Region: Wien
Bauen

Einhaltung der Schutzzone - Gleichbehandlung aller Anrainer und Bauwerber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Magistrat der Stadt Wien - Baureferat

677 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

677 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

16.01.2018, 21:36

Wir wollen mit diesem neuen Text noch eindringlicher auf unser Anliegen aufmerksam machen!


Neue Begründung: Seit kurzem gehen die Wogen in Stammersdorf hoch.
Als „Akt der Willkür“ empfindet so mancher Stammersdorfer ein geplantes Bauprojekt im geschützten Zentrum des Weinbauorts. Aufreger ist die gewagte Optik eines Mehrfamilienhauses, das in den nächsten Monaten
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, in der Stammersdorfer Straße 10 10, neben zwei beliebten Heurigenbetrieben entstehen soll. Die Entscheidung dem Heurigenlokal von Gerhard Klager ist ein Wohnbau geplant, dessen Straßenfront (siehe beiliegendes Rendering) das seit Jahrzehnten gewachsene und auch geschützte Ortsbild von Alt-Stammersdorf stark beeinträchtigen würde. Wir, einige ambitionierte "Stammersdorfer" vertreten die Ansicht, dass bei derartigen Neubauten die Fassade und auch die Dachfläche zur Stammersdorfer Straße hin dem Charakter der zuständigen Behörden umliegenden Gebäude angepasst werden sollte, um so das traditionelle Ortsbild von Alt-Stammersdorf auch nachfolgenden Generati-onen zu bewahren.
Dies umso mehr, als Alt-Stammersdorf eine im Flächenwidmungsplan gesondert ausgewie-sene Schutzzone ist und dieses Bauvorhaben, so wie bereits 2 vor kurzem umgesetzte Dach-geschoßaus- und Umbauten (Stammersdorfer Straße 6 und 33), dies ad absurdum führen. Im Übrigen ist auch die Sichtweise
der Stadt Wien ist Behörde (MA19) in diesem Fall nicht nachvollziehbar.
Wenn
dieser Hinsicht sehr irreführend und irritierend, war es doch noch bis vor 15 Jahren die Schutzzone eingerichtet wurde, um klare Vorgabe, möglichst keine Dachflä-chenfenster zur Stammersdorfer Straße hin zu genehmigen.
Als Maximum wurden die 2 kleinsten, handelsüblichen Dachflächenfenster (40x60cm) akzeptiert, die dem Aussehen und Größe nach
den dörflichen Charakter zu schützen, so muss die zuständige Behörde den erteilten Bescheid von Amtswegen zurückziehen ursprünglich vorhandenen Dachluken am nächsten kamen.
Wir, Elisabeth
und neu beurteilen.
Stammersdorf darf nicht Spielball von Spekulanten werden, denn sonst wird die vielgepriesene Ruhelage nicht mehr lange vorhanden sein
Martin Kiener, Lisbeth und Georg Fichtinger, Walter Rohringer, Leopold Klager, Karin und Willi Nadler und weitere besorgte Freunde sagen DANKE !!!



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