Pilietinės teisės

Gegen unverhältnismässige Einschränkungen durch Wildschutzgebiete im Kandertal und im Kanton Bern

Peticija adresuota
Jagdinspektorat des Kantons Bern, LANAT, Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Regierungsrat Christoph Ammann
3 148 Palaikantis 1 254 in Berno kantonas

Peticijos gavėjas neatsakė.

3 148 Palaikantis 1 254 in Berno kantonas

Peticijos gavėjas neatsakė.

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta 2021-08-26
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2021-08-14 01:26

Korrektur / kleine Rechtschreibfehler / 13.8.2021


Neuer Petitionstext:

Gegen unverhältnismässige Einschränkungen durch Wildschutzgebiete im Kandertal und im Kanton Bern

Zusammenfassung:

Die dritte Tranche der Revision der Wildtierschutzverordnung beabsichtigt unverhältnismässige Einschränkungen in den bestehenden Wildschutzgebieten. Zudem ist vorgesehen die Anzahl der Wildschutzgebiete stark zu erhöhen.

Wir sind überhaupt nicht gegen einen wirkungsvollen und ausgewogenen Wildtierschutz. Diese Revision geht jedoch viel zu weit und bedeutet eine massive Einschränkung für alle Personen, welche sich gerne draussen in der Natur bewegen.

Wir fordern, dass der Kanton Bern auf diese Revision verzichtet und stattdessen zeitgemässe, wirkungsvolle und ausgewogene Massnahmen ergreift (siehe auch unsere Hinweise unten).

=> Daher bitte diese Petition unterzeichnen und an möglichst viele Personen weiterleiten. Vielen Dank. Hinweis: Jede Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort kann diese Petition unterzeichnen.

Details:

Die geplante Revision der Wildtierschutzverordnung (Mitwirkung) kann hier eingesehen werden: www.be.ch/weu-mitwirkungen.

Die Wildtierschutzverordnung (WTSchV) des Kanton Berns kann hier eingesehen werden: www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/412

Die Wildtierschutzverordnung wurde in den letzten Jahren immer restriktiver. Zum einen wurde die Fläche der Wildschutzgebiete laufend vergrössert, und zum anderen wurden die Massnahmen immer einschränkender. Zu Beginn waren die Massnahmen vor allem Jagdverbote (Kategorie A, B, C). In den letzten Revisionen wurden sehr viele Massnahmen der Kategorien D, E und F erlassen. Dies sind Massnahmen wie Weggebote (Kat. D), Leinenzwang (Kat. E) und v.a Einschränkungen in den Bereichen Freizeit, Sport und Tourismus (Kat. F).

Konkret heisst dies, dass im Winter Touren (Ski, Snowboard, Schneeschuh, Wandern) nur noch auf (wenigen) festgelegten Routen durchgeführt werden können. Dies ist nicht sinnvoll, denn oft sind Routenanpassungen aufgrund z.B. Schnee- und Lawinenverhältnissen notwendig. Im Frühjahr und im Sommer dürfen nur festgelegte Wege benutzt werden. Ebenfalls ist Camping bzw. Biwakiern absolut verboten. Wir sind der Ansicht, dass mehrtägiges Campieren nicht erlaubt sein muss, aber wir sehen nicht ein, wieso eine Nacht Biwakieren/Campieren verboten sein soll.

Betroffene Gebiete im Kandertal sind:

  • Engelalp (08)
  • Gehrihorn (11)
  • Grosser Lohner (15)
  • Kandersteg (23)
  • Latrejenalp (28 )
  • Niesen (102)

Mit der geplanten Revision gehen die Einschränkungen in diesen Gebieten ähnlich weit wie die Einschränkungen in den eidgenössischen Wildtierschutzgebieten (früher Jagdbanngebiete). Mit dem eidgenössischen Wildtierschutzgebiet Kiental hat das Kandertal jetzt schon viele Einschränkungen zu tragen.

Eine Karte, welche zeigt, wie grossflächig im Kandertal eingeschränkt wird, kann hier eingesehen werden: s.geo.admin.ch/91174a79ba


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 306 (245 in Kanton Bern)


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