25.09.2018, 19:17
Textergänzung
Neuer Petitionstext: Seit 1632 findet in Reconvilier alljährlich ein Tiermarkt statt. Im Zuge seiner steigenden Popularität ist der Markt immer weiter gewachsen und zählt heute an Spitzentagen bis zu 60'000 Besucherinnen und Besucher. Neben dem wachsenden Publikumsaufmarsch haben sich auch die Bedingungen für die Haltung von (Klein)Tieren an Tiermärkten im Allgemeinen zum Glück für diese Lebewesen erheblich verbessert.
**Leider scheint dies für das FOIRE DE CHAINDON nicht zu gelten bzw. zeigen die Organisatoren um Ervin Grünenwald kein Interesse daran, dass die Tiere während des Marktes artgerecht gehalten werden. Obwohl diese völlig inakzeptablen Zustände seit Jahren bekannt sind, wurde bislang nichts dagegen unternommen.**
***Deshalb fordern wir von der Regierung des Kantons Bern ein generelles VERBOT dieser Veranstaltung.***
Neue Begründung: Mit dem Zeitungsbericht vom 6. September 2018 machte die Tageszeitung 20min auf die haarsträubenden Zustände aufmerksam, welche am traditionellen Chaindon-Markt in Reconvilier jeweils herrschen. Mit Fotos belegt eine Augenzeugin, wie Kaninchen, Hamster, Geflügel und Katzen unter unwürdigen Bedingungen feilgeboten werden. Den Haltern geht es offensichtlich nicht um das Tierwohl, sondern einzig und alleine um den Profit. Tiere werden in Kartonschachteln aufgestapelt und ohne Wasser "gelagert", bis sich ein Käufer für die "Ware" findet (s. Zeitungsbericht: www.20min.ch/schweiz/bern/story/-Die-Tiere-hatten-teilweise-nicht-einmal-Wasser--26797878).
Die Organisatoren sind offensichtlich ob der schieren Grösse des Marktes nicht in der Lage, entsprechende Kontrollen zu gewährleisten und durchzuführen, um fehlbare Halter zu verzeigen und des Platzes zu verweisen. Zudem ist festzuhalten, dass eine Besucherfrequenz in dieser Größenordnung für die Tiere ein Zustand von Dauerstress bewirkt, was die Daseinsberechtigung eines solchen Marktes grundsätzlich in Frage stellt.
Versprechungen, dass man sich nun und in der Zukunft besser darum kümmern wolle, kommen definitiv zu spät und können nicht mehr abwenden, dass dieser Markt in seiner heutigen Form und Grösse nicht weiterbestehen darf. Wer Tiere quält, muss konsequent verfolgt und bestraft werden und das Recht verlieren, weiterhin Tiere zu halten. Organisatoren von Tiermärkten haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Tierhalter, welche ihre Tiere am Markt anbieten, diese jederzeit artgerecht halten und versorgen. Von der Ankunft, während des Aufenthaltes am Markt bis zum Verlassen des Marktareals trägt der Organisator eine wesentliche Mitverantwortung dafür, dass diese Rechte der Tiere gewahrt bleiben.
Diese Voraussetzungen sind offensichtlich nicht erfüllt, weshalb der Markt seine Existenzberechtigung verliert. Wer nicht versteht, dass Tiere LEBENWESEN und keine WARE sind, hat kein Recht auf Umgang mit ihnen - in keiner Weise.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 405 (331 in Schweiz)