Regione: Südtirol, Italien, Provinz Bozen
Famiglia

Familienfreundliche, kindergerechte und bezahlbare Kleinkinderbetreuung in Südtirol

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Südtiroler Landesregierung, Landtagsabgeordnete und Landesrätin für Familie Frau Waltraud Deeg, Südtioler Gemeinden, Südtiroler Gemeindeverbände, Tagesmütter-/Tagesväterdienste Südtirols, Kindertagesstätten Südtirols

3.140 Firme

La petizione è stata parzialmente accettata

3.140 Firme

La petizione è stata parzialmente accettata

  1. Iniziato 2019
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 29/04/2019
  4. Dialogo
  5. Successo parziale

Novità


04/09/2019, 00:19

Die Landesregierung hat am 30/07/2019 einen neuen Beschluss Nr. 666 gefasst:
Dieser neue Beschluss beinhaltet, dass den Nutzern nun 4 Wochen Urlaub zustehen, die nicht in Rechnung gestellt werden. Jedoch anders als von uns gefordert, geht diese zusätzliche Woche auf Kosten der Genossenschaften. Außerdem forderten wir mind.6 Wochen.
Bzgl. Abwesenheit bei Krankheit reicht es nun aus, am ersten Abwesenheitstag des Kindes aufgrund von Krankheit der Trägerkörperschaft die voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen und bei Wiedereintritt eine ärztliche Krankheitsbescheinigung vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht vorgelegt, zahlt die Nutzerfamilie ab dem vierten Tag den vollen Stundensatz. Die Abgabe der Bescheinigung wurde somit vereinfacht, jedoch werden die Tage der Abwesenheit wegen Krankheit, anders als von uns gefordert, weiterhin auf der Tarifgrundlage in Rechnung gestellt.
Neu hinzugekommen ist für die Nutzerfamilie die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag bei krankheitsbedingter Abwesenheit von mehr als 4 Wochen. Bei der Wiederaufnahme nach der Krankheit besteht zudem Vorrang.

Die Beschlussfassung erfolgte leider, anders als von uns gefordert, ohne Miteinbeziehung der Eltern. Nach dem Start der Petition erfolgte eine kurze Anhörung bei der Landesrätin Waltraud Deeg, die Übergabe der Petition am 29.April 2019 sowie unsere Forderung der Miteinbeziehung aller Parteien blieb jedoch unkommentiert und unbeantwortet.
Am 04.September 2019 findet eine gemeinsame Sitzung mit dem Landesbeirat für Familie statt. Es wird also weiter an der Umsetzung der Forderungen der Petition gearbeitet.





29/04/2019, 21:40

visualizzare il documento

Heute haben wir die Petition an die Südtiroler Landesregierung, die Landesrätin für Familie Frau Waltraud Deeg, die Südtioler Gemeinden, den Südtiroler Gemeindenverband und die Sozialgenossenschaften überreicht. Des dazugehörigen offenen Brief findet ihr als PDF im Anhang.
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In data odierna abbiamo consegnato la petizione alla Giunta provinciale della provincia di BZ, all'assessora provinciale per politiche sociali e famiglia Waltraud Deeg, ai comuni dell'alto adige,al consorzio dei comuni della provincia di BZ e ai servizi di microstruttura e di assistenza domiciliare all'infanzia. In allegato trovate la lettera in PDF (purtroppo solo versione tedesca).




29/01/2019, 19:22




Neue Begründung: Die Kleinkinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern/Tagesvätern ist in Südtirol mittlerweile nicht mehr wegzudenken und ein wichtiges Instrument, das viele Eltern in Südtirol bei der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben unterstützt. Doch nur wenn dieses System gut organisiert und bezahlbar ist, können Südtiroler Familien es auch wirklich nutzen und davon profitieren. Durch den neuen Beschluss der Landesregierung ergeben sich für Familien teilweise untragbare Mehrkosten. Neuerungen sollten stets Verbesserungen mit sich bringen und ein Fortschritt sein, doch diese Neuerungen bedeuten einen enormen Rückschritt.
Wir fordern, dass die Südtiroler Landesregierung diesen Beschluss zum Wohle unserer Kinder und Familien ändert und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung findet.
Sollten auch Sie unserer Meinung sein und uns unterstützen wollen, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Petition unterschreiben. Gemeinsam sind wir stark!
[1] lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/214679/beschluss_vom_20_november_2018_nr_1198.aspx?view=1

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1369


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