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Petition richtet sich an: Regierungsrat
Diese Petition richtet sich gegen das ab 2025 geltende Verbot von Rottweilern und Rottweiler Mischlingen im Kanton Zürich. Wir fordern eine Aufhebung dieser pauschalen Regelung, da sie weder die tatsächliche Gefährlichkeit eines einzelnen Hundes berücksichtigt noch eine faire, auf Sachkenntnis beruhende Einzelfallprüfung erlaubt.
Statt bestimmte Rassen ohne differenzierte Prüfung auszuschließen, sollen Halterinnen und Halter von Hunden unabhängig von der Rasse zu verantwortungsvollem Umgang, regelmäßiger Schulung und artgerechter Haltung angehalten werden. Nur so kann ein sicheres, friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gewährleistet werden.
Die Finanzierung von Informationskampagnen, sowie möglichen Verhaltensanalysen kann über private Spenden, Beiträge von Tierschutzorganisationen oder Stiftungen erfolgen. Auch eine Kooperation mit lokalen Hundevereinen und gemeinnützigen Organisationen ist denkbar.
Begründung
Das pauschale Verbot von Rottweilern beruht auf Vorurteilen und veralteten Vorstellungen von „gefährlichen Rassen“. Zahlreiche wissenschaftliche Studien und praktische Erfahrungen zeigen, dass das Verhalten von Hunden in erster Linie von ihrer Sozialisierung, Erziehung und Haltung abhängt – nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse.
Eine verantwortungsvolle Hundehaltung, gepaart mit artgerechter Beschäftigung und sozialem Training, kann das Risiko von Zwischenfällen deutlich minimieren. Ein generelles Verbot hingegen trifft vor allem verantwortungsbewusste Besitzerinnen und Besitzer, die ihre Tiere umsichtig führen. Zudem werden gut sozialisierte Hunde ohne triftigen Grund stigmatisiert und ausgeschlossen.
Durch die Aufhebung des Verbots kann eine vernünftige, fachlich fundierte Hundepolitik Einzug halten, welche die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet, ohne bestimmte Rassen willkürlich zu diskriminieren. Statt Angst und Misstrauen zu schüren, setzen wir auf Aufklärung, Sachverstand und ein differenziertes Vorgehen. So schaffen wir ein gerechteres, friedlicheres Miteinander von Mensch und Hund.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen – statt Rasseverbote!
Rasseverbote lösen keine Probleme!
Anstatt Hunderassen wie Rottweiler zu stigmatisieren und zu verbieten, brauchen wir durchdachte Maßnahmen, die auf Verantwortung und Wissen setzen. Pauschale Verbote basieren auf Vorurteilen und veralteten Annahmen – sie lösen keine Probleme, sondern schaffen neue.
Der Kanton Zürich zeigt jedoch ein gefährliches Beispiel: Ab 2025 sollen die Pflichtschulungen für Hundehalter von 14 auf nur 6 Lektionen reduziert werden – das schwächt die Verantwortung und erhöht die Risiken!
Unsere Forderung: Verantwortung statt Diskriminierung
Wir setzen uns für eine sinnvolle Alternative zu Rasseverboten ein, die auf Verantwortung, Schulung und Aufsicht basiert. Hier ist unser Vorschlag:
Vor der Anschaffung eines Hundes: Halterbewilligung
Die Halterbewilligung soll sicherstellen, dass nur verantwortungsbewusste Personen Hunde halten können:
- Mindestalter: 18 Jahre.
- Keine strafrechtlichen Bedenken: Keine laufenden Strafuntersuchungen oder Verurteilungen, die Zweifel am verantwortungsvollen Umgang mit Hunden aufwerfen.
- Haftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Versicherung.
- Kynologische Kenntnisse: Nachweis theoretischer Grundlagen über Hundeverhalten und Haltung
- Finanzielle und persönliche Stabilität: Die Person muss in der Lage sein, für den Hund zu sorgen.
Nach der Übernahme eines Hundes: Schulung und Prüfung
1. Hundeerziehungskurs:
- Muss spätestens sechs Monate nach Anschaffung begonnen werden.
- Kursinhalte: Theorieteil: 3 Stunden. Praktische Übungslektionen: Mindestens 10 Einheiten à 50 Minuten, verteilt auf verschiedene Tage.
2. Halterprüfung:
- Muss spätestens bis zum 30. Lebensmonat des Hundes absolviert werden.
- Für Hunde, die im Alter von mindestens 18 Monaten übernommen wurden: Kurs und Prüfung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung.
Regeln für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:
- Im öffentlich zugänglichen Raum:
- Leinenpflicht
- Optional: Maulkorbpflicht, die durch einen bestandenen Wesenstest und regelmäßige Überprüfungen entfallen kann.
Warum Rasseverbote keine Lösung sind
- Das pauschale Verbot von Hunderassen wie Rottweilern basiert auf Vorurteilen und veralteten Annahmen.
- Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Verhalten eines Hundes von seiner Erziehung, Sozialisierung und Haltung abhängt – nicht von seiner Rasse.
- Rasselisten treffen die Falschen: Sie diskriminieren gut sozialisierte Hunde und verantwortungsvolle Halterinnen und Halter.
Eine verantwortungsvolle Hundepolitik
Mit durchdachten Regeln, Schulungen und klaren Auflagen schaffen wir ein System, das Sicherheit und Fairness miteinander verbindet.
- Aufklärung statt Angst: Informierte Halter sind die beste Prävention.
- Gemeinsames Handeln: Durch Kooperationen mit Tierschutzorganisationen, Hundevereinen und lokalen Behörden können wir nachhaltige Lösungen umsetzen.
Unsere Botschaft:
Hunde sind nicht das Problem – Verantwortung und Wissen sind der Schlüssel. Lasst uns durchdachte Regeln und Schulungen fördern, statt Vorurteile zu schüren. Gemeinsam können wir die Sicherheit und das Wohlergehen aller gewährleisten.
Rasse ist keine Schuld. Unterstütze uns.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.12.2024
Petition endet:
09.01.2025
Region:
Kanton Zürich
Kategorie:
Tierschutz
Neuigkeiten
-
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 04.02.2025Liebe Unterstützer:innen
Halter:innen von im Kanton Zürich registrierten Rottweilern müssen eine Halterbewilligung beantragen, wenn sie auch in Zukunft mit ihrem Hund im Kanton Zürich leben wollen. Dafür ist bis spätestens 30. Juni ein Gesuch beim Veterinäramt einzureichen.
Unser Anwalt sowie auch auf Empfehlung des SRC Anwalts ist der Fragebogen erst Ende Juni einzusenden. Dadurch wird sichergestellt,...mehr anzeigenLiebe Unterstützer:innen
Halter:innen von im Kanton Zürich registrierten Rottweilern müssen eine Halterbewilligung beantragen, wenn sie auch in Zukunft mit ihrem Hund im Kanton Zürich leben wollen. Dafür ist bis spätestens 30. Juni ein Gesuch beim Veterinäramt einzureichen.
Unser Anwalt sowie auch auf Empfehlung des SRC Anwalts ist der Fragebogen erst Ende Juni einzusenden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Informationen sorgfältig gesammelt und geprüft werden.
Zudem plant der Schweizerische Rottweilerhunde-Club und das Hundezentrum und DogRescue Ammann einen Informationsanlass zum «Gesuch um Erteilung der Haltebewilligung nach § 30 HuG – für Rasse Rottweiler und dessen Kreuzungstiere», kurz Fragebogen genannt.
Der Zweck des Anlasses ist die Besprechung des Fragebogens des Kantonstierarztes, um sicherzustellen, dass alle relevanten Fragen vollständig und korrekt beantwortet werden.
Eingeladen sind alle Rottweilerhunde Besitzer des Kantons Zürich, die sich für den Anlass registriert haben. Der Anlass wird von den zwei Organisationen offeriert. Der Eintritt ist gratis.
Der Anlass findet im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 250, 8708 Männedorf, statt. Kostenpflichtige Parkplätze sind vorhanden.
Eine Registrierung für den Anlass ist zwingend: https://www.rottweilerzuerich.ch/informationsanlass
Die Saalkapazität ist maximum 50 Personen. Um sicherzustellen, dass alle Interessierten teilnehmen können, werden wir die Teilnehmer gleichmässig auf die beiden Durchgänge verteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls Sie nicht den gewünschten Zeitpunkt erhalten werden.
Durchgang 1: 13.00 bis 15.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025
Durchgang 2: 16.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025
Wir planen Vorträge, Diskussionen und Fragerunden zu den wichtigsten Themen des Fragebogens.
Der Kantonstierarzt, oder eine Stellvertretung, wird zum Anlass eingeladen.
Wir freuen uns auf einen informativen und erfolgreichen Anlass mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen,
Stefanie Ammann, Hundezentrum und DogRescue Ammann,
Walter Horn, Zentralpräsident, Schweizerischer Rottweilerhunde-Club -
Informationen – Stand Rottweilerverbot
am 03.02.2025Liebe Unterstützer
Heute haben wir unsere Beschwerdeantwort abgeschickt. Jetzt heisst es Daumen drücken, dass unser Anliegen ernst genommen wird und die Bedeutung für die Gesellschaft erkannt wird.
Infos zu den Vorbereitungskursen:
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren! Wir erstellen ein Konzept und suchen geeignete Trainingsplätze.
Erster Schritt: Theoretisches Modul
Bald wird eine Anmeldung...mehr anzeigenLiebe Unterstützer
Heute haben wir unsere Beschwerdeantwort abgeschickt. Jetzt heisst es Daumen drücken, dass unser Anliegen ernst genommen wird und die Bedeutung für die Gesellschaft erkannt wird.
Infos zu den Vorbereitungskursen:
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren! Wir erstellen ein Konzept und suchen geeignete Trainingsplätze.
Erster Schritt: Theoretisches Modul
Bald wird eine Anmeldung für das erste theoretische Modul möglich sein.
Die Inhalte umfassen:
• Grundlagen der Hundehaltung
• Hundeverhalten & Kommunikation
• Lernverhalten & Trainingsmethoden
• Hundegesundheit
Sobald die Anmeldung verfügbar ist, werden wir dies auf unserer Website veröffentlichen.
Zweiter Schritt: Wesentlichste-Vorbereitung
Unser Training bereitet euch und eure Hunde gezielt auf den Wesenstest vor. Dabei stehen soziales Verhalten, Stressbewältigung, die Bindung zum Halter und Gehorsam im Fokus. Durch praxisnahe Übungen und realistische Szenarien gewinnt ihr Sicherheit im Umgang mit eurem Hund und optimiert seine Reaktion auf die Prüfungssituation.
Empfohlener Schritt: Vorabprüfung beim SRC
Wir empfehlen eine Vorabprüfung durch den SRC. Die Anmeldung ist über die Website bereits möglich.
Diese Prüfung bewertet das Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen und stellt sicher, dass er keine Gefahr für andere darstellt.
👉 Hier geht's zur Anmeldung:
https://www.rottweilerhunde-club.ch/home
Fragekatalog
Immer wieder erreichten uns Fragen zum weiteren Vorgehen des Rottweilerverbots im Kanton Zürich. Alle diese Fragen haben wir gesammelt und einen Fragekatalog erstellt, der derzeit gemeinsam mit Lisa Goldinger (Präsidentin (STVT) und Walter Horn (Präsident SRC) ausgewertet wird. Offene oder unklare Punkte werden wir direkt mit dem Veterinäramt klären, um möglichst präzise und zuverlässige Informationen bereitzustellen.
Der Fragekatalog soll den betroffenen Haltern die bestmögliche Unterstützung bei den nächsten Schritten bieten. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist, werden wir den Fragekatalog auf unserer Website veröffentlichen.
Gruppenchat für Betroffene
Für betroffene Hundehalter haben wir einen WhatsApp-Gruppenchat eingerichtet. Dieser dient sowohl dem Austausch als auch der Bereitstellung wichtiger Informationen zur Halterbewilligung und zum geplanten Wesenstest.
Schreibe uns eine Mail mit deiner Telefonnummer an info@rottweilerzuerich, wenn du als Betroffene/r Halter/in auch dabei sein möchtest.
Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie den Fragebogen des kantonalen Veterinäramts vorerst nicht zurück! Unser Anwalt prüft ihn derzeit.
Wir sind für euch da – ihr seid nicht allein!
Gemeinsam sind wir stark!
Liebe Grüsse
Euer Team von Rottweiler Zürich -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 27.01.2025Liebe Unterstützer:innen
Wir möchten euch über die neuesten Entwicklungen rund um die geplanten Änderungen und unser laufendes Verfahren informieren:
Walter Horn, Zentralpräsident des Schweizerischen Rottweilerhunde-Clubs befürwortet eine vorsichtige und durchdachte Entscheidung und füllt den Fragebogen vorerst nicht aus. Er wartet auf die Antwort des Verwaltungsgerichts. Dies stellt sicher,...mehr anzeigenLiebe Unterstützer:innen
Wir möchten euch über die neuesten Entwicklungen rund um die geplanten Änderungen und unser laufendes Verfahren informieren:
Walter Horn, Zentralpräsident des Schweizerischen Rottweilerhunde-Clubs befürwortet eine vorsichtige und durchdachte Entscheidung und füllt den Fragebogen vorerst nicht aus. Er wartet auf die Antwort des Verwaltungsgerichts. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Entscheidungen vorliegen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Wir möchten euch auch dazu ermutigen, Mitglied im Schweizerischen Rottweilerhunde-Club (SRC) zu werden. In dieser entscheidenden Zeit ist es besonders sinnvoll, den Club zu unterstützen, da er kontinuierlich wichtige Arbeit für die Rechte der Rottweilerhalter leistet. Eure Mitgliedschaft hilft, diese Arbeit zu sichern und weiterhin stark für uns alle einzutreten.
Heute haben wir zudem den Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts zu unserem Gesuch zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sowie die Antwort der Gesundheitsdirektion erhalten. Leider wurde unser Gesuch abgewiesen, da das Verwaltungsgericht der Ansicht ist, dass aus der Sicht der betroffenen Hundehalter keine irreversiblen Nachteile entstehen würden. Wir haben entschieden, diesen Entscheid nicht weiter anzufechten, da das Bundesgericht in diesem Fall nur eine begrenzte Zuständigkeit hat.
Nun müssen wir innerhalb von 10 Tagen, also bis spätestens Montag, 3. Februar 2025, zur Beschwerdeantwort der Gesundheitsdirektion Stellung nehmen. Wir sind bereits intensiv dabei, diese Stellungnahme vorzubereiten und werden euch weiterhin über alle weiteren Schritte informieren.
Wir danken euch herzlich für eure kontinuierliche Unterstützung und stehen auch weiterhin gemeinsam für die Rechte unserer Hunde und verantwortungsbewussten Halter ein. Wir halten euch über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.
Lasst uns weiterhin zusammenhalten – gemeinsam erreichen wir viel!
Liebe Grüsse
Stefanie Amman
Initiantin & Kampagnenleiterin
www.rottweilerzuerich.ch
info@rottweilerzuerich.ch
+41 79 341 26 21
Debatte
Ein Verbot von Rottweilern ist ungerecht und diskriminiert die ganze Hunderasse. Rottweiler sind bei richtiger Erziehung und Sozialisation loyale und zuverlässige Hunde. Sie werden erfolgreich als Therapie-, Rettungs- und Polizeihunde eingesetzt. Das Problem liegt nicht in der Rasse, sondern in der Halterverantwortung. Anstatt eine Rasse pauschal zu verbieten, sollten lieber Schulungen eingeführt werden, um eine artgerechte Haltung und sichere Hund-Mensch-Interaktionen zu gewährleisten.
Ich finde man sollte kein Verbot machen, aber die Künftigen Hundehalter anschauen das heisst Bewilligungspflicht, bevor sie sich solche Hunde holen. Rottweiler, Huskys, Dobermann, Schäfer, Asiatische Hunde sind alles keine Anfänger Hunde. Das sollten auch schon die Züchter inerfahrung bringen, wenn sie die Welpen verkaufen. Dann sollen die Gemeinden Schulen und Ausbildungspersonen publizieren und dann bei einem alter von 2 bis 4-Jahren einen Wesenstest machen und den Halter so registrieren.