11/14/2022, 14:22
Hallo zusammen, ich habe mehrere Informationen erhalten die ich hier gerne weitergeben möchte.
Zuerst gab es eine Rückmeldung von Frau Rüffer MdB, sowie eine Information zur Sozialversicherung. Ich bin mit verschiedenen Betriebsräten und Gewerkschaften dran das Thema weiter zu treiben. Nächste Woche soll es seitens Gewerkschaft hier einen Termin mit der Finanzministerin von Luxemburg geben.
Eine Frage in die Runde, wer kennt sich mit Klagerecht auf EU Ebene aus ?, ich benötige hier Unterstützung.
Hier die Antwort von Frau Rüffer:
Sehr geehrter Herr Päßler,
Ich stimme Ihnen absolut zu, dass eine Erhöhung der im DBA berücksichtigten Homeoffice-Tage den Grenzgänger*innen ein flexibleres Arbeiten erlauben würde, zu mehr Work-Life-Balance führen und auch den Transport (und somit Abstöße und Energieverbrauch) senken würde. Insbesondere die Belastungen für unsere Umwelt in der Großregion, können wir durch eine Ausweitung der Homeoffice-Tage senken. Während der pandemischen Phase von Covid-19, hat die Aussetzung der 19 Tage-Regel gezeigt, was für ein Potential im Homeoffice steckt und dass deutlich weniger Grenzverkehr herrschte.
Nun haben im Sommer Gespräche zwischen der deutschen und der luxemburgischen Regierung stattgefunden und man konnte sich auf eine Ausweitung auf 24 Tage einigen. Das ist ein erster Schritt, aber immer noch zu wenig, denn der Grundsatz „Einkommen muss dort versteuert werden, wo es erwirtschaftet wird.“, bleibt bestehen. Solange das so ist, wird es immer eine Auseinandersetzung geben, zwischen dem Ministerium, das für die Eintreibung von Steuern verantwortlich ist, und den Menschen, die gerne weniger Steuern zahlen, bzw. mehr Zeit im Homeoffice arbeiten möchten.
Ich kann gut verstehen, dass die, nach Ländern unterschiedlichen, Regelungen unverständlich erscheinen können. Doppelbesteuerungsabkommen sind jedoch selbst zwischen Ländern der EU immer bilateral, es gibt keine einheitliche EU-weite Regelung. Dies soll die Souveränität der Länder schützen. Diese länderbezogene Flexibilität ist auch besonders sinnvoll, um Beziehungen mit Niedrigsteuerländern (auch innerhalb der EU) zu regeln.
Eine EU-weite Regelung erscheint auf den ersten Blick einfacher, trägt jedoch nicht den unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung, die in den einzelnen Mitgliedstaaten vorzufinden sind. Die Erfahrung zeigt: Wenn eine EU-weite Regelung angestrebt würde, müsste man einen Konsens finden, was sich nicht immer einfach gestaltet und selten schnell geht.
Uns bleibt vorerst nur die bilaterale Lösung und dass wir für eine Verbesserung der Situation Deutschland-Luxemburg streiten. Hierfür treten wir in einen Austausch mit den luxemburgischen Grünen, unserem Finanzministerium, aber auch mit den luxemburgischen Ministerien für Wirtschaft, für die Großregion und dem Außenministerium.
Ich spreche mich, auch in Zukunft, für eine Verbesserung der Arbeitnehmer*Innen-Situation hinsichtlich des Doppelbesteuerungsabkommens aus und hoffe, dass die jeweiligen Regierungen sich auf Regelungen verständigen, die zur Ihrer Zufriedenheit und aller anderer Beteiligten beitragen.
Herzliche Grüße
Corinna Rüffer MdB