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La petizione è stata parzialmente accettata
La petizione è indirizzata a: Südtiroler Landesregierung, Landtagsabgeordnete und Landesrätin für Familie Frau Waltraud Deeg, Südtioler Gemeinden, Südtiroler Gemeindeverbände, Tagesmütter-/Tagesväterdienste Südtirols, Kindertagesstätten Südtirols
Mit dem Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr.1198 vom 20.11.2018 „Genehmigung der Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und des Tagesmutter- Tagesvaterdienstes wurden neue Kriterien zur Finanzierung dieser Dienste beschlossen [1]
Wir (Eltern, Betreuungspersonal, Interessierte)fordern eine sofortige Aussetzung bzw. Abänderung des Beschlusses. Die Punkte Urlaubs- und Krankheitsregelung und die damit zusammenhängenden Mehrkosten für die Eltern, müssen neu verhandelt werden. Die Strukturen für die Kleinkinderbetreuung finanzieren sich über die Beiträge des Landes und der Gemeinden,sowie durch den Kostenbeitrag der Eltern.Dieser beträgt zwischen € 0,90 und € 3,65;je nach Einkommen der Eltern.Laut Art. 10, Abs. 1 des oben genannten Beschlusses, zahlt die Landesregierung für nicht in Rechnung zu stellende Betreuungsstunden (=. zB Abwesenheit wegen Urlaub) sowie für Betreuungsstunden für welche die Eltern die vollen Kosten zahlen müssen,keinen Landesbeitrag an die Gemeinden und Strukturen:Was dies konkret bedeutet,möchten wir hier kurz erklären:
URLAUBSREGELUNG: Jedes Kleinkind hat Anspruch auf NUR 3 Wochenunbezahlten Urlaub(proportional reduziert im Verhältnis zu den Stunden lt. Betreuungsvertrag).Also 3 Wochen,in denen das Kleinkind zu Hause bleiben kann und man den Dienst nicht bezahlen muss. Wie wir alle wissen,ist Urlaub wichtig,um zur Ruhe zu kommen,zu regenerieren und um neue Kraft zu schöpfen.Auch Kleinkinder brauchen diese Ruhepause,nicht nur für 3 Wochen!
Überschreitet man diese 3 Wochen, MUSSder konventionelle Stundentarif,der je nach Größe der Struktur bis zu € 14,00 pro Stunde liegt, angewandt werden. Konkret heißt das, dass eine Familie für ein Kind,das die Kita/Tagesmutter 25 Stunden pro Woche besucht, für eine zusätzliche Woche Urlaub bis zu€ 350,00 bezahlen muss. Besonders zu beachten ist dabei auch, dass die meisten Kindertagesstätten nur an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen geschlossen sind und somit der Urlaub für das Kleinkind effektiv nur 3 Wochen beträgt(keine Weihnachts-, Oster-, oder Faschingsferien!). Zur Erinnerung,die Kinder,die diese Strukturen besuchen, sind zwischen 6 Monate und 3 Jahre alt.
Zum Vergleich: Kindergartenkinder haben ca. 16 Wochen Urlaub;die meisten Eltern 6 Wochen. Kleinkinder haben dadurch nicht genügend Ruhephasen und Eltern können nicht ihren gesamten Urlaub mit den eigenen Kindern verbringen,außer sie bezahlen dafür. Deshalb fordern wir auch für Kleinkinder die Einführung von mindestens 6 Wochen unbezahlten Urlaub, der auch tageweise beansprucht werden kann. Den Anbietern der Kinderbetreuung steht es zwar frei, diesen kostenlosen Urlaub zu erhöhen,allerdings kann dies ohne Beiträge vom Land nicht umgesetzt werden. Außerdem führt die neue Urlaubsregelung sicher dazu, dass Kinder öfters einen Tag „krank“ sind; ein Werteideal, das wir unseren Kindern nicht vorleben möchten.
KRANKHEITSREGELUNG: Bisher wurde es bei Krankheit des Kindes so gehandhabt, dass die ersten 3 Tage gemäß Betreuungsvertrag mit Tarifregelung(€0,90 - €3,65 pro Stunde)in Rechnung gestellt wurden. Für die darauffolgenden Tage war, je nach Struktur, weiterhin dieser Tarif zu bezahlen oder es wurde nichts in Rechnung gestellt. Lt. neuer Regelung MUSS die gesamte Zeit, in der das Kind aufgrund von Krankheit abwesend ist, in Rechnung gestellt werden. Dabei muss innerhalb des 3.Krankheitstages ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, ansonsten wird für die restlichen Abwesenheitstage der konventionelle Stundensatz von bis zu €14,00 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Die Eltern werden somit gezwungen, bereits bei einem harmlosen Infekt einen Arzt aufzusuchen,um nicht ab dem vierten Tag den konventionellen Stundensatz zahlen zu müssen. Daneben kostet ein ärztliches Zeugnis bis zu € 20,00 und viele Eltern müssen für die Betreuung des kranken Kindes unbezahlten Sonderurlaub nehmen, was somit erneut Mehrkosten und einen evtl. gleichzeitigen Verdienstausfall mit sich bringt.
WIR FORDERN DESHALB: - mindestens 6 Wochen kostenfreien Urlaub
bezahlten Krankenstand bei Abgabe eines ärztlichen Zeugnisses (das innerhalb des 5. Krankheitstages abgegeben werden muss)
Urlaubstage,die man einzeln nehmen kann und die mit Eigenerklärung angenommen werden(z.B. für Arztbesuche, Impfen, Todesfälle [in diesen Fällen werden Tage gebraucht,die man auch ohne vorhergehendes schriftliches Ansuchen in Anspruch nehmen kann])
ein kostenloses ärztliches Zeugnis(nicht in jedem Dorf gibt es einen Kinderarzt)
eine einheitliche Regelung für alle Organisationen
die anfallenden Kosten sollen von der öffentlichen Hand finanziert werden,damit nicht beim Personal oder der Qualität eingespart wird
diese Verhandlungen und auch zukünftige sollten unter Miteinbeziehung der Eltern und des Betreuungspersonals geführt werden;zum Wohle unserer Kinder und für eine qualitativ gute Dienstleistung
Motivazioni:
Die Kleinkinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern/Tagesvätern ist in Südtirol mittlerweile nicht mehr wegzudenken und ein wichtiges Instrument, das viele Eltern in Südtirol bei der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben unterstützt. Doch nur wenn dieses System gut organisiert und bezahlbar ist, können Südtiroler Familien es auch wirklich nutzen und davon profitieren. Durch den neuen Beschluss der Landesregierung ergeben sich für Familien teilweise untragbare Mehrkosten. Neuerungen sollten stets Verbesserungen mit sich bringen und ein Fortschritt sein, doch diese Neuerungen bedeuten einen enormen Rückschritt. Wir fordern, dass die Südtiroler Landesregierung diesen Beschluss zum Wohle unserer Kinder und Familien ändert und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung findet.
Sollten auch Sie unserer Meinung sein und uns unterstützen wollen, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Petition unterschreiben. Gemeinsam sind wir stark!
[1] http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/214679/beschluss_vom_20_november_2018_nr_1198.aspx?view=1
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
27/01/2019
La petizione termina:
26/03/2019
Regione:
Südtirol, Italien, Provinz Bozen
Categorie:
Famiglia
La petizione è stata tradotta nelle seguenti lingue
Novità
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
il 03/09/2019Die Landesregierung hat am 30/07/2019 einen neuen Beschluss Nr. 666 gefasst:
Dieser neue Beschluss beinhaltet, dass den Nutzern nun 4 Wochen Urlaub zustehen, die nicht in Rechnung gestellt werden. Jedoch anders als von uns gefordert, geht diese zusätzliche Woche auf Kosten der Genossenschaften. Außerdem forderten wir mind.6 Wochen.
Bzgl. Abwesenheit bei Krankheit reicht es nun aus, am ersten Abwesenheitstag des Kindes aufgrund von Krankheit der Trägerkörperschaft die voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen und bei Wiedereintritt eine ärztliche Krankheitsbescheinigung vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, zahlt die Nutzerfamilie ab dem vierten Tag den vollen Stundensatz. Die Abgabe der Bescheinigung wurde somit vereinfacht,... avanti -
Dibattito
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