14.08.2019, 17:37
Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer von „Ausbildung statt Abschiebung“!
Wir arbeiten weiter intensiv an der Durchsetzung unserer Ziele: keine Abschiebung und Wiederöffnung des Zugangs zur Lehre in Mangelberufen für AsylwerberInnen.
Nach der Absage durch den damaligen Bundeskanzler Kurz öffnen sich nun wieder Perspektive. Setzt sich Herz und Hirn doch noch durch?
Aktuell lehnt die Übergangsregierung Gesetzesreformen grundsätzlich ab, wir führen aber dennoch Gespräch mit den entscheidenden Regierungsmitgliedern mit dem Ziel, doch noch positive Weichenstellungen zu erreichen.
Bewegung kommt nun in den Zugang zur Lehrstelle durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Und das ist der Hintergrund und so können Unternehmen aktiv werden:
Eine oberösterreichische Tischlerei hat gegen einen Bescheid des AMS Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, mit dem die Beschäftigungsbewilligung für einen Asylwerbenden als Lehrling abgelehnt wurde und Recht bekommen. Das AMS erhielt vom Gericht den Auftrag, festzustellen, ob es für die Stelle eine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft gibt und diesem Ergebnis entsprechend neu zu entscheiden. Das Ersatzkraftverfahren wurde zwar durchgeführt – zwei Mal sogar – eine Entscheidung ließ aber auf sich warten. Aus diesem Grunde wurde von Rechtsanwältin Mag.a Michaela Krömer Säumnisbeschwerde eingebracht, woraufhin das AMS – nach Durchführung eines dritten Ersatzkraftverfahrens – nun tatsächlich die Beschäftigungsbewilligung erteilt hat. Insgesamt dauerte das Verfahren fast ein Jahr, aber jetzt hat die Tischlerei somit ihren dringend benötigten Lehrling und dieser ist nun nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Kurz zum rechtlichen Hintergrund: Mit Erlass der damaligen Sozialministerin vom 12.09.2018 wurde der Zugang zur Lehre für Asylwerber in Berufen mit Lehrlingsmangel gestoppt. De facto geschah dies in der Form, dass die Sozialministerin das AMS anwies, im Regionalbeirat der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nicht mehr zuzustimmen. Da die einstimmige Zustimmung des Regionalbeirates vom AMS als Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber gesehen wird, wurden seit diesem Erlass unter Berufung auf die nicht einstimmige Zustimmung des Regionalbeirates keine Beschäftigungsbewilligungen mehr erteilt.
In der Zwischenzeit gibt es aber bereits mehrere Entscheidungen, in denen das Bundesverwaltungsgericht bei Beschwerden gegen die Versagung von Beschäftigungsbewilligungen aussprach, dass diese Vorgehensweise im Widerspruch zur EU-Aufnahmerichtlinie steht, wonach Asylwerbenden der unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist, wenn diese nach 9 Monaten noch keine Entscheidung der Asylbehörde über ihren Antrag haben. Österreich hat auch in einer Stellungnahme an die EU-Kommission festgehalten, dass keine weiteren Voraussetzungen für den Arbeitsmarktzugang bestehen außer einer Vorrangprüfung für inländische und gleichgestellte Arbeitsuchende (also keine Rede von einer Zustimmung des Regionalbeirates).
Die Verwaltungspraxis des AMS widerspricht somit Österreichs eigener Aussage zur Art der Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie.
Rechtsanwältin Krömer bietet an, auch weitere Unternehmen niederschwellig und unkompliziert zu unterstützen.
In zwei weiteren, ähnlich gelagerten Fällen in Oberösterreich haben ebenfalls die Unternehmen vom BVwG Recht bekommen. Hier wird allerdings das AMS auf Auftrag der zuständigen Ministerin Revision an den Verwaltungsgerichtshof einbringen. Eine höchstgerichtliche Klärung dieser Frage steht also bevor.
Ende Juli waren 881 Asylwerbende in Lehre (davon 328 in OÖ). Lt. WKO gab es Ende Juli in OÖ 1.257 offene Lehrstellen und nur 426 Lehrstellensuchende.
Abschließend mein Appell: bitte die Petition weiter intensiv bewerben, Gemeinderatsbeschlüsse organisieren, Unternehmen motivieren und Promis kontaktieren. Je stärker wir aufgestellt sind, desto besser sind unsere Chancen.
Vielen Dank!
Rudi Anschober