278 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreterin, Stadtsenat, Gemeinderat, Bezirksvorsteher Gries, Grazer Altstadtsachverständigenkommission
Wir, die Unterzeichner dieser Petition, setzten uns ein für die Erhaltung des denkmalgeschützten Ensembles Dominikanerkaserne in 8020 Graz, Grenadiergasse 14! Wir fordern die Verantwortlichen - Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Frau Bürgermeister-Stellvertreterin Elke Kahr - auf, der geplanten Bebauung des Hofes der Dominikanerkaserne nicht zuzustimmen! Wir fordern die Altstadtsachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Maga. Strempf-Ledl auf, die Zusagen zum Neubau zurückzunehmen und umfassend für den Schutz des Ensembles zu sorgen. Wir fordern eine adäquate Anpassung der Bauhöhe und Baudichte des geplanten Neubaus an die Struktur der Grenadiergasse bzw. des Andrä-Viertels und die konsequente Umsetzung der gültigen Bauordnung!
Im Hof der denkmalgeschützten Dominikanerkaserne könnte, wenn es nach dem Willen eines privaten Bauwerbers geht ein wuchtiger 7-geschossiger Neubau erstellt werden. Das denkmalgeschützte Ensemble befindet sich im Pufferbereich des Weltkulturerbes „Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg“ und in der Altstadtschutzzone nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG).
Der bei der Baubehörde eingereichte Plan für den Neubau nimmt weder auf das denkmalgeschützte und bereits sanierte Ensemble, die UNESCO Vorgaben zur Behandlung des Weltkulturerbes „Stadt Graz – Historisches Zentrum“, noch auf die soziale Struktur des Andrä-Viertels Rücksicht und widerspricht klar dem GAEG.
Begründung
Die Dominikanerkaserne (Grenadiergasse 14) befindet sich in der Pufferzone des UNESCO Welt-kulturerbes „Stadt Graz - Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg“. Die Pufferzone ist Teil des Weltkulturerbes. Das UNESCO Komitee schreibt in der offiziellen Begründung für die Aufnahme in die Liste der Weltkulturerben, dass besonderer Schutz und besondere Verwaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Die UNESCO stellt explizit fest, dass der Schutz der Pufferzone den gleichen Stellenwert wie der Schutz der Kernzone hat. Zum Schutz des Weltkulturerbes wurde u.a. der UNESCO Weltkulturerbe Managementplan von der Stadtbaudirektion Graz und dem internationalen Städteforum entwickelt. Dieser Plan enthält u.a. Handlungsempfehlungen für die Pufferzone: „Neben der reinen Pufferzonenfunktion, deren Hauptaugenmerk auf der Erhaltung von Sichtbeziehungen und der Vermeidung hoher maßstabssprengender Gebäude liegt, geht es in diesem Stadtbereich auch darum die historische Integrität zu bewahren und bauliche Entwicklungen zu steuern. Die historische Stadtlandschaft soll durch neue Maßnahmen weder von der Qualität noch von der Quantität her kompromittiert werden“ (UNESCO Weltkulturerbe Graz Managementplan 2013, S58) Der geplante Neubau ist mit der oben zitierten Handlungsempfehlung nicht vereinbar. Die Wuchtigkeit des Baukörpers, insbesondere die Front zur Grenadiergasse und die Bauhöhe verdrängen die Erscheinung des denkmalgeschützten Gebäudes und sprengen auch die Aufnahmemöglichkeiten des umliegenden Viertels. Außerdem wird festgestellt: „Der Sichtbarkeit der Dachlandschaft als integrales Element des historischen Bestandes kommt aus jeder Perspektive, insbesondere aber von öffentlichen Flächen und dem Grazer Schloßberg maßgebliche Bedeutung zu“ (UNESCO Weltkulturerbe Graz Managementplan 2013, S92) Detailinfos unter folgendem Link: http://www.grazerbe.at/app/Positionspapier_Grenadiergasse_14.pdf Der im unteren Bild festgehaltene Blick in Richtung Südwest, aufgenommen nebst dem Uhrturm, lässt die Dominanz und Eingliederung des bestehenden Bauwerks beeindruckend erkennen. Auch in Bezug auf die Grazer Dachlandschaft bildet der Bau Richtung Südwest scheinbar eine Grenze, ab der sich die baulichen Begebenheiten merklich verändern. Auch bildet der Bau mit der benachbarten VS und NMS Andrä offensichtlich eine Einheit, da diese in der Anordnung zueinander scheinbar oder gewollt abgestimmt wurden.
Das GAEG legt u.a. fest:
§1, Abs.1: Die Ziele dieses Gesetzes sind die Erhaltung der Altstadt von Graz in ihrem Erscheinungsbild, ihrer Baustruktur und Bausubstanz sowie die Aktivierung ihrer vielfältigen urbanen Funktion. Diesen Zielen kommt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu. Dieses Gesetz soll überdies einen Beitrag zur Erhaltung der Altstadt von Graz als UNESCO-Weltkulturerbe leisten.
§4: Schutzwürdige Bauwerke sind jene Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, die in ihrer baulichen Charakteristik für das Stadtbild von Bedeutung sind. Zu ihrem äußeren Erscheinungsbild gehören alle gestaltwirksamen Merkmale des Bauwerkes, wie z. B. die Bauwerkshöhe, Geschoßhöhe, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, die Fassaden, die Gliederungen, Dekorelemente, die Portale, Tore, Fenster, Fensterumrahmungen und Fensterteilungen, Gesimse, Balkone und Erker sowie die Durchgänge, Höfe, Vorgärten und Einfriedungen.
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 18.11.2016
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.