29.02.2024, 21:13
Obwohl sich im vergangenen August fast 1000 Menschen für den Erhalt der ST. GALLERSTRASSE 130 ausgesprochen haben, will sich der Winterthurer Stadtrat „gemäss aktuellem Kenntnisstand“ nicht dazu bekennen, den Fortbestand des historischen Gebäudes zu sichern.
Auch wenn in der Antwort kein abschliessender Entscheid kommuniziert wird, steht das Schreiben im Widerspruch zu mehreren öffentlichen und zusichernden Aussagen seitens städtischem Baudepartement letzten Sommer. Immerhin wird ein „Abbruch auf Vorrat“ explizit „ausgeschlossen“ und es ist von „weiteren Planungen und Vertiefungen“ die Rede.
Aus dem Schreiben geht hervor, dass es grundsätzlich eine Lösung geben würde, das Bustrassee und den Fussweg am Haus vorbeizuführen, die bisherigen Pläne aber nach wie vor priorisiert werden.
Anstatt in der Antwort Erkenntnisse aus dem denkmalpflegerischen Gutachten offen zu legen, oder den architektonischen und identitätsstiftenden Wert des Gebäudes anzuerkennen, ist von möglichen Neubauten mit „vier oder sogar fünf Geschossen“ die Rede, die anstelle des historischen Hauses mit drei Stockwerken gebaut werden könnten. Anstatt zu benennen, dass das Haus über eine Bausubstanz verfügt, wovon viele der heutigen Neubauten nur träumen können, wird vor dem Hintergrund des beabsichtigten Abbruchs die Sanierungsbedürftigkeit des gut erhaltenen, 133-jährigen Gebäudes betont.
Der Stadtrat bekennt sich in der Antwort dazu, dass die Stadt das Haus mit der „klaren Absicht seines Abbruches“ erworben hat. Wie es dazu kommen kann, dass die öffentliche Hand historisch bedeutsame Gebäude der eigenen Stadt erwirbt, nur um diese dann abreissen zu lassen, wird hingegen nicht thematisiert.
Im Angesicht des öffentlichen Interesses sehen wir die politischen Vertreter:innen der Stadt Winterthur wie auch den Kanton in der Pflicht, sich mit Nachdruck für die kollektiv wertvolle Winterthurer Bausubstanz und Geschichte einzusetzen.
Wir appellieren an den Stadtrat und das Baudepartement weiterhin nach geeigneten Lösungen zu suchen, um den Erhalt der Liegenschaft zu sichern. Wir sind überzeugt davon, dass es eine verkehrstaugliche Lösung gibt, bei welcher die ST. GALLERSTRASSE 130 als Teil der Identität vom Grüze-Quartier erhalten werden kann. Nicht zuletzt wurde dem Gebiet, auf dem das Haus steht, im Gestaltungsplan „Winterthur 2040“ das Profil „kreativ-heterogen“ zugewiesen (S. 44, 46, 50f.). Die Stadt hat jetzt die Möglichkeit zu zeigen, wie es gelingen kann, das Haus auf kreative Weise in die Weiterentwicklung des Areals zu integrieren.
Damit bei der Transformation rund um den Bahnhof Grüze ein heterogenes und lebendiges Quartier entstehen kann, braucht es genau solche Liegenschaften, wie es die ST. GALLERSTRASSE 130 ist.
Das Bustrassee, welches in Zukunft die St. Gallerstrasse mit der Grüzefeldstrasse verbinden soll, wird zurzeit in einem eigenständigen Verkehrsprojekt der Stadt Winterthur geplant. Das Bustrassee, dessen Lage und Ausdehnung den Fortbestand der ST. GALLERSTRASSE 130 gefährdet, ist nicht Bestandteil des Projekts „Querung Grüze“.
Die aus heutiger Sicht fragwürdige Planung kann jetzt noch korrigiert werden - Damit Winterthur auch in Zukunft eine attraktive und vielfältige Stadt mit Eigenheiten bleibt.
Die Freund:innen der ST. GALLERSTRASSE 130