Region: Österreich
Verwaltung

"Neuwahlen des Bundespräsidenten" im September 2016

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament Wien

19.540 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

19.540 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.05.2016, 21:27

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde vor einer Wahlbehörde gewählt oder im Inland und Ausland die Briefwahl ausgeübt werden. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere können von sogenannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht werden. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Wahlrecht besitzen.

Sowohl in Österreich als auch im Ausland kann die Wahlkarte dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Wahlbehörde weiterzuleiten.

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können die amtswegige Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.

Quelle: www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/wahlrecht/start.aspx


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