Region: Schweiz
Bürgerrechte

Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz

Petition richtet sich an
Bundesversammlung und die Wähler als oberste Instanz

153 Unterschriften

Sammlung beendet

153 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

27.03.2023, 08:29

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


24.03.2023, 15:51

begründende Gesetzesartikel hinzugefügt.


Neue Begründung:

Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten (www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219):

  • Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
  • Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
  • Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
  • Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
  • Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
  • Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?

Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.

Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.

Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, die Beweissicherung für Bürger zu beschränken. Staatsangestellte können aus ihrem Amt eine private Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können: wenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.

Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.

Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES" auf openpetition.eu

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 7 BV).

Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV).

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV).

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 13 BV).

Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (Art. 5 BV). Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 8 BV).

Das Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (Art. 7 CRC).


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2


24.03.2023, 15:39

Links hinzugefügt: www.uek-administrative-versorgungen.ch und www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219. wenn Sie die Petition zulassen, werden die Erwachsenen, die in der Schweiz unterdrückt werden, sich zu Wort melden können - darum geht ja genau die Petition: dass die zuständigen Behördenmitarbeiter die Leute rechtlich unterdrücken und ignorieren: hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-204307 und weitere Beispiele auf Google wie www.blick.ch/schweiz/pflegekraefte-zum-medikamenten-boom-in-altersheimen-und-psychiatrien-ueberdosierungen-gibts-immer-wieder-id18355243.html


Neue Begründung:

Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten (www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219):

  • Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
  • Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
  • Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
  • Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
  • Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
  • Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?

Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.

Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.

Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, die Beweissicherung für Bürger zu beschränken. Staatsangestellte können aus ihrem Amt eine private Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können: wenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.

Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien?fbclid=IwAR2_X5MKVpgMeSpyRXJ0lnQTsv1o4SIb5_d0xBJvwLiC2o51BJI-2zPQN6g)(www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.

Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES" auf openpetition.eu


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2


24.03.2023, 15:37

Links hinzugefügt: www.uek-administrative-versorgungen.ch und www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219. wenn Sie die Petition zulassen, werden die Erwachsenen, die in der Schweiz unterdrückt werden, sich zu Wort melden können - darum geht ja genau die Petition: dass die zuständigen Behördenmitarbeiter die Leute rechtlich unterdrücken und ignorieren: hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-204307 und weitere Beispiele auf Google wie www.blick.ch/schweiz/pflegekraefte-zum-medikamenten-boom-in-altersheimen-und-psychiatrien-ueberdosierungen-gibts-immer-wieder-id18355243.html


Neuer Petitionstext:

Während drei Jahren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UEK zur Geschichte der administrativen Versorgung geforscht.

Damit eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema bis zum Jahr 1981 stattfindet, veröffentlichte die UEK alle Zwischenergebnisse und Forschungsresultate sowohl in Buchform als auch online im Jahr 2019. Ab 1981 seien in Zivilprozessen die Menschenrechte in der Schweiz eingehalten worden. Aber bis ins Jahr 2014 (auch darüber hinaus) wurden Väter auf Grund des Geschlechts diskriminiert, was eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Sie hatten weder bei der Vormundschaftsbehörde, KESB noch vor Gericht eine reelle Chance, das geteilte Sorgerecht und die gemeinsame Obhut zu erlangen. Oftmals wurde ein Rosenkrieg durch die Anwälte und Behördenangestellten sowie ihre Auftragnehmer (Gutachter, Ärzte, Besuchsbegleitung etc.) angefeuert, eine Gefährdungsmeldung erzwungen und der Konflikt zwischen den Eltern mittels Gerichtsverfahren geschürt. Die Folge waren Kindsentfremdung und Kapitalvernichtung zu Gunsten des Justizapparates und deren Nutzniesser.Nutzniesser (analog zu www.uek-administrative-versorgungen.ch).

Die psychischen Probleme in der Bevölkerung nehmen zu und man gewinnt den Eindruck, dass die KESB oder KOKES keinerlei Interesse an den Ursachen haben, sondern dass lediglich die Symptome geschäftsträchtig behandelt werden sollen. Die Machenschaften, Interessenverbindungen und Misswirtschaft ausgehend von den Vormundschaftsbehörden ab 1981, der KOKES und KESB ab 2013 müssen überkantonal untersucht werden. Kinder und Erwachsene müssen sich an eine unabhängige Untersuchungskommission wenden können, damit der Datenschutz und die Immunität in gewissen Fällen aufgehoben werden kann. Die Verjährung muss aufgehoben werden, weil Behördenmitarbeiter zu mächtig waren. Betroffene der willkürlichen oder schädigenden Entscheide der Vormundschaftsbehörden, KESB, Richter und angeschlossener Organisationen müssen entschädigt und rehabilitiert werden. Personen im öffentlichen Amt müssen zur Rechenschaft gezogen werden können.Öffentlichekönnen. Öffentliche und private Mittel, die durch die Behörden erschlichen, enteignet und an Firmen oder andere juristische Personen verteilt wurden, müssen zurück fliessen.Es sei insbesondere zu untersuchen, wie eine Digitalisierung der Prozesse die Rechtssicherheit für Menschen stärken könnte.



Neue Begründung:

Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten:Daten (www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193219):

  • Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
  • Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
  • Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
  • Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
  • Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
  • Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?

Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.

Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.

Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, die Beweissicherung für Bürger zu beschränken. Staatsangestellte können aus ihrem Amt eine private Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können: wenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.

Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien?fbclid=IwAR2_X5MKVpgMeSpyRXJ0lnQTsv1o4SIb5_d0xBJvwLiC2o51BJI-2zPQN6g) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.

Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKESKOKES" "auf openpetition.eu


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2


24.03.2023, 14:59

Beim Abschnitt bezüglich Bundesgerichtsentscheid 6B_943/2019 habe ich den Begriff "Polizeistaat" entfernt und die Quelle hinzugefügt. Dabei wird die Interpretation des Entscheids jedem mündigen Bürger selbst überlassen.


Neue Begründung:

Es muss ein Qualitäts-Standard erschaffen werden, um Kindes- und Erwachsenenwohl messbar zu machen. Dazu existieren heute keine Daten:

  • Wie geht es Heimkindern nach ihrer Entlassung (ab 1981)?
  • Wurden durch Behörden und ihre Auftragnehmer allgemein weiter Kinder geknechtet und missbraucht?
  • Muss ein Kind fremdplatziert werden, wenn die Eltern eine verwahrloste Wohnung haben? Dies kostet dem Steuerzahler rund CHF 40'000.- pro Monat. Oder soll eine Putzfirma für rund CHF 1'000.- einen Reinigungsauftrag erhalten?
  • Soll ein Kind Amphetamine erhalten, weil es sehr lebendig und neugierig ist, oder sollen die Eltern und Lehrer psychischen Stress besser bewältigen können?
  • Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder und Erwachsene die Umweltschäden, Kriminalität und Profitmaximierung auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft, inkl. alleinerziehende Frauen und Männer, verhindern helfen und das Wohl unterstützen?
  • Greifen Behördenmitglieder ein, wenn es eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gibt und agieren sie im Interesse des Menschen oder des Geldes?

Die Liste ist bei weitem nicht abgeschlossen. Journalisten, insbesondere Bruno Hug (linth24.ch/articles/133914-kesb-klage-ueber-1-million-fuer-nichts) haben teuer bezahlen müssen, für eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen Einzelfällen. Das darf in einem demokratischen Rechtstaat einfach nie mehr passieren.

Eltern und Opfer von administrativen Massnahmen müssen auf breiter Basis, mittels öffentlichen Aufrufen, befragt werden und die Aktivität der Behörden muss transparenter werden.

Das Bundesgericht hat mit 6B_943/2019 (www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F07-02-2020-6B_943-2019&lang=fr&type=show_document&zoom=NO&) beschlossen, ausdie derBeweissicherung CHfür einen PolizeistaatBürger zu machen.beschränken. Staatsangestellte machenkönnen aus ihrem Amt eine private Angelegenheit,Angelegenheit machen, wo sie nicht mehr kontrolliert werden können.können: Wennwenn man sie bei einer Straftat aufzeichnet, verletzt man ihre Privatsphäre. Das darf nicht unkommentiert bleiben.

Härtere vorsorgliche Massnahmen gegen Medien (www.persoenlich.com/medien/hartere-vorsorgliche-massnahmen-gegen-medien?fbclid=IwAR2_X5MKVpgMeSpyRXJ0lnQTsv1o4SIb5_d0xBJvwLiC2o51BJI-2zPQN6g) dürfen nicht umgesetzt werden, wenn es darum geht, Meinungen von Opfern (Eltern, Kinder, Beeinträchtigte) zu unterdrücken, um die Täter (Machthaber, Behördenmitarbeiter, Nutzniesser) zu schützen.

Diese Petition knüpft an die Petition von 2015 an: siehe "Unabhängige Untersuchungskommission für KESB und KOKES "


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2



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