etwas zu bewegen.

Beste Grüsse
Markus Holzer - Brennpunkt Schweiz


20.02.2019, 08:20

Liebe UnterstützerInnen

Heute wurde diese Petition schriftlich beim zuständigen Regierungsrat eingereicht und wir erwarten seine Stellungnahme mit hoffentlich griffigen Argumenten. Hier der Wortlaut des Brieftextes:

Sehr geehrter Herr Ammann
Seit 1632 findet in Reconvilier alljährlich ein Tiermarkt statt. Im Zuge seiner steigenden Popularität ist der Markt immer weiter gewachsen und zählt heute an Spitzentagen bis zu 60'000 Besucherinnen und Besucher. Neben dem wachsenden Publikumsaufmarsch haben sich auch die Bedingungen für die Haltung von (Klein)Tieren an Tiermärkten im Allgemeinen zum Glück für diese Lebewesen erheblich verbessert.
Leider scheint dies für das FOIRE DE CHAINDON nicht zu gelten bzw. zeigen die Organisatoren um Ervin Grünenwald kein Interesse daran, dass die Tiere während des Marktes artgerecht gehalten werden. Obwohl diese völlig inakzeptablen Zustände seit Jahren bekannt sind, wurde bislang nichts dagegen unternommen.
Deshalb fordern wir von der Regierung des Kantons Bern ein generelles VERBOT dieser Veranstaltung.
Begründung
Mit dem Zeitungsbericht vom 6. September 2018 machte die Tageszeitung 20min auf die haarsträubenden Zustände aufmerksam, welche am traditionellen Chaindon-Markt in Reconvilier jeweils herrschen. Mit Fotos belegt eine Augenzeugin, wie Kaninchen, Hamster, Geflügel und Katzen unter unwürdigen Bedingungen feilgeboten werden. Den Haltern geht es offensichtlich nicht um das Tierwohl, sondern einzig und alleine um den Profit. Tiere werden in Kartonschachteln aufgestapelt und ohne Wasser "gelagert", bis sich ein Käufer für die "Ware" findet (s. Zeitungsbericht: www.20min.ch/schweiz/bern/story/-Die-Tiere-hatten-teilweise-nicht-einmal-Wasser--26797878).
Die Organisatoren sind offensichtlich ob der schieren Grösse des Marktes nicht in der Lage, entsprechende Kontrollen zu gewährleisten und durchzuführen, um fehlbare Halter zu verzeigen und des Platzes zu verweisen. Zudem ist festzuhalten, dass eine Besucherfrequenz in dieser Größenordnung für die Tiere ein Zustand von Dauerstress bewirkt, was die Daseinsberechtigung eines solchen Marktes grundsätzlich in Frage stellt.
Versprechungen, dass man sich nun und in der Zukunft besser darum kümmern wolle, kommen definitiv zu spät und können nicht mehr abwenden, dass dieser Markt in seiner heutigen Form und Grösse nicht weiterbestehen darf. Wer Tiere quält, muss konsequent verfolgt und bestraft werden und das Recht verlieren, weiterhin Tiere zu halten. Organisatoren von Tiermärkten haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Tierhalter, welche ihre Tiere am Markt anbieten, diese jederzeit artgerecht halten und versorgen. Von der Ankunft, während des Aufenthaltes am Markt bis zum Verlassen des Marktareals trägt der Organisator eine wesentliche Mitverantwortung dafür, dass diese Rechte der Tiere gewahrt bleiben.
Diese Voraussetzungen sind offensichtlich nicht erfüllt, weshalb der Markt seine Existenzberechtigung verliert. Wer nicht versteht, dass Tiere LEBENWESEN und keine WARE sind, hat kein Recht auf Umgang mit ihnen - in keiner Weise.
Im Anhang erhalten Sie die Signaturen von Menschen, welche ebenso der Meinung sind, dass sich etwas ändern muss. Was, liegt in Ihren Händen und wir bitten Sie stellvertretend für die 718 Unterzeichnenden um eine entsprechende Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
Markus Holzer
Präsident Verein Brennpunkt Schweiz
www.brennpunktschweiz.ch

Wir halten Sie auf dem Lufenden, ob und was sich zu Gunsten der Tiere ändern wird.

Beste Grüsse
Markus Holzer, Brennpunkt Schweiz


25.09.2018, 19:17

Textergänzung


Neuer Petitionstext: Seit 1632 findet in Reconvilier alljährlich ein Tiermarkt statt. Im Zuge seiner steigenden Popularität ist der Markt immer weiter gewachsen und zählt heute an Spitzentagen bis zu 60'000 Besucherinnen und Besucher. Neben dem wachsenden Publikumsaufmarsch haben sich auch die Bedingungen für die Haltung von (Klein)Tieren an Tiermärkten im Allgemeinen zum Glück für diese Lebewesen erheblich verbessert.
**Leider scheint dies für das FOIRE DE CHAINDON nicht zu gelten bzw. zeigen die Organisatoren um Ervin Grünenwald kein Interesse daran, dass die Tiere während des Marktes artgerecht gehalten werden. Obwohl diese völlig inakzeptablen Zustände seit Jahren bekannt sind, wurde bislang nichts dagegen unternommen.**
***Deshalb fordern wir von der Regierung des Kantons Bern ein generelles VERBOT dieser Veranstaltung.***


Neue Begründung: Mit dem Zeitungsbericht vom 6. September 2018 machte die Tageszeitung 20min auf die haarsträubenden Zustände aufmerksam, welche am traditionellen Chaindon-Markt in Reconvilier jeweils herrschen. Mit Fotos belegt eine Augenzeugin, wie Kaninchen, Hamster, Geflügel und Katzen unter unwürdigen Bedingungen feilgeboten werden. Den Haltern geht es offensichtlich nicht um das Tierwohl, sondern einzig und alleine um den Profit. Tiere werden in Kartonschachteln aufgestapelt und ohne Wasser "gelagert", bis sich ein Käufer für die "Ware" findet (s. Zeitungsbericht: www.20min.ch/schweiz/bern/story/-Die-Tiere-hatten-teilweise-nicht-einmal-Wasser--26797878).
Die Organisatoren sind offensichtlich ob der schieren Grösse des Marktes nicht in der Lage, entsprechende Kontrollen zu gewährleisten und durchzuführen, um fehlbare Halter zu verzeigen und des Platzes zu verweisen.
Zudem ist festzuhalten, dass eine Besucherfrequenz in dieser Größenordnung für die Tiere ein Zustand von Dauerstress bewirkt, was die Daseinsberechtigung eines solchen Marktes grundsätzlich in Frage stellt.
Versprechungen, dass man sich nun und in der Zukunft besser darum kümmern wolle, kommen definitiv zu spät und können nicht mehr abwenden, dass dieser Markt in seiner heutigen Form und Grösse nicht weiterbestehen darf. Wer Tiere quält, muss konsequent verfolgt und bestraft werden und das Recht verlieren, weiterhin Tiere zu halten. Organisatoren von Tiermärkten haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Tierhalter, welche ihre Tiere am Markt anbieten, diese jederzeit artgerecht halten und versorgen. Von der Ankunft, während des Aufenthaltes am Markt bis zum Verlassen des Marktareals trägt der Organisator eine wesentliche Mitverantwortung dafür, dass diese Rechte der Tiere gewahrt bleiben.
Diese Voraussetzungen sind offensichtlich nicht erfüllt, weshalb der Markt seine Existenzberechtigung verliert. Wer nicht versteht, dass Tiere LEBENWESEN und keine WARE sind, hat kein Recht auf Umgang mit ihnen - in keiner Weise.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 405 (331 in Schweiz)


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