Wer UNSCHULDIG IST, kann keine Schuldeinsicht zeigen, Herr Rat! Sie können ja das Ersturteil nachlesen. Ihre Auffassung von Gerechtigkeit ist höchst problematisch und sollte einer unparteiischen Gerichtsbarkeit unterzogen werden.
Der Verurteilte wurde zum wiederholten male straffällig und zeigte in keinem der beiden Fälle Schuldeinsicht. Westenthaler wird auch weiterhin nicht von Straftaten abzuhalten sein. Zumindest während der Haft wird er kaum noch Verbrechen gehen können.
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