Unbundling für E-Mobility
Das E-Laden muss genauso wie der Strombezug dem Unbundling unterliegen! Nur wenn die Infrastruktur (Netz bis Ladesäule) vom Energielieferanten getrennt ist wird sich ein fairer Preis einstellen. Bisher ist dies ein quasi-Monopol. Dies bedeutet dass hier die Legislative gefordert ist und eindeutige Regulativen vonnöten sind. Dies wurde bisher schon des Öfteren vorgebracht und leider noch nicht umgesetzt! mfg Puntigam Rupert (Ingenieurbüro für E-Mobilität, Energie und Umwelttechnik (PV-Anlagenplanung))
Quelle: DI Dr. Puntigam Rupert MSc (Ingenieurbüro für E-Mobilität, Energie und Umwelttechnik (PV-Anlagenplanung))