24.05.2016, 00:23
Bezirk Waidhofen an der Ybbs (Stadt), vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahlstimmen wie ist das möglich bei 9026 Wahlberechtigten.
24.05.2016, 00:19
500.000 werden wir schon schaffen....
Das sind ja dann schon 1/10 der Wahlberechtigten Aktueller Stand 277 Unterschriften in denn Letzen 2 Stunden seit Eröfffnung denke es werden viel viel mehr.
24.05.2016, 00:06
Schick uns deine Sammelbögen mit Name Anschrift PLZ und Unterschrift deines Freundes, Familienmitgliedes oder Bekannten beachte Mindestalter 16 Jahre. Lade deine Sammelbögen hier in der Petition hoch.
23.05.2016, 23:44
Petition'ss Ziel Maximum warum das sie sehen das uns Menschen in Österreich nun ernst ist und wir mit unserer Meinung das so nicht mehr hin nehmen. Also Liken Sharen Teilen mit Freunden auf deinen Sozialen Netzwerken wo du Aktive bist.
23.05.2016, 23:37
Eben aus Wien erhalten von einer Petitions Unterzeichnerin, auch schlechte Werbung ist Werbung denoch ob er das nicht in Taten umgesetzt hat in Wien. Lassen wir es mal so im Raum stehen und schmuzeln einfach mal darüber.
23.05.2016, 23:33
Reden ist Silber schweigen ist Gold...
aber diesmal sicher nicht da wollen wir lieber komplett ganze Neuwahlen.
23.05.2016, 22:36
Ich kopiere hier mal einen Kommentar von cybertoni hinein, der auf Welt-online sehr aktiv ist und es m.E. sehr gut auf den Punkt bringt.
"Vor allem sollen bei dieser Briefwahl sagenhafte 150.000 Wählerstimmen ungültig gewesen sein. Bei normalen Wahlen bewegt sich der Anteil der ungültigen Stimmen in der Regel unter einem Prozent. In Österreich wurden nun aber bei circa 885.000 registrierten Briefwählern und rund 700.000 bei der Briefwahl abgegebenen Stimmzetteln angeblich 21,5 Prozent ungültige Stimmen abgegeben, was einen einsamen Rekord in dieser Hinsicht bedeuten würde.
Wenn man nun noch weiß, dass von den restlichen 550.000 Stimmen etwa 350.000 auf von der Bellen und nur rund 200.000 auf Hofer entfielen und exakt so viele Stimmen nötig waren, um Hofers Vorsprung von 3,8 Prozentpunkten aus der realen Wahl am Sonntag noch einzuholen, hat diese Wahl mehr als nur ein Geschmäckle. So viele ungültige Stimmen können einfach nicht normal sein und solch ein riesiger Unterschied zwischen dem Verhalten der Wähler an der Wahlurne und bei der Briefwahl wurde ebenfalls noch nie bei einer demokratischen Wahl festgestellt.
Ich denke nun dürfte die Zeit der Gerichte und der Wahlprüfungen beginnen und an deren Ende sind wir schlauer und von der Bellen nicht mehr Präsident."
23.05.2016, 21:32
In der österreichischen Bundesverfassung besteht derzeit keine geeignete Rechtsgrundlage für Wahlen auf elektronischem Weg („E-Voting“). Dies gilt sowohl für Modelle einer Stimmabgabe mittels eines Terminals im Wahllokal, als auch für Formen der Stimmabgabe über Internet oder über ein anderes externes Medium. Im BM.I wird die Entwicklung auf diesem Gebiet im Inland (z.B. im Bereich von Körperschaften wie der Österreichischen Hochschülerschaft) und im Ausland dennoch genau beobachtet.
Arbeitsgruppe im BM.I
Eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Inneres, die zunächst interministeriell (Bundeskanzleramt, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und BM.I) zusammengefasst war, zu der aber in weiterer Folge auch Vertreter(innen) der Gebietskörperschaften, der Wissenschaft und Forschung sowie der Privatwirtschaft beigezogen wurden, hat sich 2004 mit der Sichtung von E-Voting-Projekten im In- und Ausland, der Prüfung der Umsetzbarkeit der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zu E-Voting und mit rechtlichen, technischen und ökonomischen Erfordernissen im Falle der Umsetzung eines E-Voting-Konzepts in Österreich auseinander gesetzt.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe samt den drei Teilberichten der Unterarbeitsgruppen zu legistischen, technischen und internationalen Belangen kann nachstehend herunter geladen werden:
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe E-Voting (PDF, 61 KB)
Abschlussbericht der Unterarbeitsgruppe 1 (legistische Belange des E-Voting) (PDF, 69 kB)
Abschlussbericht der Unterarbeitsgruppe 2 (technische Belange des E-Voting) (PDF, 125 kB)
Abschlussbericht der Unterarbeitsgruppe 3 (E-Voting im internationalen Vergleich) (PDF, 263 kB)
Empfehlung des Europarates
Am 30. September 2004 wurde im Rahmen der 898. Sitzung vom Ministerkomitee des Europarats eine Empfehlung („Recommendation“) zu rechtlichen, operationellen und technischen Standards für E-Voting angenommen. In drei Anhängen ("Appendices") zur Empfehlung werden insgesamt 112 Punkte angeführt, die vom Europarat als Mindeststandards in Bezug auf elektronische Wahlen angesehen werden. Diese rechtlichen, operationellen und technischen Anforderungen werden von Österreich bereits jetzt erfüllt oder sind im Bedarfsfall umgehend umsetzbar. Der gesamte Text der Empfehlung samt Anhängen ist (nur auf Englisch) nachstehend verfügbar:
Recommendation Rec(2004) of the Committee of Ministers to member states on legal, operational and technical standards for e-voting
Von 2005-2010 initiierte der Europarat mit „Good Governance in the Information Society“ ein neues Projekt, bei dem er sich weiter mit E-Voting befasste. Internationale Treffen zur Evaluierung der Empfehlung „Rec(2004)11“ des Europarates („Review Meetings“) fanden am 23. und 24. November 2006 in Straßburg, am 16. Oktober 2008 in Madrid und am 16. und 17. November 2010 in Straßburg statt. Im Rahmen mehrerer Expertentreffen des Jahres 2010 wurden auf Ebene des Europarates drei Dokumente erarbeitet, die die „Recommendation Rec(2004)11“ konkretisieren und weiterentwickeln bzw. eine Orientierungshilfe geben sollen:
„Guidelines on transparency of e-enabled elections“
„Certification of e-voting systems - Guidelines for developing processes that confirm compliance with prescribed requirements and standards“
„E-voting handbook - Key steps in the implementation of e-enabled elections“
.SIAK-Journal
Ein Fachartikel in Ausgabe 3/2005 des .SIAK-Journals, der wissenschaftlichen Zeitschrift des BM.I, hat „E-Voting in Österreich: Status Quo und Ausblick“ zum Gegenstand.
Stein/Wenda - E-Voting in Österreich: Status Quo und Ausblick (.SIAK Journal 3/2005) (PDF, 1 MB)
Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/E_Voting.aspx
23.05.2016, 21:27
Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde vor einer Wahlbehörde gewählt oder im Inland und Ausland die Briefwahl ausgeübt werden. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere können von sogenannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht werden. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Wahlrecht besitzen.
Sowohl in Österreich als auch im Ausland kann die Wahlkarte dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Wahlbehörde weiterzuleiten.
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können die amtswegige Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.
Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/start.aspx
23.05.2016, 21:26
Die Ergebnisermittlung bei in Österreich durchgeführten bundesweiten Wahlen erfolgt zweigliedrig. Nach Auszählung der Stimmen durch die örtliche Wahlbehörde, unmittelbar im Anschluss an den Wahlvorgang, ergeht an die übergeordnete Wahlbehörde eine Sofortmeldung, so dass kurze Zeit nach dem Schließen des letzten Wahllokals bereits ein vorläufiges Gesamtergebnis der Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Für die Feststellung eines endgültigen Wahlergebnisses sind jedoch von der jeweiligen Wahlbehörde unterfertigte Wahlakten maßgeblich, mit denen Ergebnisse der nachgeordneten Wahlbehörden bestätigt und der nächsthöheren Wahlbehörde weitergereicht werden.
Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/start.aspx