Umwelt

Für den Erhalt des Waldes "Tumbach Ost" in Gallneukirchen

Petition richtet sich an
Gemeinde Gallneukirchen, Amt der Oö. Landesregierung

976 Unterschriften

Sammlung beendet

976 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

18.11.2024, 16:05

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer für den Erhalt des Waldes "Tumbach Ost" in Gallneukirchen,

nun liegt das Protokoll der Gemeinderatssitzung offiziell vor, wie wir es bereits angekündigt haben. Das vollständige Protokoll findet ihr im Anhang dieser Nachricht.

Das offizielle Abstimmungsergebnis lautet:

Dafür: 22
Dagegen: 5
Enthaltung: 4
Die Verteilung der Stimmen wird wie folgt ausgewiesen:

Dafür: Alle Mitglieder der SPÖ und der ÖVP, ausgenommen GRM Wurm, GRM Grömmer, GRM Doppler sowie GRM Atzlesberger.
Dagegen: Alle Mitglieder der GRÜNEN, ausgenommen GRM Atzlesberger und GRM M. Penninger, sowie die FPÖ.
Enthaltung: GRM Wurm, GRM Grömmer, GRM Doppler (ÖVP) sowie GRM M. Penninger (GRÜNE).
Damit bestätigt das Protokoll das zuvor inoffiziell bekannte Abstimmungsergebnis. Trotz dieses Rückschlags bleibt unser Ziel klar.

Unser Ziel bleibt:
Die geplante Rodung von fast 16.000 m² Wald widerspricht unserem Anliegen, diesen wertvollen Naturraum für die Zukunft zu erhalten. Wir werden weiterhin alle rechtlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Projekt zu stoppen und die Interessen von Natur, Umwelt und nachfolgenden Generationen zu vertreten.

Hintergrund und aktueller Status:
Derzeit wird das Projekt von der oberösterreichischen Landesregierung als Aufsichtsbehörde geprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach den Vorgaben des OÖ Raumordnungsgesetzes 1994. Dabei wird insbesondere kontrolliert, ob bei der Umwidmung des betroffenen Waldstücks in Bauland alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dies umfasst die fachliche und rechtliche Prüfung des Flächenwidmungsplans sowie die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und Raumordnungsgrundsätze.

Das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans und des örtlichen Entwicklungskonzepts verlangt zudem, dass sämtliche Stellungnahmen, Anregungen und Beschwerden aus dem Planungsverfahren dem Gemeinderat, als Planungs- und Widmungsbehörde, vorgelegt werden. Nach dem Gemeinderatsbeschluss am 04.07.2024 wurde der gesamte Akt – inklusive aller eingelangten Schriftstücke – an die Landesregierung übermittelt. Nun liegt es an der Landesregierung zu prüfen, ob das gesetzliche Zustandekommen des Flächenwidmungsplans gewährleistet ist und ob überörtliche Interessen gewahrt wurden.

Unsere laufenden Tätigkeiten:
Im Hintergrund laufen weiterhin wichtige Tätigkeiten, um den Fortgang des Projekts genau zu verfolgen und mögliche weitere Schritte vorzubereiten. Wir beobachten die Entwicklungen aufmerksam und werden euch bei relevanten Neuigkeiten oder Änderungen selbstverständlich umgehend informieren. Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir laufend sinnvolle Schritte und werden diese setzen, wenn sie zielführend für unser gemeinsames Anliegen sind. Wenn ihr Ideen habt oder euch aktiv einbringen möchtet, freuen wir uns über euren Input. Gemeinsam können wir weitere sinnvolle Schritte planen und umsetzen.

Vielen Dank für eure kontinuierliche Unterstützung und euer Engagement!

Liebe Grüße,
Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Riedmarkstraße/Ringweg/Oberwögern


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