03/19/2024, 16:41
Sehr geehrter Herr Kollege Höbusch,
die gesamte Korrespondenz und die seitens Ihrer Gesellschaft mit großer Energie betriebenen Berechnungen der „behinderungsbedingten Mehrkosten“ wären entbehrlich, wenn man sich vor Augen führen würde, dass der Anbau alleine für Aufenthalt und Pflege des schwerstbehinderten Kindes Constantin gedacht ist und weder Mutter noch Oma im Anbau wohnen werden.
In diesem Fall bedarf es der Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs nicht. Meine Kritik ist nicht pauschal, sondern an den Vorgaben der Rechtsprechung orientiert. Diesbezüglich habe ich auch entsprechende Urteile zitiert, in denen Ausführungen von Sachverständigen zu DIN-Normen zu Recht als „wenig erhellend“ bezeichnet wurden.
Unabhängig hiervon ist Ihre Schilderung der Planung des Bauvorhabens nach Mitteilung meiner Mandanten völlig falsch und wohl auf die unzutreffenden Angaben von Frau Seebauer zurück führen.
Den angebotenen Ortstermin am 17.04.24 werden wir unter Hintanstellung erheblicher Bedenken wahr nehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Petra Lankes