04/02/2024, 07:12
...zitiert Albert Schweizer, Dr.med
04/02/2024, 07:10
Gruppenpostfach
03/30/2024, 12:45
...indem unsere Ansprechpartner*innen mich auf Spamliste setzen liessen.
03/28/2024, 10:55
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03/28/2024, 10:45
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03/28/2024, 10:45
www.fr.de/wirtschaft/gastwirtschaft/alarmierende-studie-pflegende-angehoerige-armut-not-92907698.html
03/23/2024, 07:44
m.focus.de/regional/muenchen/verblueffender-trend-in-muenchen-wohnungspreise-rauschen-immer-weiter-ab_id_259777197.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-mein-muenchen&fbclid=IwAR1HrZU4UHYTuQfMe-0ReBr4evw2FPwO-e6kzQoCJsifKWOdQDEcKdexlmE
03/19/2024, 16:41
Sehr geehrter Herr Kollege Höbusch,
die gesamte Korrespondenz und die seitens Ihrer Gesellschaft mit großer Energie betriebenen Berechnungen der „behinderungsbedingten Mehrkosten“ wären entbehrlich, wenn man sich vor Augen führen würde, dass der Anbau alleine für Aufenthalt und Pflege des schwerstbehinderten Kindes Constantin gedacht ist und weder Mutter noch Oma im Anbau wohnen werden.
In diesem Fall bedarf es der Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs nicht. Meine Kritik ist nicht pauschal, sondern an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert. Diesbezüglich habe ich auch entsprechende Urteile zitiert, in denen Ausführungen von Sachverständigen zu DIN-Normen zu Recht als „wenig erhellend“ bezeichnet wurden.
Unabhängig hiervon ist Ihre Schilderung der Planung des Bauvorhabens nach Mitteilung meiner Mandanten völlig falsch und wohl auf die unzutreffenden Angaben von Frau Seebauer zurück führen.
Den angebotenen Ortstermin am 17.04.24 werden wir unter Hintanstellung erheblicher Bedenken wahr nehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Petra Lankes
03/19/2024, 15:08
Sehr geehrte Frau Kollegin Lankes,
Ihr Schreiben vom 15.03.2024 an Frau Dr. Braunhofer wurde mir wegen deren
Urlaubsabwesenheit zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen auch
in Abstimmung mit Herrn Prücklmair.
Zunächst ist Ihr Grund, weshalb Sie sich nun zusätzlich an unsere
Vorgesetzte wenden, nicht gänzlich nachvollziehbar, da wir innerhalb der
von Ihnen gesetzten Frist reagiert haben.
Zudem haben wir mit Mailschreiben vom 19.02.2024 darauf hingewiesen, dass
wir von einer Überzahlung ausgehen und keine weiteren Vorschüsse leisten
werden.
Zudem haben wir Ihnen mit gleichem Schreiben ein Gesprächsangebot im Rahmen
einer Videokonferenz angeboten.
Offensichtlicher Streitpunkt ist die vorläufige gutachterliche Einschätzung
des Architekten, Herrn Andreas Bier vom 20.02.2024, der die
behinderungsbedingten Mehrkosten auf einen Betrag von nicht ganz €
441.200,00 schätzt.
Wir haben bis dato inklusive Vorschüsse € 569.400,00 auf die Position
Hausumbau geleistet, so dass aus unserer Sicht eine Überzahlung vorliegt.
An dieser Stelle dürfen wir auch anmerken, dass Herr Bier den Auftrag
hatte, wohlwollend zu Ihren Gunsten zu kalkulieren. Deswegen wurde auch das
in der Tarifzone IV angesetzte Architektenhonorar von Herrn Architekten
Spriegel vorerst in dieser Höhe akzeptiert.
Die pauschale Kritik an Herrn Bier weisen wir als unbegründet zurück. Die
mit Ihrem Schreiben vom 14.03.2024 angekündigte Stellungnahme vom
Architekturbüro Bauhaus zur Mangelhaftigkeit des Gutachtens von Herrn Bier
liegt nicht vor.
Wir sehen daher der vorgenannten Stellungnahme entgegen und schlagen vor,
dass wir das Objekt – von Herrn Bier vorgeschlagen – am 17.04.2024
besichtigen, um dann die Sache abschließend zu besprechen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir im Fall einer
Presseeinschaltung die Verhandlungen zum Hausumbau leider als endgültig
gescheitert betrachten und wir werden Sie dann auf den Klageweg verweisen
werden.
Wir dürfen noch abschließend anmerken, dass die Initiative zu dem Hausanbau
von der Familie Wirth ausging, wo zunächst angedacht war, dass Frau Wirth
mit ihrer Mutter die Wohnungen tauscht.
Da Frau Wirth sen. weiterhin in ihrem Haus wohnen wollte, entschloss sich
die Familie zu dem Hausanbau. Hier haben wir stets darauf hingewiesen, dass
wir nur die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen können.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie icht, auch einfach anzurufen.
Freundliche Grüße
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Ein Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer
Christian Höbusch
Syndikusrechtsanwalt
Abteilungsleiter
Personenschaden Heilwesen/Krankenhaus/Niedergelassene Ärzte
Telefon: (089) 2160-3794
Telefax: (089) 2160-53794
christian.hoebusch@vkb.de
www.versicherungskammer-bayern.de
Bevor Sie diese Nachricht ausdrucken, denken Sie bitte einen Moment an die
Umwelt. Vielen Dank!
___
Wir regulieren Schadenfälle für:
03/19/2024, 15:06
Sehr geehrte Frau Kollegin Lankes,
Ihr Schreiben vom 15.03.2024 an Frau Dr. Braunhofer wurde mir wegen deren
Urlaubsabwesenheit zur Beantwortung weitergeleitet. Ich antworte Ihnen auch
in Abstimmung mit Herrn Prücklmair.
Zunächst ist Ihr Grund, weshalb Sie sich nun zusätzlich an unsere
Vorgesetzte wenden, nicht gänzlich nachvollziehbar, da wir innerhalb der
von Ihnen gesetzten Frist reagiert haben.
Zudem haben wir mit Mailschreiben vom 19.02.2024 darauf hingewiesen, dass
wir von einer Überzahlung ausgehen und keine weiteren Vorschüsse leisten
werden.
Zudem haben wir Ihnen mit gleichem Schreiben ein Gesprächsangebot im Rahmen
einer Videokonferenz angeboten.
Offensichtlicher Streitpunkt ist die vorläufige gutachterliche Einschätzung
des Architekten, Herrn Andreas Bier vom 20.02.2024, der die
behinderungsbedingten Mehrkosten auf einen Betrag von nicht ganz €
441.200,00 schätzt.
Wir haben bis dato inklusive Vorschüsse € 569.400,00 auf die Position
Hausumbau geleistet, so dass aus unserer Sicht eine Überzahlung vorliegt.
An dieser Stelle dürfen wir auch anmerken, dass Herr Bier den Auftrag
hatte, wohlwollend zu Ihren Gunsten zu kalkulieren. Deswegen wurde auch das
in der Tarifzone IV angesetzte Architektenhonorar von Herrn Architekten
Spriegel vorerst in dieser Höhe akzeptiert.
Die pauschale Kritik an Herrn Bier weisen wir als unbegründet zurück. Die
mit Ihrem Schreiben vom 14.03.2024 angekündigte Stellungnahme vom
Architekturbüro Bauhaus zur Mangelhaftigkeit des Gutachtens von Herrn Bier
liegt nicht vor.
Wir sehen daher der vorgenannten Stellungnahme entgegen und schlagen vor,
dass wir das Objekt – von Herrn Bier vorgeschlagen – am 17.04.2024
besichtigen, um dann die Sache abschließend zu besprechen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir im Fall einer
Presseeinschaltung die Verhandlungen zum Hausumbau leider als endgültig
gescheitert betrachten und wir werden Sie dann auf den Klageweg verweisen
werden.
Wir dürfen noch abschließend anmerken, dass die Initiative zu dem Hausanbau
von der Familie Wirth ausging, wo zunächst angedacht war, dass Frau Wirth
mit ihrer Mutter die Wohnungen tauscht.
Da Frau Wirth sen. weiterhin in ihrem Haus wohnen wollte, entschloss sich
die Familie zu dem Hausanbau. Hier haben wir stets darauf hingewiesen, dass
wir nur die behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen können.
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