10.10.2022, 10:22
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer
unserer Bürgerinitiative!
Wir erleben herausfordernde Zeiten, immer wieder unvorhersehbare Neuigkeiten, die unsere Beachtung und Maßnahmen fordern.
Auch wenn sich die Prioritäten verschieben mögen, bleiben wir als Bürgerinitiative am Ball.
Wir haben bis jetzt das maximal Mögliche erreicht. Die Gerichtsurteile haben unseren Forderungen recht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass dieser Ausbau einem Neubau gleichgestellt ist. Es bedarf einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Als Präzedenzfall könnte diese richtungsweisende Entscheidung für alle weiteren Ausbauvorhaben in Österreich von Bedeutung sein. Daher schöpft die ASFINAG das letzte verfügbare Rechtsmittel aus. Sie hat nochmals eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt.
Am 12.9.2022 wurden wir vom VwGH aufgefordert bis 19. Okt. 2022 unsere Stellungnahme abzugeben.
Zurzeit sind die Rechtsanwaltskosten durch unser Vereinsguthaben noch nicht vollständig gedeckt. Trotzdem wollen wir das Erreichte nicht gefährden und haben unserer Rechtsvertretung, dem Stockerauer Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer (Heger & Partner Rechtsanwälte) auf unser Risiko den Auftrag zur fristgerechten Beantwortung erteilt.
Unser Ziel ist, die beste Lösung für Mensch und Natur im Zuge des Ausbaus zu erreichen. Das motiviert uns. Wir verfolgen es mit Ausdauer und mit all unserer Kraft.
Jeder Beitrag ist willkommen und hilft uns. Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Stadt und des Auwaldes als lebenswerte Heimat.
Mehr Infos dazu erhalten Sie auf unserer Website unter www.tunnelstockerau.at/
Vereinsname: Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto: IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
BIC: GIBAATWWXXX
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung, das unverzichtbare finanzielle Fundament für den bisherigen Erfolg!
Liebe Grüße
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative