Region: Austria
Civil rights

Wahrung des höchstpersönlichen Rechts gemäß der österreichischen Verfassung

Petitioner not public
Petition is addressed to
Dr. Josef Moser; Bundesminister für Justiz

2,356 signatures

Petitioner did not submit the petition.

2,356 signatures

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

News

03/17/2018, 20:15

Hatte einen Grammatik Fehler


Neue Begründung: Viele Österreicher sind wegen der Verurteilung samt Fussfesselverbot im Fall Peter Westenthaler schlichtweg fassungslos.
Es geht hier in dieser Petition nicht darum Freunde von Peter Westenthaler dazu zu bringen eine Petition zu unterzeichnen, es geht um das höchstpersönliche Recht eines Bürgers der Republik Österreich und auf die Wahrung der österreichischen Gesetze.
In dieser vorliegenden Causa hat so mancher den Glauben an den Rechtsstaat verloren oder zweifelt zumindest daran.
Ich als einer der Petenten stellt sich stelle mir die Frage, wie es juristisch an einem Oberlandesgericht Wien möglich ist, einen solchen Spruch zu fällen welcher eigentlich rechtlich gesehen keine Wertigkeit bzw. Bestand haben kann denn die Entscheidung über einen elektronisch überwachten Hausarrest obliegt einzig dem Anstaltsleiter der zuständigen Justizanstalt mit Ausnahme bei extremen Gewalt oder Sexualstraftaten, dies war und ist hier nicht der Fall.
Siehe: www.jusline.at/gesetz/stvg/paragraf/156d
Es geht in dieser Petition auch nicht um Sympathie oder Politik, es geht um das Recht, und das Recht sollte uns alle schützen, unsere Familien schützen und auch unsere Existenz.
All das wird durch den "juristisch unhaltbaren Spruch" in höchstem Maße gefährdet.
Wir, die Unterzeichnenden, können an diesem Urteil rechtlich nichts ändern, es nicht beeinflussen oder es von Seiten des Justizministers abändern lassen denn ein Richter ist in der österreichischen Judikatur gem. Art. 87 Abs. 1 B-VG Weisungsfrei, also nicht beeinflussbar außer offensichtlich von der persönlichen Meinung welche jedoch in der Ethikerklärung Seitens Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter offenbar nicht geduldet wird.
Zitat : ETHIKERKLÄRUNG
Art. II. Unabhängigkeit:
Wir entscheiden ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes und unserer freien inneren Überzeugung. Wir weisen jede Art von ungesetzlicher Einflussnahme zurück. Einladungen oder Geschenke, die den Anschein erwecken, Abhängigkeiten zu schaffen, nehmen wir nicht an. Interventionsversuche legen wir offen. Richterliche Unabhängigkeit dient dem Schutz der Recht suchenden Menschen und darf niemals als Vorwand für Willkür oder geistig oder sozial abgehobenes Verhalten missbraucht werden. Bei der Auswahl und Beurteilung von Kolleginnen und Kollegen orientieren wir uns nach den Kriterien des Richterdienstgesetzes an deren fachlicher und sozialer Kompetenz und weisen jede Protektion zurück.
Art. VI. Fairness:
Richterliche Unbefangenheit umfasst auch die Fähigkeit, eigene Vorurteile zu erkennen und auf die Wirkung eigener Worte und Handlungen auf andere zu achten. Wir begegnen Verfahrensbeteiligten sachlich, respektvoll und äquidistant und gewähren ihnen ausgewogen Gehör. Diskriminierende Haltungen und Äußerungen im Verfahren weisen wir bedingungslos zurück.
Art. IX. Außerdienstliches Verhalten:
Wir prüfen sorgfältig und kritisch, ob uns unsere Handlungen oder Äußerungen in die Gefahr von Abhängigkeiten bringen oder auch nur einen solchen Anschein erwecken können. Dies gilt auch für unser privates Verhalten, soweit wir damit rechnen müssen, dass dadurch in der Öffentlichkeit unsere Glaubwürdigkeit als Richterinnen und Richter infrage gestellt werden kann. Wir sind überzeugt, dass der Beitritt zu einer politischen Partei oder parteipolitische Tätigkeiten einer Richterin oder eines Richters der Glaubwürdigkeit der unabhängigen, parteipolitisch unbeeinflussbaren und nicht an Interessenverbände gebundenen Gerichtsbarkeit schaden können.
Dies und mehr könnten wir alle in einer gesonderten Petition an die zuständige Richterkammer richten, denn es wurde im vorliegenden Fall nicht beachtet geschweige denn danach verhandelt und geurteilt.
Werte Damen und Herren, lesen sie sich diese Petition in Ruhe durch, überlegen sie wie sie handeln würden wenn ein Freund von ihnen, ein Familienmitglied davon betroffen wäre denn würden wir JETZT nicht etwas tun, wo stehen wir dann???
Setzen wir ein Zeichen denn wir wollen eines garantiert nicht zum Alltagspruch werden lassen:
"Urteile können auch mit einer Axt gefällt werden"



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