153 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Bundesversammlung und die Wähler als oberste Instanz
Während drei Jahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UEK zur Geschichte der administrativen Versorgung geforscht.
Damit eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema bis zum Jahr 1981 stattfindet, veröffentlichte die UEK alle Zwischenergebnisse und Forschungsresultate sowohl in Buchform als auch online im Jahr 2019. Ab 1981 seien in Zivilprozessen die Menschenrechte in der Schweiz eingehalten worden. Aber bis ins Jahr 2014 (auch darüber hinaus) wurden Väter auf Grund des Geschlechts diskriminiert, was eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Sie hatten weder bei der Vormundschaftsbehörde, KESB noch vor Gericht eine reelle Chance, das geteilte Sorgerecht und die gemeinsame Obhut zu erlangen. Oftmals wurde ein Rosenkrieg durch die Anwälte und Behördenangestellten sowie ihre Auftragnehmer (Gutachter, Ärzte, Besuchsbegleitung etc.) angefeuert, eine Gefährdungsmeldung erzwungen und der Konflikt zwischen den Eltern mittels Gerichtsverfahren geschürt. Die Folge waren Kindsentfremdung und Kapitalvernichtung zu Gunsten des Justizapparates und deren Nutzniesser (analog zu https://www.uek-administrative-versorgungen.ch). Anders konnte ein Vater kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Ein solches gab es per Gesetz nicht, bis zum Entscheid des EGMR Zaunegger vs. Germany. Die Anwälte der Väter setzten sich bis 2014 systematisch für die Unterhaltsrechte der Mütter ein und hintergingen damit das Mandat der Väter (menschenrechtlich eine Benachteiligung). "Das Privatrecht ist nicht nur ein mächtiges Werkzeug für die Ordnung des Sozialen, es spielt auch bei der Entstehung von Kapital eine zentrale Rolle." Katarina Pistor, der Code des Kapitals.
Die psychischen Probleme in der Bevölkerung nehmen zu und man gewinnt den Eindruck, dass die KESB oder KOKES keinerlei Interesse an den Ursachen haben, sondern dass lediglich die Symptome geschäftsträchtig behandelt werden sollen. Die Machenschaften, Interessenverbindungen und Misswirtschaft ausgehend von den Vormundschaftsbehörden ab 1981, der KOKES und KESB ab 2013 müssen überkantonal untersucht werden. Kinder und Erwachsene müssen sich an eine unabhängige Untersuchungskommission wenden können, damit der Datenschutz und die Immunität in gewissen Fällen aufgehoben werden kann. Die Verjährung muss aufgehoben werden, weil Behördenmitarbeiter zu mächtig waren. Betroffene der willkürlichen oder schädigenden Entscheide der Vormundschaftsbehörden, KESB, Richter und angeschlossener Organisationen müssen entschädigt und rehabilitiert werden. Personen im öffentlichen Amt müssen zur Rechenschaft gezogen werden können. Öffentliche und private Mittel, die durch die Behörden erschlichen, enteignet und an Firmen oder andere juristische Personen verteilt wurden, müssen zurück fliessen.
Es sei insbesondere zu untersuchen, wie eine Digitalisierung der Prozesse die Rechtssicherheit für Menschen stärken könnte.
Begründung
Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219):
- Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
- Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
- Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
- Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
- Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
- Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?
Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (https://linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.
Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.
Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, die Beweissicherung für Bürger zu beschränken. Staatsangestellte können nun aus ihrem Amt eine private Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können: wenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.
Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (https://www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.
Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES" auf openpetition.eu
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 7 BV).
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV).
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV).
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13 BV).
Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (Art. 5 BV). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 8 BV).
Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7 CRC).
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.03.2023
Petition endet:
05.11.2023
Region:
Schweiz
Kategorie:
Bürgerrechte
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 30.07.2024Hallo zusammen
Im Mai 2024 hat in Bern, auf dem Gurten, ein Anlass der NFP76 stattgefunden, wo ich dem Bundesrat Beat Jans die Hand schütteln konnte (Video auf Französisch): www.youtube.com/watch?v=VjBpuVbCJWc
Ich habe ihn mündlich darum gebeten, Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzureichen oder Strafanzeigen zu ermöglichen. Diejenigen, die versucht haben strafrechtlich vorzugehen, wissen von welchen Schwierigkeiten ich spreche. Aber es besteht weiterhin kein Zweifel, dass die Behördenmitarbeiter diszipliniert werden müssen (www.nfp76.ch/de/XNROHSTblDUdThzs/seite/ergebnisse).
Lest die Antwort des Bundesamtes für Justiz: die Kantone sind zuständig für die Straftaten.
Wer hat Erfahrungen mit der KESCHA... weiter -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 05.02.2024Liebe Unterstützende
Ich habe eine Meldung vom Parlament via E-Mail erhalten.
Änderung beim Stand der Beratung:
• Neuer Stand: Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Die Petition kann unter dem Link verfolgt werden und Ihr könnt auch das Geschäft abonnieren, um per E-Mail informiert zu werden: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20232043
Wer hat Zeit und Lust, in einem Kommitée mitzuwirken für eine Volksinitiative? Schreibt mir bitte ein E-Mail.
Bleibt gesund! -
Ref. 23.2043
am 24.12.2023Link zum "Geschäft" des Parlaments: www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20232043
Lien vers l'affaire du parlament: www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20232043
Collegamento ipertestuale al affare del parlamento: www.parlament.ch/it/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20232043
Debatte
Es gab niemals eine Strafanzeige gegen die fehlbaren Staatsangestellten der Vormundschaftsbehörden. Die Angestellten der Vormundschaftsbehörden wurden in der KESB übernommen. Man weiss noch nicht, ob es sich um Geisteskranke handelt oder einfach nur um empathielose Kriminelle mit Bereicherungsabsichten.
Die Begründung ist fadenscheinig und liest sich wie ein Sammelsurium verschiedenster Beweggründe. Die KESB hat rein gar nichts mit den Geschehnissen von früher zutun. Deswegen gibt es sie ja! Die KESB untersteht der kantonalen Aufsicht. Jeder Entscheid kann beimkantonales Gericht (Kantonsgericht oder Obergericht genannt) angefochten und überprüft werden.