Im Mai 2024 hat in Bern, auf dem Gurten, ein Anlass der NFP76 stattgefunden, wo ich dem Bundesrat Beat Jans die Hand schütteln konnte (Video auf Französisch): www.youtube.com/watch?v=VjBpuVbCJWc
Ich habe ihn mündlich darum gebeten, Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzureichen oder Strafanzeigen zu ermöglichen. Diejenigen, die versucht haben strafrechtlich vorzugehen, wissen von welchen Schwierigkeiten ich spreche. Aber es besteht weiterhin kein Zweifel, dass die Behördenmitarbeiter diszipliniert werden müssen (www.nfp76.ch/de/XNROHSTblDUdThzs/seite/ergebnisse).
Lest die Antwort des Bundesamtes für Justiz: die Kantone sind zuständig für die Straftaten.
Die Petition wurde am 23. November an Frau Dieu, Gerichtskommission (GK) überreicht. Am nächsten Tag schrieb ich folgendes E-Mail an die GK.
Ich bin der Überzeugung, dass die Petition "Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz" mit dem Begleitschreiben und bei schönem Wetter, durch 3 liebende Väter mit ungetrübtem Geist, vor den Augen von mindestens 4 Polizisten und mehreren fest installierten Überwachungskameras, in die besten Hände gelegt wurde.
Dass die Spieler auf Ihren Feldern der Schweiz tatsächlich Schachmatt sind und dass es sich nicht um ein Remis oder partie nulle handelt, habe ich bereits mündlich, laut und deutlich, gestern um ca. 15.00 Uhr ausgedrückt. Hier möchte ich dies nochmals schriftlich festhalten und die letzten groben Züge aufzeigen, um zu verdeutlichen, dass kein Ausweg mehr für sie besteht. Die Spieler haben Regeln ignoriert und sich damit selber disqualifiziert. Selbst wenn man behaupten würde, sie hätten das Spiel gar nicht angetreten und schon gar nicht spielen wollen, handelte es sich hierbei nicht um ein Forfait. Als bescheidener eidgenössisch diplomierter kaufmännischer Angestellter bespreche ich gerne ihre verwaltungstechnischen Probleme.
Wenn sie das Gesetz richtig gelesen hätten, dann hätten sie bemerkt, dass ihre astronomischen Löhne für etwas bezahlt werden, nämlich, damit sie ihre Arbeit erledigen, für welche sie von der Öffentlichkeit beauftragt wurden. Anbei erhalten Sie einen Beweis, dass sich die RichterInnen beim Bundesstrafgericht geweigert haben, sämtlichen Zeugen und Opfern das rechtliche Gehör zu gewähren. Vor dem unleserlich gekritzelten Namen auf Seite 5 werden lediglich die im StGB aufgelisteten Artikel erwähnt, aber es wird auf keinen Sachverhalt eingegangen, der in der Beschwerde beschrieben wurde. Die vorhergehenden Züge haben diese Spieler also verschlafen. Nun behaupten diese, es gäbe keine weiteren Rechtsmittel und wollen CHF 200.- zusätzlich kassieren.
Nochmals, laut und deutlich, vor Gott dem Allmächtigen, sie sind schachmatt und diese Information ist digital festgehalten im ganzen Äther, breitet sich weiter aus und kann nicht mehr gelöscht werden, mögen ihre Geister noch so dunkel sein - sie sind verloren und müssen den vorgeschriebenen Weg nehmen, durch dieselbe Gasse, wie jede/-r andere auch, der/-m seine Schuld bewusst gemacht wird. Sie haben nur vorgegeben, sich für die Institution des Schutzes und der Gerechtigkeit einzusetzen, dann aber genau das Gegenteil gemacht.
Um meine kaufmännische Beratung (kostenträchtiges Consulting für die Schweizer und Mitspieler) hier abzukürzen: versuchen Sie Empathie zu empfinden für die Toten, unsere Vorfahren und lebenden Mitmenschen, denen alles enteignet wurde, denen eine Familie und die Gesundheit entzogen wurde und in Folter leben müssen, wegen ihrer Schuld, ihrer Entführung und Körperverletzung.
Ihre RichterInnen sind falsch gepolt und nicht unabhänig. Wer nicht weiss, was er oder sie tut, sollte kein öffentliches Amt besetzen. Wer absichtlich falsch läuft, muss zur Ordnung gerufen werden. Hier finden Sie die Sachlage: www.lagerraum13.com/blog/tags/Strafantrag
Ersetzen Sie die Beschuldigten mit Computern - da wissen wir, wie und was sie tun.
Jeder Mensch braucht Zugang zum Recht, zur Familie und zur Liebe.
Freundliche Grüsse
Gabriel Morales Abellán
Postfach 233
CH-4528 Zuchwil
La date de dépôt de la requête auprès de la Chancellerie fédérale a été fixée :
23 novembre 2023 vers 15h00
Nous nous trouverons derrière le Bundeshaus West à partir de 14 heures environ (voir carte) et discuterons avec les personnes concernées et intéressées jusqu'à 15h30.
Liebe Betroffene von administrativen Zwangsmassnahmen unserer Zeit
Die Unterschriftensammlung wurde bis am 11. September 2023 verlängert. Für die Herbstsession ist ein Treffen in Bern vorgesehen, um die Petition ein zu reichen.
Ich bitte darum, andere Leidensgenossen und Interessierte Bürger auf diese Petition aufmerksam zu machen. Auch wenn ihr mittlerweile glauben könntet, dass ihr selber an der Misere schuld seid - es ist nicht so! Das Geschäft der Kindes- und Erwachsenenmisshandlung durch Behördenangestellte in der Schweiz wird früher oder später ein Ende nehmen.
Meldet euch mit einer kurzen Zusammenfassung eurer Erlebnisse an folgende Adresse:
Daniela Enzler
Soziale Rechte, Diskriminierungsschutz und Recherche
info@amnesty.ch
Amnesty International
Schweizer Sektion / Section suisse
Speichergasse 33
Postfach / Case postale
3001 Bern
Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?
Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.
Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.
Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.
Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES" auf openpetition.eu
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 7 BV).
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV).
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV).
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13 BV).
Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (Art. 5 BV). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 8 BV).
Das Kind hat das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7 CRC).